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Anhörung zur „Vereinigung der bayerischen Pflege“ geplant

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Zum von der Staatsregierung am Dienstag eingebrachten Gesetzentwurf zur Gründung einer „Vereinigung der bayerischen Pflege“ soll es – voraussichtlich am 15. Dezember – zu einer Anhörung im Landtag kommen. Einen entsprechenden Geschäftsordnungsantrag werden die Grünen am kommenden Dienstag im Pflegeausschuss stellen. Der Antrag sei, so der Grünen-Pflegeexperte Ulrich Leiner, auch mit den anderen Fraktionen abgesprochen worden. Im Prinzip hätten Grünen und Freien Wählern aufgrund der in der Geschäftsordnung verankerten Minderheitenrechte die eigenen Stimmen zur Durchsetzung des Antrags genügt. Beide Fraktionen hatten sich in der Ersten Lesung gegen den von Gesundheits- und Pflegeministerin eingebrachten Entwurf ausgesprochen. Sie favorisierten bereits im Vorfeld die Einrichtung einer Pflegekammer.

Bayern ursprünglich für Kammer-Lösung – dann als „nicht durchsetzbar“ erklärt

Rheinland-Pfalz beispielsweise hat zu Beginn des Jahres eine Pflegekammer eingerichtet, die sich am Modell der anderen berufsspezifischen Kammern wie die für Ärzte, Apotheker oder auch manche Therapeuthen orientiert. Auch Bayern hatte noch unter dem früheren für den Bereich Gesundheit zuständigen Minister Dr. Markus Söder einen solchen Entwurf vorbereitet. Der Entwurf stieß allerdings auch auf Widerstände in manchen Verbänden oder Gewerkschaften bis die spätere Ministerin ein solches Modell kurzerhand als „in Bayern zur Zeit nicht durchsetzbar erklärte“.

Zu schon früher durchgeführten Befragungen von Pflegekräften oder einer Anhörung im Landtag kam dann noch ein runder Tisch, ein sogenannter „Pflegering“ kristallisierte sich heraus. Wichtige Verbände wie der Pflegerat, ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen, zogen sich aus den Gesprächen bzw. der sog. „Gründungskonferenz“ zurück, Demos gegen die Pläne der Ministerin wurden durchgeführt. Wichtigste Gründe: das Festhalten der Ministerin an Eckpunkten wie Freiwilligkeit der Mitgliedschaft ohne Mitgliedsbeiträge und damit eine Finanzierung durch den Freistaat, was Abhängigkeiten befürchten ließ oder auch die Besetzung eines neu zu gründenden Beirats, in dem ein Übergewicht von Regierung und Arbeitgeberseite drohte.

SPD zeigte in Erster Lesung abwartende Haltung

Am Dienstag vergangener Woche stellte dann Ministerin Huml ihr Modell „Vereinigung der bayerischen Pflege“ dem Kabinett vor und erhielt grünes Licht für das Einbringen im Landtag. Genau eine Woche später war in der Ersten Lesung allerdings zu spüren, dass die Sache für die Staatsregierung nicht rund laufen könnte. Dass die sich gegen eine Kammer wendende SPD (vor allem aufgrund eines Parteitagsbeschlusses) mit ihrer gesundheitspolitischen Sprecherin Kathrin Sonnenholzner Korrekturbedarf anmelden aber ansonsten auf die Ausschussberatungen verweisen würde, war vorauszusehen. Sonnenholzner hatte schon zu einer Regierungserklärung Humls im vergangenen Jahr betont, die SPD würde nur einer Lösung zustimmen, in der die Pflegenden das Sagen haben.

CSU: Grundregistrierung der Pflegekräfte nicht gelöst

Hellhörig konnte man werden, als der in der CSU-Fraktion für den Bereich zuständige Abgeordnete Klaus Holetschek einen durchaus bemerkenswerten Appell an die Berufsverbände, die sich aus den Gesprächen zurückgezogen hatten, zur Mitwirkung aufforderte. Holetschek sprach von Kompromissen, was ein Aufeinanderzugehen bedeute, aber – eben von beiden Seiten. Und ein solches Gesetz sei ja nicht in Stein gemeißelt, Änderungen könne man nach zwei Jahren etwa vornehmen. All das sagt man nicht ohne Grund. Der CSU-Abgeordnete hob einen hervor. Das „Thema der Grundregistrierung“, um genauer zu wissen, wo welche und wie viele Pflegekräfte in Bayern tätig sind, sei nicht gelöst. In Gesprächen mit dem Datenschutzbeauftragten ist man da offensichtlich nicht weitergekommen. Und möglicherweise hat auch eine am selben Tag vom Bayerischen Pflegerat mit einem Gutachten versehene Stellungnahme ein Übriges getan.

Freie Wähler kritisieren Beirats-Einfluss – Grüne: „Wer zahlt schafft an!“

Ministerin Huml hatte zwar in ihrer Gesetzesbegründung versucht, Befürchtungen auszuräumen. Sie verwies darauf, dass sowohl im ehrenamtlich tätigen Präsidium der Vereinigung und in den Delegiertenorganisationen nur im Bereich Pflege Tätige aufgenommen würden. Von Fremdbestimmung könne also keine Rede sein. Gleiches gelte auch für den Beirat, der keine bindenden Entscheidungen treffen könne. Insbesondere Freie Wähler und Grüne gingen darauf ein. Dr. Peter Bauer (FW) wies auf den Gesetzestext hin, wonach das Votum des Beirats „berücksichtigt“ werden müsse. Und Ulrich Leimer, der für die Grünen am ausführlichsten auf den Entwurf einging, brachte es auf den Punkt: „Wer zahlt, schafft an!“ Und so sei die Vereinigung der bayerischen Pflege konstruiert.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

20. Oktober 2016 um 12:39h