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Schwabinger Kunstfund: Fragen zu Amtspflichten von Staatsregierung schon beantwortet

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Horst Seehofer will sich vorläufig nicht in den Fall Gurlitt einschalten, meldet dpa an diesem Montag. Der Ministerpräsident sehe den Fall jetzt, mit der Betonung auf „jetzt“, beim neuen Justizminister Prof. Winfried Bausback in besten Händen. Das verwundert denn angesichts einer möglichen, ihn selbst berührenden Amtspflichtverletzung. Genauso verwunderlich ist eine von der ehemaligen Justizministerin Beate Merk gegenüber dem Münchner Merkur getroffene Aussage. In deren Ministerbüro waren nach jetzigem Informationsstand zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwei Vermerke der Augsburger Staatsanwaltschaft zum Schwabinger Kunstfund eingegangen, dort von/m Referenten abgezeichnet aber nach ihrer Darstellung nicht an sie weitergeleitet worden. Die Frage, was sie andernfalls getan hätte, wollte Frau Merk nicht beantworten, schreibt der MM. Sie kenne die Akten ja immer noch nicht. Genauso unwissend zeigt sich bekanntlich der ehemalige ebenfalls zuständige Kunstminister Wolfgang Heubisch.

Wie bei einem solchen Vorgang zu verfahren ist, hatte die Staatsregierung schon ausführlich in der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage (26.6.13) von Volkmar Halbleib (SPD) ausführlich dargestellt (Drs.16/18328). Damals hatte das Finanz-ministerium erläutert/rechtfertigt, warum Seehofer zu unterschiedlichen Zeitpunkten von drei zuständigen Ministern über die Selbstanzeige von Uli Hoeness informiert worden war

Detaillierter vorgeschriebener Informationsweg im Fall Hoeness dargelegt

Danach trägt der Ministerpräsident gemäß Art. 47 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung (BV) auch „die Verantwortung gegenüber dem Landtag“. Er ist im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz durch die Staatsminister rechtzeitig über Angelegenheiten zu informieren, „die von erheblichem Interesse sind und dadurch auch Bedeutung für die Richtlinien der Politik gewinnen. Die MinisterInnen wiederum führen nach Art. 51 Abs. 1 BV ihren Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung, sind dabei verantwortlich für Vollzug der Gesetze und üben Dienstaufsicht aus. Ausdruck dieser Verantwortung ist, dass ihnen „alle politisch bedeutsamen, grundsätzlichen und wichtigen Angelegenheiten … zur Entscheidung vorzulegen“ (§14 Abs. 1 S 3 StR GeschO) und sie über bedeutsame Vorgänge zu informieren sind. Im Falle Hoeness war Grundlage des Berichts an die Justizministerin eine Bekanntmachung des Ministeriums und die Berichtspflicht der Staatsanwaltschaft ergibt sich aus § 147 Gerichtsverfassungsgesetz,

Dies war die Argumentationskette im Fall Hoeness, eines Steuersünders. Im Falle „Kunstfund“ geht es um 1,3 Milliarden Euro, um internationale(s) Angelegenheiten und Ansehen sowie durchaus auch um Richtlinienkompetenz. Dies allein schon deshalb, weil Bausback eine Gesetzesinitiative (zu Nicht-Verjährung bei Beutekunst) andenkt. Dieser wiederum sieht laut dem in Würzburg erscheinenden „Volksblatt“ seine „vordringlichste Aufgabe“ jetzt nicht darin, „Vergangenheitsforschung zu betreiben, sondern alles zu tun, dass es zu einer vernünftigen zukunftsgewandten Lösung kommt.”

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

18. November 2013 um 19:45h