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Mehr Staatsferne und anderes in Bayerische Rundfunkgesetze

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Die Besetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks sowie von Medienrat und Verwaltungsrat der BLM sollen an die aktuellen Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zu Vielfaltssicherung, Staatsferne und Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gremien angepasst werden. Ein Gesetzentwurf zu einer entsprechenden Änderung des Bayerischen Mediengesetzes wurde gestern vom Kabinett verabschiedet und wird nun den Verbänden zu einer Stellungnahme zugeleitet. Mit dem dem Gestz sollen auch, wie Medienministerin Ilse Aigner betonte, Arbeitsweise der Gremien und deren Transparenz verbessrt werden. Im Bayerischen Rundfunkgesetz sollen darüber hinaus auch die Kontrollmöglichkeiten des Rundfunkrats gestärkt werden und eine Vertretung der freien Mitarbeiter des BR gesetzlich verankert werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil (25. März 2014) zum ZDF-Staatsvertrag aus der Verpflichtung zur Vielfaltssicherung und daraus folgend zur Staatsferne allgemeine Regeln zur Organisation der Rundfunkanstalten und insbesondere der Besetzung ihrer Gremien abgeleitet. Wie die Staatsregieung in ihrem Kommunique zum Gesetzentwurf erläutert, haben die Länder in der Folge nicht nur den ZDF-Staatsvertrag angepasst, sondern auch ihre eigenen Rundfunk- und Mediengesetze auf Änderungsbedarf überprüft.

Um im Rundfunkrat des BR und im Medienrat der BLM ein breites Bild gesellschaftlich relevanter Gruppen abzubilden, werden beide Gremien von je 47 auf 50 Mitglieder erweitert. Hinzukommen jeweils ein/e Vertreter/in der Migranten, der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen sowie aus dem Bereich Freizeit, Tourismus, Gastronomie und Hotel. Um den Anteil der Frauen in den Gremien zu steigern, werden insbesondere für den Rundfunkrat des BR und den Medienrat der BLM neue Gleichstellungsregeln geschaffen. Eine paritätische Besetzung mit Frauen und Männern gilt für Vertreter des Landtags und Organisationen und Stellen, die zwei Vertreter entsenden. Für Verbände mit nur einem Vertreter gilt eine alternierende Besetzung. Geregelt werden auch die mögliche Entsendung u.a von staatsnahen Mitgliedern in die Gremien oder auch die Karenzzeiten bei einem Ausscheiden aus dem Amt. Mit ständigen Überprüfungen und Stellungnahmen soll auch einer „Versteinerung“ der Gremien vorgebeugt werden. Mit der elektronischen Veröffentlichung von Tagesordnungen und Ergebnissen soll die Arbeit der Gremien transparenter gemacht werden. Sitzungen von Rundfunkrat und Medienrat sind grundsätzlich öffentlich.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

07. September 2016 um 05:14h

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