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2. Lesung zu Wartefrist für Lehramtstudierende

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Dem Plenum liegt heute (Mittwoch) der Gesetzentwurf (9699) der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes zur Zweiten Lesung vor. – Kultusstaatssekretär Georg Eisenreich hatte die Ziele des Gesetzes in der Ersten Lesung am 2. Februar vorgestellt. Es ginge um die weitere Umsetzung der Inklusion für das Lehramt an Grund- und an Hauptschulen ((sonderpädagogische Qualifikation)) sowie um Fragen der Lehrerausbildung im Zuge der Weiterentwicklung der Hauptschule zur Mittelschule und auch um die Schaffung einer Rechtsgrundlage, um die Ausbildung von Lehramtsreferendaren künftig besser steuern zu können. Über Letzteres, so Eisenreich damals, werde man vermutlich am meisten diskutieren. Womit er Recht behielt, denn schon mit ihrem ersten Satz hatte die hochschulpolitische Sprecherin der SPD, Isabelle Zacharias, klar gemacht, dass es mit der SPD diesen Gesetzentwurf nicht geben werde. Denn „Steuern“ bedeute die Schaffung einer Rechtsgrundlage, um einen Anspruch auf einen Antritt der Referendarszeit auf bis zu drei Jahre hinauszögern zu können. Und was sollen sie machen in der Zwischenzeit – „Käse verkaufen“?, hatte Zacharias spitz gefragt, statt andere Möglichkeiten einen „Überhang“ zu steuern, zu ergreifen. Der Entwurf passe gut in die „närrische Zeit“, hatte Prof. Dr. Michael Piazolo von den Freien Wählern und Vorsitzender des Wissenschaftsausschusses gemeint. Der Entwurf sei u.a. verfassungsrechtlich bedenklich. Er sähe nicht, wo ein überragendes Schutzgut wäre, das rechtfertige, dass eine nicht abgeschlossene berufliche Ausbildung zwangsweise unterbrochen werden könne. Zudem „überflüssig wie ein Kropf“ hatte Thomas Gehring von den Grünen u.a. hinzugefügt. Denn heute suche man 1000 LehrerInnen an Grund-, Mittel- und Berufsschulen. Otto Lederer (CSU) hingegen hatte argumentiert, dass die Steuerung ja auch den Sinn habe, junge Menschen ((am Lehramt Interessierte)) schon im Vorfeld darauf hinzuweisen, möglichst dort zu studieren, wo man im Nachgang auch den entsprechenden Bedarf habe. Zacharias hingegen sah ein ganz anderes Signal: nämlich an junge Menschen, erst gar nicht in die Lehramtsausbildung zu gehen.

Zulassungsbeschränkung – nach wie vor geschlossene Ablehnung der Opposition

An dieser grundsätzlichen Haltung der Fraktionen hat sich während der Ausschussberatungen nichts geändert, weder im Bildungsausschuss (10. März) noch im mitberatenden Ausschuss für dn öffentlichen Dienst (5. April). Lederer hatte im Bildungsausschuss nochmals eindringlich für den Entwurf der Staatsregierung geworben. U.a. mit dem Verweis, dass es seit Jahrzehnten in manchen Schularten und Fächerkombinationen sehr viele BewerberInnen gebe während in anderen ein großer Mangel herrsche. Dem begegne man zunehmend mit stärkerer Beratung im Vorfeld auch in Verbindung mit (nur zur Kenntnis zu nehmenden) Eignungstests. Parallel würden während des Lehramtsstudiums Möglichkeiten geboten, zusätzlich einen Master oder Bachelor zu machen, um berufliche Alternativen zu haben. Zu diesem „Instrumentenkasten“ käme jetzt der vorliegende Gesetzentwurf.

Ausschussvorsitzender Manfred Güll (SPD) wies am 10. März u.a. auf die zunehmende Zahl von Asylbewebern und Flüchtlingen hin, die eh Mehreinstellungen erfordere (statt Wartezeiten). Mit dieser Gesetzesänderung laufe man Gefahr, dass sich dann benötigte Anwärter längst in andere Bundesländer umorientiert haben. Piazolo führte den einmütigen Widerstand der großen Lehrerverbände gegen den Regierungsentwurf ins Feld. Es werde von CSU-Seite argumentiert, das Gesetz sei zwar aktuell gar nicht notwendig, diene aber dazu, für die Zukunft gerüstet zu sein. Erzielt werde damit jedoch eine von der Regierung durchaus gewollte Abschreckung, so Piazolo. Falsches Gesetz zum falschen Zeitpunkt meinte Gehring. Notwendig sei eine eingehende Diskussion über eine Reform der Lehrerausbildung. – Der Entwurf geht heute Nachmittag in die abschließende Beratung mit dem Votum, dass zu allen Änderungen Einstimmigkeit vorliegt bis eben auf die Zulassungsbeschränkung, die die Opposition nach wie vor geschlossen ablehnt. Das heißt Zustimmung mit CSU-Mehrheit bei Gesamtablehnung durch die Opposition.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

20. April 2016 um 07:19h