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CSU-Aschermittwoch: Die Bayerische Verfassung ist keine „weiße Landkarte“

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Die Aschermittwoch-Inflation lässt sich gar nicht mehr bedienen. Als sinnvoll erscheint der Blick auf Wesentlich-Außergewöhnliches und/oder als Resignative die CSU. Vom beachtenswerten Ansatz der Grünen, den internationalen Frauentag pfiffig in ein Aschermittwochsgewand zu kleiden, ist Berichten zufolge nicht viel mehr als der gute Vorsatz geblieben. Einer breiteren Öffentlichkeit wert gewesen wäre dagegen Bernhard Suttners (ÖDP) umfassende Kritik an der Ausrichtung am materiellen Wachstum. Doch den meisten Zulauf verzeichnete wie immer die CSU in der Passauer Dreiländerhalle. Dort zeigte CSU-Chef Horst Seehofer wieder einmal wie toll Bayern ist und was durch die CSU noch besser wird. Dabei machte er auch nicht vor der Bayerischen Verfassung halt.

Beim Aschermittwoch lässt man es krachen. Weder werden politische Gegner oder bestimmte Gesellschaftsgruppen geschont noch der Griff zu fast allen Mitteln gescheut. Und dass der Bayerische Ministerpräsident bei dieser Gelegenheit eine klare Standortbestimmung vornimmt, ist nicht die schlechteste Tradition. Doch ein derartiges Bemühen um eine Änderung der Bayerischen Verfassung wie gestern durch Seehofer ist neu. Bisher wurde diese bei solchen Gelegenheiten eher ehern hochgehalten. Was kommt als nächstes? Sollen in der Bayernhymne die Bruderstämme klarer definiert und Aufgaben und Verpflichtungen derer, die dazu gehören wollen, gesungen werden!?

Denn solches hat das „Kraftpaket CSU“ – folgt und glaubt man dem Partei- und Regierungschef – ja mit der Bayerischen Verfassung vor. Integration sei von bayerischen Behörden nicht nur zu fördern, sondern auch zu fordern. Zum Beispiel das Beherrschen der deutschen Sprache und/oder was noch alles dazu gehören soll, um der deutschen Leitkultur mit christlicher Prägung und jüdischen Wurzeln zu entsprechen. Allzu offensichtlich wird, wer mit solchem bedient werden soll. Und genauso klar ist, dass eben diese Verfassung für ihre Änderung hohe Hürden gesetzt hat und alle bisher gut beraten waren, damit sorgsam umzugehen.

Ein kräftiger Spruch dazu mag zumal beim Politischen Aschermittwoch angehen. Für sich gesehen auch der gestern wieder erhobene Ruf Seehofers nach der Schuldenbremse in die Verfassung. Nimmt man die weitere Überlegung Seehofers hinzu, auch den ländlichen Raum in der Verfassung noch mehr zu schützen, so erhält man den Eindruck, nach der 1818 ins Leben gerufenen Verfassung des Königreichs Bayern soll nun das V. Verfassungsdokument im Freistaat geschrieben werden.

Die Bayerische Verfassung ist keine „weiße Landkarte“ wie Landesentwicklungsprogramm und Landesplanungsgesetz, die von Seehofer schon vor langem angekündigt neu ausgemalt werden soll. Dort ist das Arbeitsfeld, um – so weit dies möglich ist – „den ländlichen Raum genauso stark entwickeln zu wollen wie die städtischen Regionen“. Dies endlich anzupacken und einigermaßen im angekündigten Fahrplan zu bleiben, damit wäre den Menschen in Bayern sehr gedient. Zuerst egal wer auch immer darin wohnt.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

10. März 2011 um 08:42h