MAX-Online

Landtag, Kommunen, Regierung, Organisationen

Integrationsgesetz: SPD: „Nullnummer“ und verfassungswidrig – Grüne kündigen eigenen Entwurf an

kommentieren

Nach den Freien Wählern (siehe MAX von gestern) haben auch die beiden anderen Oppositionsparteien den am Dienstag vom Kabinett beschlossenen Entwurf für ein Bayerisches Integrationsgesetz heftig kritisiert. Von Erwartungen oder gar Hoffnungen nach dem Integrationsgespräch zwischen Vertretern der Staatsregierung und aller Regierungsfraktionen am 5. Februar in der Staatskanzlei ist auf Seiten der Opposition nichts übrig geblieben. Oppositionsführer Markus Rinderspacer (SPD) hatte damals noch „Möglichkeiten für eine gemeinsame Lösung“ nach einem „mit großer Ernsthaftigkeit geführten Gespräch“ gesehen. Möglichkeiten einer für die SPD besonders wichtigen „Balance zwischen den Ansätzen ´Fördern’ und ‘Fordern’“. Der integrationspolitische Sprecher seiner Fraktion, Arif Tasdelen, hatte allerdings schon damals auch festgestellt, dass die CSU „beim ‘Fördern’ noch sehr unkonkret“ bleibe. Womit er auf einer Linie mit den Grünen lag, die im zum Gespräch vorgelegten Eckpunktepapier „nur Pflichten für Migranten“ (Fraktionssprecher Ludwig Hartmann) erkannt hatten.

Bestrafung unterhalb des allgemeinen Strafrechts, fehlende Normenklarheit und Bestimmtheit sind verfassungsrechtlich bedenklich

Jetzt analysiert Rinderspacher: „Das Integrationsgesetz der CSU ist inhaltlich eine echte Nullnummer – und noch dazu verfassungswidrig!“ und Tasdelen brachte es auf den Punkt „Bei der Integrationsförderung steht nur Wischi-Waschi drin – und nicht einmal auf dieses Wischi-Waschi gibt es einen Rechtsanspruch!“ Die Grünen sehen es genauso, und man kann in der Opposition eine große Einigkeit in der Beurteilung „Viel fordern, nix fördern“ feststellen. SPD und Grüne sind allerdings einen Tag später noch etwas mehr in die Tiefe gegangen und haben sich eingehender mit der verfassungsrechtlichen Grundlage insbesondere der angedrohten Sanktionen gegen Migranten befasst. Da würden unerwünschte Verhaltensweisen von Migranten zu Ordnungswidrigkeiten erklärt und mit Bußgeld belegt, womit aus Sicht der SPD eine zusätzliche Art der Bestrafung, und zwar unterhalb des allgemeinen Strafrechts geschaffen werden solle. Hinzu kämen schwammige Formulierungen wie „demonstrative Regelverstöße“ und „Verunglimpfung“. Diese widersprächen den Verfassungsgeboten der Normenklarheit und der Bestimmtheit.

Die CSU versuche, so die Grünen, das Strafrecht durch ein Landesgesetz auszudehnen, „das ist ein Verstoß gegen die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes“, urteilt Fraktionssprecherin Margarete Bause. Auf einen anderen Punkt im Zusammenhang mit der Änderung des Polizeiaufgabengesetzes wies die intergrationspolitische Sprecherin der Grünen Christine Kamm hin. Hier würden Asylbewerberunterkünfte zu ‚gefährlichen Orten‘ erklärt, an denen die Polizei dann erweiterte Rechte habe. „Damit werden Unterkünfte von Flüchtlingen so behandelt wie Verbrechensschwerpunkte. Hier wird bewusst stigmatisiert anstatt integriert.“

Letztlich sieht Rinderspacher im Entwurf der CSU lediglich einen Versuch, rechtsnationale Bevölkerungsgruppen zu beruhigen. Es gehe der CSU-Staatsregierung nur um Stimmungen, nicht um echte Lösungen. Wirkliche Anreize fehlten, wie z.B. dafür, sich für Integration zu engagieren: Sportvereine, die Flüchtlinge aufnähmen und integrierten, könnten eine Prämie erhalten, Kitas, die sich um besonders viele Migrantenkinder kümmern, könnten dafür eine zusätzliche Unterstützung erhalten. Die SPD will nun zunächst die parlamentarischen Beratungen und auch eine Anhörung von Fachverbänden zum Gesetzentwurf abwarten und dann entscheiden, wie sie weiter vorgeht. Und Bause kündigte an: „Wir werden einen eigenen Gesetzentwurf vorstellen, der zeigen soll, wie Integration richtig geht.“

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

25. Februar 2016 um 09:01h