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Wohnungsbau – ein angerosteter Spaten soll Arbeit bekommen

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Vom Rückgang im sozialen Wohnungsbau über fehlende Studentenwohnungen bis zu mangelnden Unterkünften für Flüchtlinge – der Spaten stand offensichtlich zu lange unbenutzt in der Ecke. Und es ist ein langer Weg von Beschlüssen wie dem der Staatsregierung zum Wohnungspakt Bayern bis zum Bezug einer Bleibe. Gleiches gilt natürlich auch für die Arbeit im Landtag. Das Thema steht bei allen im Landtag vertretenen Fraktionen oben auf der Agenda. Einige ihrer Initiativen werden diese Woche in den Fachausschüssen aufgerufen oder auch in Form eines Fachgesprächs ins Land getragen. Ein solcher Blick auf das Geschehen in einer Woche birgt zwangsläufig die Gefahr von zufälliger Fokussierung und kaum vermeidbarer Vernachlässigung.

Besonders auffällig diese Woche ist dabei eine Initiative der SPD-Fraktion. Deren Start war erfolgt in einer Klausur ihrer Haushaltspolitiker. Dem schlossen sich die Kommunal-politiker und der wohnungspolitische Sprecher Andreas Lotte an. Im Kommunalausschuss stehen am Mittwoch zwei Anträge unter dem Titel „Kommunen stärken – bezahlbaren Wohnraum ermöglichen“ auf der Tagesordnung. Ein Dritter (Landtagsdrucksache 17/10575) dazu wird vermutlich nächste Woche im Haushaltsausschuss beraten. Dieser hat die Zielrichtung, die Grundstücks- und Verkehrsrichtlinien zu ändern, um dadurch den Kommunen einen größeren Handlungsspielraum zu verschaffen.

SPD: Landkreise sollen Wohnungsbau betreiben dürfen – Wohnungspakt erweitern

Der erste zum Thema am Mittwoch im Kommunalausschuss aufgerufene Antrag (10574) fordert die Staatsregierung auf, dem Landtag einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung zu unterbreiten, mithilfe derer die Landkreise eindeutig dazu berechtigt werden, sozialen Wohnungsbau zu betreiben. Kreisangehörigen Gemeinden, so heißt es in der Begündung, sei es auf Grund ihrer beschränkten finanziellen Mittel, aber auch aus rechtlichen Gründen oft nicht möglich, ihrer im eigenen Wirkungskreis gemäß Art. 83 der Bayerischen Verfassung obliegenden Verpflichtung, sozialen Wohnraum zu schaffen, nachzukommen. Aus dieser einengenden Zwangsjacke sollen die Landkreise als übergeordnete kommunale Ebene befreit werden. Ziel ist eine gesetzliche Regelung, die eindeutig festlegt, dass Landkreise sozialen Wohnungsbau betreiben dürfen.

Dies klingt einleuchtend, wird von betroffenen kommunalen Spitzenverbänden, mit denen die SPD natürlich im Vorfeld Gespräche führte, begrüßt. Der Teufel könnte im Detail liegen, wie es so schön heißt, und man wird dazu die Argumentation insbesondere der Regierungsfraktion CSU und auch der Staatsregierung hören. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die anderen Anträge, wie den, das Förderprogramm des Wohnungspakts Bayern zugunsten kommunaler Wohnungsgesellschaften zu verbessern (10576). Mit der Schaffung von erweiterten rechtlichen und beihilferechtlichen Voraussetzungen soll es kommunalen Unternehmen bzw. privatrechtlichen Unternehmen in mehrheitlich kommunalem Eigentum rechtssicher ermöglicht werden, an dem Förderprogramm des Wohnungspaktes Bayern zu partizipieren und Fördermittel zu erhalten.

Denn mit dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm, der zweiten Säule des Wohnungspakts Bayern, unterstützt der Freistaat Bayern die Gemeinden dabei, selbst Wohnraum zu planen und zu bauen. Antragsberechtigt sind alle bayerischen Gemeinden. Die Gemeinden müssen Eigentümer der geförderten Wohngebäude bleiben, können aber zur Umsetzung der Maßnahmen Dritte wie beispielsweise kommunale oder kirchliche Wohnungsgesellschaften beauftragen (soweit erforderlich unter Beachtung des Vergaberechts). Da in Bayern in vielen Städten und Gemeinden kommunale Unternehmen bzw. privatrechtliche Unternehmen in kommunaler Mehrheitsbeteiligung bestehen, die schon zum Teil seit Jahrzehnten im sozialen Wohnungsbau bzw. im Mietwohnungsbau tätig sind, ist den Kommunen auch in dieser Art der wirtschaftlichen Betätigung zu ermöglichen, an den staatlichen Zuschüssen des Wohnungspaktes Bayern teilzuhaben. Europarechtliche Vorgaben sind daher, auch und insbesondere vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Belastung der deutschen Kommunen auf Grund der Flüchtlingsproblematik, mit Unterstützung des Bundes entsprechend anzupassen. (Gesamter Absatz Antragsbegründung der SPD)

Rücklagen der Versorgungskammer für Wohnbau in Bayern und nicht in Japan

Parallel zu den Kommunalpolitikern befassen sich die „Haushälter“ mit dem Dringlichkeitsantrag (10517) der SPD “Bayerische Versorgungskammer: Staatsgrund-stücke zum Bau bezahlbarer Wohnungen bereitstellen!“. Gefordert wird, die Verhandlungen mit der Bayerischen Versorgungskammer wieder aufzunehmen, mit dem Ziel, die Bereitstellung von Staatsgrundstücken zum Bau bezahlbarer Wohnungen zu ermöglichen. Zudem soll geprüft werden, welche Änderungen an bestehendem Recht erforderlich sind, um öffentlich-rechtliche Akteure wie die Versorgungskammer auch im Hinblick auf ausschreibungsfreie Grundstücksverkäufe mittelbar und unmittelbar an der Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu beteiligen, wenn dies nachweislich und unter vertraglicher Zwecksicherung erfolgt.

Die SPD sieht in Akteuren wie der Bayerischen Versorgungskammer ideale Partner, um zusätzliches Kapital in den bezahlbaren Wohnungsbau fließen zu lassen. Die Kammer bilde Rücklagen in sicheren und nachhaltigen Anlagen, die Altersvorsorge bayerischer BürgerInnen sicherzustellen. Dazu investiert sie u.a. in Mietwohnungen in wirtschaftlich starken Regionen (lt. SPD 7,5 Mrd. Euro jährlich). Mit diesem Geld könnte u.a der Münchner Wohnungsmarkt durch Investitionen in bezahlbare Wohnungen deutlich entspannt werden. Dem stünden offenbar übermäßig komplizierte Fragen der Verfügbarkeit von dafür notwendigen Grundstücken entgegen. Das ist im Ausland oft einfacher. Also baue die Bayerische Versorgungskammer in Japan oder Chile. Dass die Kammer, immerhin eine Oberbehörde des Freistaats Bayern, diese Mittel nicht einsetze, innerhalb der Landesgrenzen den bezahlbaren Wohnungsbau voranzubringen, sei dem Steuerzahler nicht zu erklären, ätzt die SPD. Vor allem vor dem Hintergrund, dass Bauminister Joachim Herrmann angebe, dass die Aufstockung der Finanzzuweisungen des Bundes an die Länder zur Wohnraumförderung auf 2 Mrd. Euro pro Jahr „dringend erforderlich“ seien.

Grüne loten effektivere Wohnbaumöglichkeiten durch Kommunen aus

In Sachen Kommunale Wohnraumversorgung ziehen die Landtags-Grünen am heutigen Dienstag Abend aufs Land. In Regensburg (Hotel Goldenes Kreuz) veranstalten sie ein Fachgespräch zum Thema „Wohnen findet Stadt: Kommunale Wohnraumversorgung in Ballungsräumen“. Nach Jahrzehnten der Suburbanisierung werde das Leben in bayerischen Städten und Ballungsräumen – schon weit vor dem Zuzug von Flüchtlingen – immer beliebter. Folge: Bezahlbarer Wohnraum wird zunehmend zur Mangelware, gleichzeitig sind die Kommunen angehalten, für eine ausreichende Bereitstellung von Wohnraum für ihre Bevölkerung Sorge zu tragen. Bei der Veranstaltung soll aufgezeigt und darüber diskutiert werden, welche Maßnahmen Kommunen zur Schaffung und zum Erhalt von preiswertem Wohnraum ergreifen können, inwiefern gemeinsame Planungen und Kooperationen von Stadt und Umlandregion zu Synergieeffekten bei der Versorgung mit Wohnraum beitragen und wie eine nachhaltige Stadtplanung und -entwicklung mit dem steigenden Bevölkerungswachstum in Einklang gebracht werden kann. Teil nehmen Jürgen Mistol, Sprecher der Landtags-Grünen für Kommunales und Wohnen, Prof. Dr. Elisabeth Merk, Stadtbaurätin der Landeshauptstadt München, Dipl. -Ing. Ricarda Pätzold, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Deutschen Institut für Urbanistik, Mag. Christoph Chorherr, Abgeordneter des Wiener Landtags und Mitglied des Gemeinderates der Stadt Wien.

Studentenwohnungen: CSU richtet Blick auf Erstsemester und Neuankömmlinge

Im Wisssenschaftsausschuss behandelte Wohnungsprobleme berühren naturgemäß nur einen begrenzten Bereich, naheliegend der immer begrenzter zur Verfügung stehende Studentenwohnraum. Die CSU hat sich dabei eines offenbar immer stärker werdenden Problems angenommen. Und zwar die zur für Studenten und insbesondere für Erstsemester und Neuankömmlinge zur Verfügung stehenden Wohnheimplätze. Sie fordert deshalb von der Staatsregierung einen Bericht (10321) darüber, wie viele Wohnheimplätze es an den Studierendenwohnheimen derzeit in Bayern gibt, wie viele weitere Wohnheimplätze in Bayern derzeit in Planung oder in Bau sind, nach welchen Kriterien die Wohnheimplätze von den verschiedenen Studentenwerken vergeben werden, wie lange die Studierenden in den Studierendenwohnheimen in Bayern wohnen bleiben dürfen und wie viele Bewerber jährlich nicht zum Zuge kommen und auf der Warteliste stehen.

Darüber hinaus wollen die Hochschulpolitiker der CSU wissen, ob die Studentenwerke besondere Vorkehrungen treffen, um Erstsemester oder besonders junge Studierende bei der Vergabe von Plätzen in Studierendenwohnheimen bevorzugt berücksichtigen zu können, oder ob spezielle Wohnheime für jüngere Studierende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, angeboten werden oder geplant sind. Denn der Mangel an günstigem Wohnraum wirke sich vor allem auf die neu in einer Universitätsstadt gezogenen Studierenden aus. Wer länger schon in einer Stadt lebe und studiere, finde sich auch auf dem Wohnungsmarkt leichter zurecht. Hinzu komme, dass infolge der verkürzten Gymnasialzeit immer mehr jüngere Studierende, zum Teil auch minderjährige AbiturientInnen, mit dem Studium beginnen. Für diese Gruppe von Studierenden gelte es, altersgerechte Wohnformen bereitzustellen, etwa eigene auf sie zugeschnittene Studierendenwohnheime.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

05. April 2016 um 12:10h