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Bayerische Polizei – guter Ruf aber überlastet: SPD macht Entlastungsvorschläge

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Die bayerische Polizei hat auch über die Landesgrenzen hinweg einen ausgezeichneten Ruf. Das hatte zwar manchmal einen etwas unangenehmen Beigeschmack, wenn andere Bundesländer oder Stadtstaaten bei schwierigen Einsätzen am liebsten auf als besonders durchsetzungsfähig bekannte Einheiten aus Bayern zurückgriffen – der ehemalige bayerische Ministerpräsident Max Streibl bezeichnete es mal im Zusammenhang mit den stundenlangen Einkesselungen von Demonstranten bei der Münchner Sicherheitskonferenz 2003 als „bayerische Art des Hinlangens“. Heutzutage genießt die Art wie unter Innenminister Joachim Herrmann Bayern den G 8-Gipfel im Vorjahr sicherheitstechnisch bewältigte, auch über nationale Grenzen hinweg große Anerkennung. So etwas wächst über Jahrzehnte und ist zweifellos mit ein Verdienst fähiger politischer Führung unter Innenministern und Polizeistaatssekretären wie Edmund Stoiber, Herrmann Regensburger, Günther Beckstein oder auch Georg Schmid.

Diese waren auch beliebt und anerkannt bei den denen, die täglich im Einsatz den Kopf hinhalten müssen. Dass es auch schwierige Problemfelder wie zeitweise zunehmende polizeiliche Übergriffe oder vermutliche Einzelstraftaten von Beamten wie im Kemptener Rauschgiftskandal gab und gibt, ist allerdings auch nicht zu übersehen. In das schon traditionell gute Einvernehmen allerdings zwischen Polizei und politischer Führung eingebunden war stetig die Polizeigewerkschaft und auch die größte Landtags-Oppositionsfraktion SPD, namentlich über all die Jahrzehnte hinweg ihr polizeipolitischer Sprecher Prof. Dr. Peter Paul Gantzer – nebenbei Notar, zwischendurch Fallschirmformationssprung-Weltmeister, Landtagsvizepräsident oder auch Autor eines Ratgebers für das Leben im Alter.

Dass Gantzer angesichts eines riesigen Überstundenbergs, den bayerische Polizisten vor sich herschieben, und angesichts zusätzlicher Belastungen der Bayerischen Polizei (Terrorismus, Einbruchskriminalität, Internetkriminalität, ankommende Flüchtlinge u.v.m.) ins Grübeln kam, kann kaum verwundern. Heraus kamen aktuell drei Anträge zur Entlastung der bayerischen Polizei, die auch die Zustimmung des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei in Bayern, Peter Schall, bei dessem kürzlichem Besuch in der SPD-Fraktion gefunden haben sollen.

Feldjäger der Bundeswehr nach ihrem Dienstende zur Polizei

Man könne, so die SPD in ihrem Antrag (Landtagsdrucksache 17/10459) ehemalige Feldjäger für die Landespolizei gewinnen. Deren Ausbildung und Aufgaben bei der Bundeswehr weisen viele Parallelenzum Polizeidienst auf. Sie brächten also bereits eine besondere Vorqualifikation für den Polizeidienst mit. Die normale Ausbildungszeit von drei Jahren könne daher auf das nötigste verkürzt werden. Die Staatsregierung solle ein Pilotprojekt starten, in dem ehemalige Feldjäger, die aus dem Bundeswehrdienst ausscheiden, mittels einer verkürzten Ausbildung für die Landespolizei eingestellt werden. Einen besonderen Vorteil sieht Gantzer darin, dass nicht nur die Landespolizei schnell gut qualifiziertes Personal bekommt, sondern auch gleichzeitig ein zusätzlicher, attraktiver Berufsweg für ausscheidende Feldjäger eröffnet wird.

Fachfremde“ Begleitung von Schwertransporten einschränken

Ein anderes Problem hat schon öfter den Landtag beschäftigt, ist aber nach Einschätzung Gantzers noch gravierender geworden. Gemeint ist die stark zunehmende Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch die Polizei. Sie habe sich seit 2010 von 11.699 auf 18.685 im Jahr 2014 erhöht. Die Zahl der eingesetzten PolizeibeamtInnen stieg im selben Zeitraum von 41.773 auf 65.432. Die SPD forderte deshalb in ihrem schon älteren Antrag (6591) die Staatsregierung auf, die Polizei von dieser „fachfremden“ Aufgabe zu entlasten. Sie verweist auf Erfahrungen aufgrund des Versuchs zur Einführung von Korridoren für Großraumtransporte ohne Polizeibegleitung (vgl. 5531), wonach auf Polizeibegleitung von Großraum- und Schwertransporten von einer Breite von bis zu 4,50 Meter, einer Länge bis 35 Meter und einem Gewicht bis 99 Tonnen dann verzichtet werden könne, wenn diese nicht im Konvoi fahren. Zusätzlich sei die Übernahme durch eine sachgerechte Begleitung durch private Unternehmen voranzutreiben. Diese Maßnahmen müssten durch Einwirken der Staatsregierung auf Bundesebene vorangetrieben werden.

In dieselbe Richtung geht der aktuell nachgeschobene Antrag (10461) zur Begleitung der Schwertransporte durch sogenannte „beliehene Unternehmen“. Hier wird die Staatsregierung aufgefordert, im Bund darauf hinzuwirken, dass auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Rechtsgrundlage zur Beleihung Privater möglichst bald die gesetzlichen Grundlagen für die entsprechende Beleihung geschaffen werden. Mit einer bundesrechtlichen Regelung mit einheitlichen Standards könnten auch länderübergreifende Begleitungen zugelassen werden. Eine gegenseitige Anerkennung der Beleihung unter den Ländern wäre somit nicht notwendig.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

05. April 2016 um 16:45h

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