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Bundesratsinitiative: Förderung von Barrierefreiheit u. Elektromobilität

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Bayern will gemeinsam mit Sachsen mit einem Gesetzentwurf erreichen, dass bauliche Maßnahmen, die für eine alters- und behindertengerechte Nutzung von Wohnungen erforderlich sind, sowie der Einbau von Ladestationen an privaten Kfz-Stellplätzen erleichtert werden. Wie Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback im Zusammenhang mit der Behandlung dieser Bundesratsinitiative im Kabinett erläuterte, sollen auch bestehende rechtliche Hürden abgebaut werden. Er verwies darauf, dass ein Mieter zwar vom Vermieter die Zustimmung z.B. für den Einbau einer Rollstuhlrampe verlangen könne, doch eine eindeutige gesetzliche Regelung fehle im Wohnungseigentumsrecht. „Wir wollen daher das Wohnungseigentumsrecht anpassen, um zu verhindern, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen auf unzumutbare Barrieren in ihren Wohnhäusern treffen.“ Auch bei baulichen Veränderungen, die für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Raum erforderlich sind, wirken die gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen teilweise hinderlich. Der Ausbau der Elektromobilität sei ein zentrales Element für den Erfolg der deutschen Energiewende, für das Erreichen der CO2-Reduktionsziele und für den zukünftigen Erfolg der deutschen Automobilindustrie. Für die Akzeptanz von Elekrofahrzeugen sei eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur entscheidend. Die aktuelle Gesetzeslage stelle hier aber sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter vor rechtliche Hürden. Dort setze die Initiative an.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

22. Juni 2016 um 07:29h