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Kabinett: Integrationsbeauftragter wird Staatskanzlei zugeordnet

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Der Integrationsbeauftragte der Staatsregierung wird jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode vom Ministerpräsidenten berufen. Sein Aufgabenfeld ist die „Beratung und Unterstützung der Staatsregierung in Fragen der Integrations-, Asyl- und Flüchtlingspolitik”. Zudem ist er der persönliche Ansprechpartner für Bürgeranliegen. Bislang sind er und sein Büro dem Bayerischen Sozialministerium angegliedert. Auf jetzigen Beschluss des Kabinetts zieht der Amtsinhaber MdL Martin Neumeyer (CSU) um von der Winzererstraße in München in die Bayerische Staatskanzlei. Mit dieser direkten Anbindung an die Regierungzentrale sollen die „derzeit besonders großen Herausforderungen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik möglichst optimal bewältigt“ werden können, betonte Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber. Gemeinsam mit den Kommunen seien schnelle und tragfähige Lösungen für die Zukunft Bayerns zu finden. Huber versicherte auch, dass die Asyl- und Flüchtlingspolitik auf längere Sicht ein zentraler Schwerpunkt der Arbeit der Staatsregierung sein wird. Dem Integrationsbeauftragten komme dabei, wie es in der Aufgabenbescheibung heißt, eine zentrale Bedeutung bei der Beratung der Staatsregierung zu. Seine Anbindung an die Staatskanzlei stärke den ständigen direkten Draht zum Ministerpräsidenten.

Die Änderung stieß in der Landtagsopposition auf gemischte Gefühle. Die Grünen hielten sich vielleicht nur vorerst zurück. Was auch daran liegen mag, dass Neumeyer von ihrer früheren sozialpolitischen Sprecherin als ein zwar lieber Kerl aber eben nicht besonders durchschlagskräftig etwas desavouviert worden war. Während man dem ersten Teil dieser Einschätzung nach wie vor zustimmen könnte, wird man Neumeyer beim zweiten Unrecht tun. Er sucht zwar weniger die offene Konfrontation gerade wenn sie aussichtslos erscheint, aber er hat das Amt und seine Bedeutung in der Fläche mit viel Energie und Fleiß bekannt gemacht und zur Geltung gebracht. Er selbst betont, dass er gerade in den Krisenzeiten und -situationen bei Ministerpräsident Horst Seehofer immer Zugang und ein offenes Ohr gefunden habe.

Zumindest in diese Richtung stößt auch eine Erklärung des integrationspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Arif Tasdelen Dieser begrüßt die Zuordnung zur Staatskanzlei. Er hoffe, dass Neumeyer „nun mehr Gestaltungsspielraum bekommt als früher und er viele Anliegen für ein gutes Miteinander in Bayern voranbringen kann”. Vor allem erwartet Tasdelen, dass sich beim Integrationsgesetz etwas bewegt. „Wir wollen mehr als allgemeine Handlungsempfehlungen und bieten dafür auch unsere konstruktive Zusammenarbeit an”, erklärt der SPD-Abgeordnete.

Dr. Hans Jürgen Fahn, integrationspolitischer Sprecher der Freien Wähler im Landtag, sieht in der örtlichen Um-Berufung „nicht unbedingt einen Fortschritt“: Es bestehe die Gefahr, dass sich Neumeyer lediglich der Regierung zugeordnet fühle. Fahn stößt sich insbesondere daran, dass ein Integrationsbeauftragter vom Ministerpräsidenten berufen wird. Die Freien Wähler forderten, dass der Integrationsbeauftragte aufgrund der Wichtigkeit der Aufgabe vom Landtag gewählt wird. „Erst dann hätte er die Legitimation, die er verdient und auch benötigt, um parteiunabhängig arbeiten zu können.“

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

10. Juni 2015 um 09:27h