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Bayerisches Integrationsgesetz: Nach Verbändeanhörung und Kabinettsbeschluss jetzt an den Landtag

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Beschlossen wurde ein schon vorgestelltes Bayerisches Integrationgesetz, das unter dem Leitgedanken „Fördern und Fordern“ steht. In der Zwischenzeit war es, wie Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber erläuterte, 225 Verbände aus allen gesellschaftlichen Bereichen zur Stellungnahme vorgelegt und die 110 Mitglieder des Bayerischen Integrationsrates beteiligt worden. Die 68 Rückmeldungen, so Integrationsministerin Emilia Müller, „haben gezeigt, dass die überwiegende Mehrzahl der Verbände die Initiative für ein Integrationsgesetz ausdrücklich begrüßt. Auch der Grundsatz des Förderns und Forderns hat viel Zustimmung erhalten.“ Allerdings war vermutlich von niemandem ein Ergreifen der Initiative für ein Integrationsgesetz selbst kritisiert als auch der Grundsatz des „Forderns und Förderns“ generell in Frage gestellt worden. Über darüber hinaus gehende Kritik an den Inhalten des Entwurfs sagt die Verlautbarung jedenfalls nichts aus. Der Entwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet.Der Entwurf ist unter http://www.stmas.bayern.de/integration/gesetz/index.php im Internet abrufbar

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

11. Mai 2016 um 19:51h