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Bayern fordert „freies Gesicht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren“

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Auf Vorschlag von Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback wird Bayern eine Bundesratsinitiative für ein freies Gesicht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren starten. „Für den Rechtsstaat ist die Erforschung der Wahrheit in gerichtlichen Verfahren zentrale Aufgabe und Verpflichtung, die nicht relativiert werden darf. Der Rechtsstaat braucht in Gerichtssälen einen unverhüllten Blick in das Gesicht und auf die Wahrheit!” Nun, der Blick auf die Wahrheit wird dem Gericht oft genug erschwert. Da solle ihm zumindest nicht der Blick auf das Gesicht beispielsweise einer Zeugin verwehrt bleiben. Denn aus Mimik, Schweißtropfen auf der Stirn oder gar Erröten könne durchaus mit auf den Wahrheitsgehalt einer Aussage geschlossen werden. Dies ist die Intention dieser Initiative, die gestern die Zustimmung des Bayerischen Kabinetts gefunden hat. Und grundsätzlich gelte, dass das im Grundgesetz verankerte Rechtsstaatsprinzip den Gerichten gebiete, den wahren Sachverhalt bestmöglich aufzuklären. In der Vergangenheit waren Frauen, die ihr Gesicht vollständig verhüllten, bereits Verfahrens-beteiligte vor bayerischen Gerichten. Weder das Gerichtsverfassungsgesetz noch die einzelnen Verfahrensordnungen sehen für solche Fälle bislang spezifische Regelungen vor. Das geltende Recht ermöglicht den Gerichten zwar, die Abnahme eines Gesichtsschleiers im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen anzuordnen, doch, so Bausback: „Unsere Gerichte und auch die Betroffenen brauchen Gewissheit. Es geht hier um eine für den Rechtsstaat ganz wesentliche Frage, der der demokratisch legitimierte Gesetzgeber nicht ausweichen sollte. Er sollte den Gerichten eine klare und handhabbare Regelung zur Verfügung stellen.”

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

22. Juni 2016 um 07:27h

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