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Kabinett: Asylbewerber – Wohnungspakt – Mieterschutz

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Asylbewerber/Unterbringung: In ihrem Bericht im Ministerrat zur Unterbringung von Asylbewerbern stellte Sozialministerin Emilia Müller die Bedeutung der verstärkten Ntzung von Kasernen und anderen Bundesliegenschaften heraus. Diese sollen in erster Linie im Rahmen der Erstaufnahme von Asylbewerbern, aber auch in der Anschlussunterbringung genutzt werden. Müller: „Es gibt in Bayern viele Kasernen, die kurzfristig für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden können. Diese Nutzung hat für uns oberste Priorität, denn niemand würde es verstehen, wenn unsere Kasernen leer stehen und wir die Menschen in Zelten unterbringen.” Da die Bundesliegenschaften nicht gleichmäßig auf ganz Bayern verteilt sind, kann es kurzfristig zu einer ungleichen Verteilung der Asylbewerber innerhalb Bayerns kommen. Die dadurch entstehenden Überlasten gilt es insbesondere im Rahmen der Anschlussunterbringung auszugleichen. Mittelfristig komme der Anschlussunterbringung eine wichtige Steuerungswirkung zu, denn „sie kann die Zeit überbrücken, bis dauerhafter Wohnraum in ausreichendem Maße entstanden ist“. Für Menschen mit guter Bleibeperspektive biete sie durch die Verwurzelung vor Ort beste Integrationschancen. Bei der Anschlussunterbingung soll eine dauerhafte überproportionale Belastung einzelener Regionen vermieden werden, weshalb die Staatsregierung an einer Quotenregelung auf der Ebene der Bezirke, Landkreise und kreisfreien Städte festhalten will. Eine Quote für die kreisangehörigen Gemeinden wird es auch künftig nicht geben. Den Landratsämtern soll jedoch die gesetzliche Ermächtigung eingeräumt werden, ihren kreisangehörigen Gemeinden bei Bedarf Asylbewerber zuweisen zu können.

Wohnungspakt Bayern: Innen- und Bauminister Joachim Herrmann hat dem Ministerrat weitere Einzelheiten zum Wohnungspakt Bayern vorgestellt, der auf drei Säulen aufbaut. Bis zum Jahr 2019 sollen mit verschiedenen Programmen insgesamt 28.000 neue staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen entstehen. „Die Staatsregierung arbeitet dabei mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Kirchen, der Wohnungswirtschaft und weiteren Verantwortlichen für den Wohnungsbau zusammen”, so Herrmann. Für die erste Säule, einem staatlichen Sofortprogramm, stehen 70 Millionen Euro für Planung und Bau von Wohnungen zur Verfügung. Die Staatlichen Bauämter sollen rund 3.300 Wohnungen mit rund 45 Quadratmetern Größe und Wohnheimplätze mit rund fünfzehn Quadratmetern bauen. Für das kommunale Förderprogramm stehen von 2016 bis 2019 pro Jahr 150 Millionen Euro Fördermittel für den Bau von jährlich 1.500 Wohnungen bereit. Und zwar nicht nur für Asylsuchende, sondern für alle, um einer Ghettobildung gerade in Ballungsräumen entgegen zu wirken. Gefördert werden neben Neubau und Umbau auch Modernisierungsmaßnahmen ggf. einschließlich des Grunderwerbs. Die dritte Säule richtet sich an Investoren, die Sozialwohnungen bauen. Mit dem Vier-Jahresprogramm sollen im Jahr 2016 zunächst 2.500 Mietwohnungsneubauten gefördert werden. Dazu kommen zusätzlich rund 1.200 Wohnheimplätze für Studenten. Die Zahl der neugebauten Sozialmietwohnungen soll jährlich um 500 Wohnungen steigen. Zu den Maßnahmen gehören die Verstärkung der staatlichen Wohnraumförderung im Jahr 2016, Bundes- und Landesmittel für den sozialen Wohnungsbau, sowie Mittel der Landesbodenkreditanstalt. Zusätzlich sollen Investitionsanreize private Investoren locken.

Mieterschutzverordnung: Verabschiedet wurde die sogenannte Mieterschutzverordnung. Sie ersetzt die bisherigeWohnungsgebieteverordnung und bestimmt die Städte und Gemeinden in Bayern, in denen die sogenannte Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen, die abgesenkte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen in laufenden Mietverträgen sowie eine verlängerte Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung einer Mietwohnung in Wohnungseigentum gilt. Die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze gelten fortan in 137 Städten und Gemeinden; die verlängerte Kündigungssperrfrist in 133 Städten und Gemeinden. Die Liste der Städte und Gemeinden ist einsehbar unter: http://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/mieterschutzverordnung_staedte_gemeinden.pdf. Zum Verfahren und zum Ziel besonders schutzbedürftige MieterInnen zu schützen hebt Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback die damit einhergehende umfassende Datenerhebung und die eingehende Beteiligung der Gemeinden hervor. Gleichwohl würde aufgrund der dynamischen Entwicklung der Wohnungsmarkt auch in den aufgeführten Städten und Gemeinden im Auge behalten werden.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

11. November 2015 um 08:59h