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Bund und Bayern: gemeinsames Verfahren zu Grenzkontrollen

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Bund und Staatsregierung haben sich auf ein gemeinsames Verfahren zu Grenzkontrollen an den bayerischen Außengrenzen geeinigt. Zu einer entsprechenden am Montag Abend gemeinsam mit Bundesinnenminister Thomas de Maiziere unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung (http://q.bayern.de/erklaerung-grenzkontrollen), teilte gestern Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mit: „Unser Einsatz in Berlin für die Innere Sicherheit in Bayern hat sich gelohnt. Der Bund ist bereit, der Situation angepasst verstärkte Grenzkontrollen durchzuführen. Wir waren uns einig, dass die Personenkontrollen an den Binnengrenzen fortgeführt werden müssen, bis ein wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen gewährleistet ist und damit entscheidende Verbesserungen für die Innere Sicherheit in Europa erreicht sind.” Binnengrenzkontrollen durch die Bundesgrenzpolizei würden weiter „sichtbar und effektiv“ fortgeführt und lageangepasst und mit ausreichend Personal weiterentwickelt. Hinzu komme ein flankierender Einsatz bayerischer Schleierfahnder, um mögliche Sicherheitsdefizite zu vermeiden.

Verfassungsklage „vorläufig in der Schublade“

Das Kabinettskommunique weist auf mögliche auch neue Lagen hin, so, dass sich andere Migrations- und Schleusungsrouten entwickeln, darauf, dass Italien seine Außengrenzen wirksam sichere und seinen Verpflichtungen aus dem Dublin-Abkommen nachkomme, und, und , und , so Herrmann , dass die ‚Politik des Durchwinkens’ nicht hinnehmbar ist. Auch da seien sich Berlin und München einig. Auch dass man sich weiterhin gemeinsam für die unverzügliche Einführung eines Europäischen Ein- und Ausreiseregisters einsetze. Die Registrierung aller ankommenden Migranten müsse nach dem Prinzip “one man – one date ” (“eine Person – ein Datensatz”) funktionieren. Herrmann: „Die EU muss verhindern, dass zum Beispiel Terroristen mit verschiedenen Identitäten durch halb Europa vagabundieren.” Die Staatsregierung erklärt den Bund auf Linie gebracht und will im Gegenzug bei weiterem Wohlverhalten ihre Verfassungsklage „in die Schublade legen. Dort können wir sie aber jederzeit auch wieder herausholen.”

Unwürdige Rechthaberei“. Mindestens.

Das Ganze ist eine unwürdige Rechthaberei. Wenn nicht Schlimmeres, vor allem wenn Ministerpräsident Horst Seehofer gegenüber der „Süddeutschen“ in der Vereinbarung das „Ende der Willkommenskultur notariell besiegelt” sieht und dies als Erfolg wertet. Dies dürfte, ja müsste entrüstete Reaktionen hervorrufen. Grüne und SPD, die sich zum Thema gestern per Pressemitteilung meldeten, hatten zu diesem Zeitpunkt davon noch keine Kenntnis.

Grüne: AfD kann nun aus dem absehbaren Rückzieher der CSU Honig saugen

Grünen-Fraktionsvorsitzende Margarete Bause fokussierte sich in ihrer Kritik auf den vorläufigen Verzicht auf die Klage: „Zwei Effekte hatte die monatelange Klagedrohung der CSU: Horst Seehofer hat sich in der breiten deutschen Öffentlichkeit zum Hampelmann gemacht – und die AfD kann nun aus dem absehbaren Rückzieher der CSU Honig saugen. Das ist ein bislang beispielloser Fall einer Steilvorlage des CSU-Ministerpräsidenten auf die Rechtsaußen der AfD, die den Ball dankbar aufnehmen. Mit dem ständigen Eskalieren politischer Prozesse hat die CSU leider einen gewaltigen Beitrag zur Radikalisierung von Teilen der Bevölkerung geleistet. Sie sollte jetzt zurückkehren in den Kreis der demokratischen Parteien und ihre destruktive Krawallpolitik beenden.“

SPD: „das Geschäft mit der Angst zu betreiben, ist unverantwortlich“

SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher hatte schon gestern Vormittag ein „ Hickhack der CSU-Staaatsregierung um die Klage gegen die Bundesregierung“ kritisiert: „Die angedrohte CSU-Klage gegen die Kanzlerin hat dem Vertrauen in die Arbeit der Bundesregierung und staatliches Handeln schwer geschadet. Wer wie Herr Seehofer den staatlichen Ruin Deutschlands und Bayerns heraufbeschwört, muss sich nicht wundern, wenn die AfD immer mehr Zulauf findet. Als Regierungspartei das Geschäft mit der Angst zu betreiben, ist unverantwortlich. Die CSU spaltet das Land statt es zu einen.”

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

11. Mai 2016 um 19:56h

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