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Richter: beschränkte Wiedereinführung der Regelanfrage

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Vor ihrer Einstellung sollen Richter in Bayern vom Landesamt für Verfassungsschutz eingehend überprüft werden. Mit dieser als „beschränkte Wiedereinführung der Regelanfrage“ bezeichneten Maßnahme reagierte gestern das Kabinett auf einen peinlichen Vorfall vor zwei Jahren. Damals war ein aus Brandenburg stammender Jurist in Lichtenfels (Oberfranken) als Richter eingestellt worden, über dessen rechtsradikale Gesinnung die brandenburgischen Verfassungsschützer sogar ihre bayerischen Kollegen informiert hatten. Der Jurist war als Frontman einer Neonazi-Band aufgetreten. Eher durch Zufall war dies nach Monaten aufgeflogen, und der Richter konnte wieder aus dem Dienst entfernt werden.

Die nun beschlossene Regelanfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz vor der beabsichtigten Berufung oder Übernahme in das Richterverhältnis wird nur mit Zustimmung des Bewerbers und regelmäßig erst im Anschluss an ein positiv verlaufenes Vorstellungsgespräch erfolgen. Verweigert ein Bewerber seine Zustimmung, steht das einer Einstellung entgegen. Das Landesamt für Verfassungsschutz darf nur gerichtsverwertbare Erkenntnisse übermitteln. Eine Regelanfrage unterbleibt regelmäßig, wenn der/die BewerberIn bereits seit mindestens drei Jahren im Dienst des Freistaates Bayern tätig ist. Mit dieser Regelung, so Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback, „schützen wir das Richteramt und das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat”.

Zustimmung bei Freien Wählern – Kritik bei Grünen

„Die unabhängige Richterschaft spielt in Staat und Gesellschaft eine ganz besondere, tragende Rolle. Daher ist es richtig und legitim, wenn sichergestellt wird, dass zukünftige Richterinnen und Richter fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.“ Diesen zustimmenden Worten des rechtspolitischen Sprechers der Freien Wählern, Florian Streibl, steht harsche Kritik der Grünen-Fraktion im Landtag gegenüber. Ihre

rechtspolitische Sprecherin Ulrike Gote sprach von einem „überzogenen Grundrechtseingriff“. Die Berufsverbote und Radikalenerlasse der 1970er Jahre seien falsch gewesen und hätten die Demokratie geschwächt. „Es ist bezeichnend, dass der CSU im Kampf gegen Rechtsextremismus nichts Besseres einfällt, als diese überholten Ideen auszugraben.“ Das bisherige Verfahren sei sinnvoll gewesen. Gote: „Wenn die CSU-Behörden Tipps aus anderen Bundesländern bekommen, wie im Fall Maik B., aber diese dann ignorieren, dann läuft nicht das Einstellungsverfahren falsch, sondern die Einstellung der Behörde.“

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

28. September 2016 um 20:23h

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