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Altersgrenze für Kommunalpolitiker bleibt auch Thema im Wahlkampf

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Die von der FDP vorgetragene Argumentation klingt zwar sehr nach Wischi-Waschi, wenn ihr kommunalpolitischer Sprecher Sprecher Armin Rohde ausführt, „selbstverständlich können wir uns als FDP vorstellen, generell auf solche Altersgrenzen zu verzichten. Aber es gibt auch gute Argumente für die neue Regelung im bestehenden System“. Doch im Kern trifft es vermutlich genau das bestehende allgemeine Meinungsbild. Die einen glauben, man solle es mit 65 oder wie auch immer gut sein lassen. Die anderen, wie Städtetagschef Dr. Ulrich Maly und Landkreistags-Präsident Dr. Jakob Kreidl, sagen, der kann’s auch noch länger, und darüber sollte und „kann am besten“ der den oder sie wählende Bürger entscheiden. Eine ebenfalls gewählte Mehrheit hat sich für das Erstere entschieden und ist vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof darin bestätigt worden.

Verfassungsgerichtshofspräsident Karl Huber hatte dazu ausgeführt, dass hauptberuflichen Rathauschefs „ein erhebliches, den Durchschnitt übersteigendes Maß an Arbeitseinsatz, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit“ abverlangt werde. Wohingegen ehrenamtliche Bürgermeister deutlich weniger zu tun hätten, weil sie Gemeinden mit maximal 10000 Einwohnern vorstehen. Also sprächen gewichtige Gründe dafür, „dass die Altersgrenze wegen der beruflichen Anforderungen gerechtfertigt ist“. Überdies würden hauptamtliche Bürgermeister in aller Regel von ehrenamtlichen vertreten, die ggf. nicht in der Lage seien, „den Anforderungen einer hauptamtlichen Tätigkeit mittel- oder langfristig Rechnung zu tragen. Darin schien sich das neunköpfige Gremium einig zu sein, wohingegen zwei Verfassungsrichter lediglich Anstoß an der Regelung nahmen, die Altersgrenze für die Wählbarkeit erst ab 2020 auf 67 Jahre anzuheben. Diese Übergangsfrist sei verfassungswidrig.

All dies sagt allerdings recht wenig darüber aus, inwieweit in der Altersbeschränkung selbst eine Diskriminierung zu sehen ist. Diese Frage bleibt offen. Es bleibt abzuwarten, ob und ggf. wie (er muss selbst betroffen sein) der klageführende SPD-Landtagsabgeordnete Peter Paul Gantzer (74) deshalb vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zieht. Auf alle Fälle festhalten an ihrer Klage gegen die bestehende gesetzliche Regelung für hauptamtliche Kommunalpolitiker in Bayern wollen die Freien Wähler. Ihr Sprecher MdL Bernhard Pohl sieht es sicher als „Herkulesaufgabe, das Gericht nach dieser Festlegung von unseren Argumenten zu überzeugen“. Nach wie vor erscheine die Differenzierung zwischen Hauptamtlichen Bürgermeistern, für die die Altersgrenze gilt und Ehrenamtlichen, die ihr nicht unterliegen, als willkürlich. Auch darauf gelte es die eigene Klage abzustimmen und/oder auch Wege für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu finden. Pohl abschließend: „Wir sind aber überzeugt davon, dass die Altersgrenze ein Relikt des letzten Jahrhunderts ist und bald fallen wird, ob durch ein Gericht, oder den Gesetzgeber.“

Sprich, durch eine andere Regierung oder – was wenig wahrscheinlich ist – auch durch ein Volksbegehren. Das Thema jedenfalls wird in den Wahlkampf getragen. Insbesondere die CSU wird sich allerdings fragen lassen müssen, ob sie nicht – auch – in dieser Frage, das Gespür für die Stimmung auf kommunaler Ebene verlassen hat.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

20. Dezember 2012 um 09:48h