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Kabinett zu Flüchtlings-/Asylproblematik: Law and Order und Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

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Bayern will, dass der Bund weitere Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Ein entsprechender Entwurf von Innenminister Joachim Hermann wurde gestern vom Kabinett akzeptiert und soll als Entschließung in den Bundesrat eingebracht werden. Damit könnten, so der Minister, mehr aussichtslose Asylverfahren schnell abgeschlossen und Asylmissbrauch wirksam bekämpft werden. Asylanträge von Bewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten haben in der Regel keinen Erfolg. Die Staatsregierung fordert, die Prüfung vor allem auf solche Staaten zu konzentrieren, aus denen eine hohe Zahl von Asylbewerbern nach Deutschland kommt, die Schutzquote im Asylverfahren aber gering ist. Herrmann: „Damit würde Menschen aus diesen Ländern ein wesentlicher Anreiz für einen Zuzug nach Deutschland genommen werden. In den Kreis der zu überprüfenden Herkunftsstaaten gehören laut Herrmann Algerien, Armenien, Bangladesch, Benin, Gambia, Georgien, Indien, Mali, Mongolei, Nigeria, die Republik Moldau und die Ukraine. Darüber hinaus erscheint der Staatsregierung auch die Einstufung der nordafrikanischen Staaten Marokko und Tunesien erwägenswert.

Daneben berichtete Herrmann dem Kabinett über den Umsetzungsstand der im Bund vereinbarten Maßnahmen zur Begrenzung des Flüchtlingszustroms (“Asylpaket II”). Hierzu forderte er weitergehende Maßnahmen wie die vollständige Rückkehr zu mündlichen Anhörungen mit Einzelfallprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Syrische Bürgerkriegsflüchtlinge seien regelmäßig nicht individuell politisch verfolgt. Ihnen dürfe deshalb grundsätzlich nur noch sogenannter subsidiärer Schutz zuerkannt werden für die Zeit, in der ihnen im Herkunftsland ernsthafter Schaden wie etwa eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens drohe.

Herrmann bedauerte zudem, dass außer Bayern derzeit kein anderes Land in Deutschland bereit sei, besondere Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten wie in Manching oder Bamberg zu schaffen. Dies habe Wirkung gezeigt: „So ist es uns gelungen, die Zuwanderung aus sicheren Herkunftsstaaten, von Menschen zum Beispiel aus dem Westbalkan, die keinerlei Bleibeperspektive bei uns haben, deutlich zu reduzieren.” Der Innenminister forderte deshalb, endlich auch in anderen Bundesländern besondere Aufnahmeeinrichtungen zur Pflicht zu machen.

Vorfälle in Köln“ – mehr Schutz für Frauen und Polizisten

Weiteres Thema waren die Vorfälle in Köln. Hierzu nahmen Herrmann und auch Justizminister Prof. Winfried Bausback Stellung. Der Innenminister sieht Bayerns Polizei gut gerüstet. Er verwies auf die aktuell neu geschaffenen 1000 Stellen, womit mit insgesamt 41370 Stellen der bislang höchste Personalstand bei der Bayerischen Polizei erreicht worden sei. Für Bayern gelte weiter Nulltoleranz und „keine rechtsfreien Räume“ aber auch „die Erkenntnisse aus den Vorfällen in Köln werden wir jeweils in die Konzeption eines Einsatzes einbeziehen und die Präsenz der Polizeikräfte daraufhin anpassen, vor allem in den kommenden Faschingstagen.” Im Raum steht ein weiterer Ausbau der polizeilichen Videoüberwachung im öffentlichen Raum, insbesondere auch im
Öffentlichen Personennahverkehr und auf den Bahnhöfen. „Auch spezielle Kameras an den Polizeiuniformen, sogenannte Bodycams, können dazu beitragen, das Einsatzgeschehen besser zu dokumentieren und Gewalttaten einzudämmen.” Pilotprojekte dazu sind derzeit in Vorbereitung für die Städte München, Rosenheim und Augsburg.

Minister zwischen Unabhängigkeit der Justiz und Handlungsbedarf

Herrmann tat sich im Vergleich zu Bausback leicht, seine Geschütze in Stellung zu bringen. Zwar müssen sich beide gleichermaßen im Rahmen von Recht und Gesez bewegen, aber für den Justizminister gilt es ungemein mehr, die Unabhängigkeit der Justiz herauszukehren. Und da gilt es, nur beispielsweise, schon einen allzu appellierenden Ton zu vermeiden beim Verweis darauf, dass – beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen natürlich – „zur Sicherung des Strafverfahrens Untersuchungshaft angeordnet und vollzogen“ wird.

Bausback, der als Landesminister immer auffälliger wird, zeigte auch auf das Problem, das auch aber eben nicht nur mit dem Zuzug von Flüchtlingen oder der Asylproblematik zu tun hat, nämlich, dass der Schutz von Frauen gegen sexuelle Übergriffe überprüft werden müsse. „Das Strafrecht darf hier keine Schutzlücken aufweisen”, so Bausback. Hier, wie auch zu einem „teilweise inakzeptable(n) Verhalten einzelner Beteiligter gegenüber Polizeibeamten in der Silvesternacht in Köln“, das Anlass gebe, über Verschärfungen des Strafrechts nachzudenken, machte er als Vertreter der Exekutive noch keine konkreten Vorschläge. Vermutlich wird man zu diesen Handlungskomplexen mehr während oder zur Klausur der CSU-Landtagsfraktion nächste Woche hören.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Selbstständigkeit und Eigenverantwortung

Neben diesen Rechts- und Sicherheitsfragen befasste sich das Kabinett auch mit anderen Aspekten der Flüchtlings-/Asylproblematik. Sozialministerin Emilia Müller legte ihre Pläne zur weiteren Entlastung der Kommunen bei der Versorgung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge vor. Im Dialog mit Bund, Ländern und den auf Landesebene beteiligten Institutionen sollen die Standards und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bedarfsgerecht angepasst werden. Unbegleitete Minderjährige zeichneten sich in der Regel durch ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung aus. Sie benötigten daher meist nur eine Grundversorgung, die dann bei besonderem Jugendhilfebedarf durch intensivere Betreuungsangebote ergänzt werden müsse. „Hierfür werden wir die Leistungserbringung der Jugendhilfe weiter flexibilisieren und das Jugendhilfeangebot vor Ort anpassen”, so die Ministerin. Die Grundlagen für die Weiterentwicklung der bestehenden Angebote würden derzeit im “Forum unbegleitete Minderjährige” (For.UM), dem institutionalisierten gemeinsamen Dialog auf Landesebene mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und weiteren relevanten Kooperationspartnern, erörtert. Konkreter wurde Müller nicht. Sie beließ es bei dem Appell an alle übrigen Akteure, sich gemeinsam mit Freistaat und Kommunen für die Integration der unbegleiteten Minderjährigen einzusetzen.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

13. Januar 2016 um 08:27h

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