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Ausbeuterische Kinderarbeit: Kommunen können das Aufstellen von Grabsteinen verbieten

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Gelesen hat man die Passagen aus dem Kommunique des Ministerrats über „Grabsteine aus Kinderhand“ schon vor gut zehn Jahren. Und zwar in Gesetzentwürfen und Anträgen von SPD und Grünen, die damals schon den Kommunen als Friedhofsträgern die Möglichkeit an die Hand geben wollten, das Aufstellen von Grabsteinen, die von Kindern in Ostasien aus dem Marmor geschnitten und bearbeitet werden, zu verbieten. Der Bayerische Ministerrat stimmte nun einem entsprechenden schon vor zwei Jahren von der Staatsregierung angekündigten Gesetzentwurf zu, der von Gesundheitsministerin Melanie Huml eingebracht wurde: „Die Sicherheit und Gesundheit von Kindern ist ein hohes Gut, das weltweit beachtet werden muss!”

In dem nun dem Landtag zugeleiteten Entwurf werden auch die grundlegenden Anforderungen an die Nachweispflicht geregelt. Vorgesehen ist zum Beispiel die Vorlage eines Zertifikats. Zudem muss der Zertifizierer bescheinigen, dass er von der Natursteinindustrie unabhängig ist und dass es regelmäßige und sachkundige Kontrollen vor Ort gibt. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit des Zertifikats tragen nicht die einheimischen Steinmetzunternehmen, sondern die ausstellenden Organisationen selbst. Für Steinmetzbetriebe mit großen Lagerbeständen enthält der Gesetzentwurf darüber hinaus eine Übergangsregelung.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

13. April 2016 um 11:07h

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