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Kabinett bündelt CSU-Forderungen „nach Köln“

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Nichts grundsätzlich Neues ist in einem gestern vom Bayerischen Kabinett beschlossenen Forderungskatalog zu den Ereignissen der Silvesternacht in Köln sowie zu den jüngsten Terroranschlägen einen konkreten Forderungskatalog enthalten. Doch zusammengeführt und in seiner Dichte wird er zu einem ziemlich imposant wirkenden Geschütz, mit dem die Staatsregierung beispielsweise die Rückführung von ausländischen Straftätern oder abgelehnten Asylbewerbern in ganz Deutschland deutlich beschleunigen und erweitern will. Allerdings handelt es sich durch die Bank um Forderungen an den Bund, was aber möglichst mittels dort eigener Regierungsbeteiligung durchgesetzt werden soll. Noch mehr Fahrtwasser aufnehmen dürfte der Katalog bei der jetzt begonnenen viertägigen Klausur der CSU-Landtagsfraktion, die u.a. Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Gast hat. Von der bayerischen Landtags-Opposition haben die Grünen Einwände gegen den Katalog vorgebracht, die sich vor allem gegen eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung richten.

Verschärfte Abschiebemöglichkeiten über Katalog der Bundesregierung hinaus

Bei straffälligen anerkannten Asylbewerbern gilt es laut Innenminister Joachim Herrmann, das Strafmaß, ab dem Abschiebungen zulässig sind, abzusenken, um Abschiebungen schon bei geringeren Strafen zu ermöglichen. Zwar gehe der Vorschlag von Bundesinnenminister de Maizière und Bundesjustizminister Maas zur erleichterten Ausweisung von Straftätern in die richtige Richtung. Die vorgesehene Absenkung der Grenze der Strafhöhe, ab der anerkannte Flüchtlinge ausgewiesen werden können, auf ein Jahr Freiheitsstrafe bei Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sei ausdrücklich zu begrüßen, aber aufgenommen werden müssten auch die Betäubungsmitteldelikte. Auch weitere Absichten sind bekannt. Beispielsweise die Absenkung der Freiheitsstrafengrenze von drei auf zwei Jahre – bei nicht in dem obigen Katalog genannten Delikten – bei denen eine Ausweisung erfolgen kann. Herrmann forderte außerdem, dass der Aufenthaltstitel eines Ausländers bei Begehung schwerer Straftaten bereits unmittelbar kraft Gesetzes erlöschen müsse. Unbefristete Aufenthaltstitel wie die Niederlassungserlaubnis sollen bei Verurteilung zu bestimmten Strafen unmittelbar kraft Gesetzes auf einen befristeten Aufenthaltstitel herabgestuft werden können. Darüber hinaus sprach sich der Ministerrat für eine Ausweitung der Leistungskürzungen bei straffälligen Asylbewerbern aus.

Justizminister: Schärferes Sexualstrafrecht und Vorratsdatenspeicherung

Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback betonte insbesondere die Notwendigkeit, das Sexualstrafrecht zu verschärfen. Er fordert eine eigenständige Strafnorm gerade für die besonders einschüchternde und gefährliche Begehung von sexuellen Übergriffen durch oder aus Gruppen heraus.  Auch im Bereich der strafrechtlichen Ermittlungsmöglichkeiten seien Nachbesserungen nötig. Bausback: „Wir brauchen eine zweifache Ausweitung der Speicherung von Verkehrsdaten (sogenannte Vorratsdatenspeicherung). Zum einen müssen wir auch die Verkehrsdaten der in der heutigen Zeit zentralen Email-Kommunikation in die Speicherpflicht einbeziehen. Ich habe schon immer gesagt: In Fällen, in denen sich Täter zu gravierenden Straftaten verabreden, müssen wir einfach auch wissen, wer wann mit wem per Email kommuniziert hat.” Zum anderen müsse der Katalog der Straftaten, bei denen die Strafverfolgungsbehörden die Verkehrsdaten abrufen können, erweitert werden.

Das Strafrecht muss laut Bausback darüber hinaus allgemein seinen Beitrag leisten, um Extremismus und Terrorismus schon in einem frühen Stadium möglichst gezielt entgegenzuwirken. „Ich fordere schon seit langem, die sogenannte Sympathiewerbung für kriminelle und terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen.“ Auch bei schon bekannten und verurteilten extremistischen Gefährdern sei es notwendig, die Möglichkeiten des Strafgesetzbuches auszuweiten – z.B. mit einer Reform der Fußfessel-Regelungen.

Landtags-Grüne: „CSU instrumentalisiert Köln“

Ein „Schnüffelstaat gewährleistet keine Sicherheit“ betonte die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Katharina Schulze. Die abstoßenden Vorgänge von Köln würden von der bayerischen Staatsregierung dazu benutzt, ihre Vorstellungen vom Law-and-order-Staat umzusetzen. Sie beschneide damit die Freiheitsrechte aller BürgerInnen und stelle ganze Gruppen von Menschen – konkret Geflüchtete – unter Generalverdacht. Darüber hinaus missachte die Staatsregierung die geltende Rechtsprechung wie mit ihrer Forderung nach einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung. Dieser habe das Bundesverfassungsgericht aus gutem Grund eine klare Absage erteilt. Die Grünen-Landtagsfraktion hatte während ihrer Klausurtagung vergangene Woche ein eigenes 12seitiges Positionspapier mit „Antworten auf die terroristische Bedrohung“ verabschiedet („Die Freiheit sicher machen“).

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

18. Januar 2016 um 21:30h

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