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Europäische Struktur- und Investitionsförderung: Eckpunkte zur künftigen Struktur- und Investitionspolitik

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Der Ministerrat hat auf Vorschlag von Europaministerin Dr. Beate Merk Eckpunkte zur Ausgestaltung der europäischen Struktur- und Investitionspolitik von 2021 bis 2027 festgelegt. Hintergrund ist das Auslaufen der aktuellen Förderperiode für die europäische Struktur- und Investitionsförderung Ende 2020. Mit ihrer frühzeitigen Positionierung will die Staatsregierung bayerische Anliegen rechtzeitig in die Diskussion auf Bundes- und Europaebene einbringen. Zentrales Anliegen ist eine angemessene Struktur- und Investitionsförderung für Bayern auch in der Zukunft.

Für die Ausgestaltung der neuen Förderperiode sei u.a. eine bedarfsgerechte Förderung für alle Regionen Europas notwendig. Das heiße, auch besser entwickelte Regionen Europas bedürfen weiterhin einer Förderung, um ihre Rolle als Lokomotiven für weniger gut entwickelte Regionen wahrnehmen zu können. Bei der  Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit ist für Bayern einerseits die Stärkung der bayerisch-tschechischen Grenzgebiete von Bedeutung, andererseits sei das starke Engagement Bayerns in den makroregionalen europäischen Strategien (Alpenstrategie, Donaustrategie) entsprechend zu würdigen. Weitere Schwerpunkte bayerischer Zielsetzung: Beibehaltung der europäischen Strukturförderung als strategisch-investive, ergebnisorientierte Projektförderung in geteilter Mittelverwaltung; Wahrung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit (mögliche eigene regionale Schwerpunktsetzungen und keine Vorabreservierung von Budgets oder Förderverantwortlichkeiten für Teilräume); mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

26. April 2016 um 20:19h