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Öffentlicher Dienst: Ausschuss beschäftigt sich mit Streikrecht für Beamte/Lehrer

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Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum beamtenrechtlichen Streikverbot war mit Spannung erwartet worden. Schnell reagiert haben die Grünen im Bayerischen Landtag mit einem Antrag (17/1041), in dem sie die Staatsregierung auffordern, die Auswirkungen und eine eventuelle Umsetzung auf das Bayerische Dienstrecht zu überprüfen und darüber dem Fachausschuss des Parlaments zu berichten. Nun ist der Spruch der Leipziger Richter vom 27. Februar 2014 zwar recht kompliziert, aber er drückt sich um eine klare Entscheidung herum. Er schiebt, wie es der Bayerische Beamtenbund (BBB) wohl treffend formuliert, den „schwarzen Peter“ dem Gesetzgeber zu. Die Leipziger Richter hätten es verpasst, endlich Klarheit in die seit langem anhaltende Diskussion zu bringen.

Klagestellt worden sei lediglich, dass derzeit für alle Beamten unabhängig von ihrer Tätigkeit ein generelles statusbezogenes Streikverbot mit Verfassungsrang besteht. Daneben wurde festgestellt, dass sich das mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) reibt. Ersteres bestätige die deutsche Rechtsprechung, dass ein unmittelbar im GG verankertes Streikverbot für Beamte besteht (unabhängig von der Frage sog. „hoheitlicher Befugnisse“). Der Europäische Menschengerichtshof wiederum gestehe nur solchen Staatsbediensteten ein Streikrecht zu, die nicht der hoheitlichen Staatsverwaltung angehören. Mit hinein spielt auch die Frage des Anspruchs auf tarifliche Bezahlung für Beamte und Nichtbeamte im Öffentlichen Dienst.

Wurde Tür für Schwächung des Berufsbeamtentums geöffnet?

Auf den Fall bezogen – eine Lehrerin hatte sich gegen Disziplinarmaßnahmen nach Streikbeteiligung gewehrt (und wehrt sich weiter) – berührt das die Frage „Erfüllen Lehrer hoheitliche Aufgaben?“. Eine Frage die der BBB in Bayern durch die Staatsregierung immer eindeutig bejaht sieht. Die Beamtenvertretung führt auch viele Argumente an wie die notwendige Zuverlässigkeit oder eine generell notwendige Unteilbarkeit des Beamtentums. Aber der BBB verkennt nicht, dass mit dem Spruch der Leipziger Richter der Weg für eine Schwächung des Berufsbeamtentums geöffnet werden könnte.

Der auf Rechtsklarheit zielende Antrag der Grünen stellt vor allem darauf ab, herauszufinden oder klarzustellen, ob bei der Staatsregierung in dieser Frage möglicherweise schon gesetzgeberisch etwas in der Pipeline steckt. Die Grünen wollen wissen, wie zur dauerhaften Aufrechterhaltung des Streikverbots (insbes. für hoheitliche Aufgaben), die eventuelle Möglichkeit gesonderter Regelungen für hoheitliche und nichthoheitliche Bereiche, das Verbot der Abkopplung der Beamtenbesoldung von der Tarifentwicklung bis hin zu Planungen einschlägiger Gesetzentwürfe der Staatsregierung erörtert werden.

Der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, der in der vergangenen Legislatur die Mammutaufgabe eines neuen Dienstrechts für Bayern gestemmt hatte, wird sich nicht auf Lorbeeren ausruhen können. Hinzu kommt ja noch das Tagesgeschäft wie der als sehr vernünftig einzuschätzende Vorschlag der Freien Wähler (Antrag 17/872), ein Bonuspunkteprogramm für Aushilfslehrkräfte zu schaffen. Die Staatsregierung soll ein Bonuspunkteprogramm für Aushilfslehrkräfte, die aufgrund ihrer Staatsexamensnote noch nicht als verbeamtete Lehrkräfte in den Staatsdienst übernommen wurden, einführen. Damit soll eine wiederholte Aushilfstätigkeit an Schulen honoriert und auf die Staatsexamensnote angerechnet werden. Denn durch ihre Aushilfstätigkeit gewännen die Lehrkräfte an Unterrichtserfahrung, so dass diese Tätigkeit als interne modulare (Nach-)Qualifikation betrachtet werden könne, die sich auch positiv auf die ursprünglich erzielte Note beim Staatsexamen auswirken sollte. Der Beamtenbund lächelt. Prima Idee. Allerdings ließen die derzeitigen Bestimmungen zu Wartelisten ein solches Bonuspunkteprogramm bereits zu. Leider werde es nicht angewendet.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

01. April 2014 um 07:11h