MAX-Online

Landtag, Kommunen, Regierung, Organisationen

Entschädigung für Opfer sexuellen Missbrauchs in staatlichen Institutionen

kommentieren

Bayern folgt der Empfehlung des Runden Tisches “Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich” und schließt mit dem Bund eine Vereinbarung zur Errichtung eines Ergänzenden Hilfesystems für Opfer sexuellen Missbrauchs in staatlichen Institutionen ab. Bereits zum 1. Mai 2013 war von der Bundesregierung der “Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich” errichtet worden. Mit der gestrigen Entscheidung des Kabinetts auf Vorschlag von Sozialministerin Emilia Müller sollen Menschen, die als Minderjährige in staatlichen Institutionen unter Ausnutzung eines Abhängigkeits- oder Machtverhältnisses durch einen Staatsbediensteten sexuell missbraucht wurden, eine angemessene Hilfe und Entschädigung erhalten können. Erfasst werden Fälle im Zeitraum vom 23. Mai 1949 bis 30. Juni 2013. Menschen, die als Minderjährige in staatlichen Institutionen unter Ausnutzung eines Abhängigkeits- oder Machtverhältnisses durch einen Staatsbediensteten sexuell missbraucht wurden, eine angemessene Hilfe und Entschädigung erhalten können. Erfasst werden Fälle im Zeitraum vom 23. Mai 1949 bis 30. Juni 2013. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern sind damit bislang die einzigen Bundesländer, die sich an dem speziell an Opfer familiären Missbrauchs eingerichteten Fonds finanziell beteiligen.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

15. Juli 2015 um 21:24h