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Banken-Eigenkapitalregelungen: Bayern will Mittelstand schützen

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Bayern will sich bei der laufenden Reform der Bankenregulierung durch den Basler
Ausschuss für Bankenaufsicht (siehe auch unten zu Baseler Abkommen) für die Interessen mittelständischer Unternehmen einsetzen. Entsprechende vom Kabinett gestern beschlossene Forderungen sollen in eine Bundesratsinitiative verpackt werden. Getragen wird die Initiative von der Sorge, dass durch weiter erhöhte Eigenkapitalforderungen für Banken der in besonderem Maße auf die Finanzierung über Bankkredite angewiesene bayerische Mittelstand „als Rückgrat der positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Freistaats“ gefährdet wird. Wie Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pscherer weiter erläuterte, würde eine Erhöhung der Anforderungen gerade in der derzeit vorherrschenden Niedrigzinsphase die Kreditvergabemöglichkeiten der Banken und damit die Finanzierung der Unternehmen massiv belasten. Im Blick hat die Staatsregierung insbesondere die gerade für Bayern wichtigen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, begrüßte denn auch die Initiative des Freistaats. „Das vergleichsweise geringe Risiko von Mittelstandskrediten muss sich auch weiterhin in einer vergleichsweise niedrigen Eigenkapitalunterlegung beim Kreditinstitut niederschlagen, damit die Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen und Gewerbetreibende nicht erschwert wird.“

Die sogenannten Baseler Abkommen regeln die Eigenkapitalanforderungen und die Kreditvergabepraxis der Banken. Sie rühren an das Grundproblem, dass Banken Kredite vergeben wollen und müssen und dabei doch jederzeit ihre eigene Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten und mögliche Verluste ausgleichen können sollen. Auslöser war der Zusammenbruch der Herstattbank (1974). Die Zentralbankpräsidenten der G10-Länder hatten in der Folge Regelungen zur Sicherung des auf ein gefährlich abgesunkenen Niveaus des Eigenkapitals von Banken beschlossen. Diese Vereinbarungen sind seit den 90er Jahren internationaler Standard und werden heute in über 100 Ländern anerkannt. Basel I (1988) definierte die Komponenten des Eigenkapitals, nahm eine Risikogewichtung vor und legte Zielstandards der Eigenkapitalquote fest. Schwächen der Regelungen sollten die um die Jahrhndertwende erarbeiteten Beschlüsse von Basel II ausbügeln. Hauptziel war es, die staatlich verlangten regulatorischen Eigenkapitalanforderungen stärker am tatsächlichen Risiko auszurichten und damit den von Instituten intern ermittelten Eigenkapitalbedarf anzunähern. Die Finanzkrise 2007 deckte weiteren Handlungsbedarf auf. Seit 2013 löst der Baseler Ausschuss der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel III schrittweise die Vorläuferregelungen ab. In Kraft traten sie in der EU 2014 mit umfassenden Übergangsbestimmungen. Im Kern der unter Ökonomen durchaus umstrittenen Reformbemühungen steht das Ziel einer Balance zwischen einem stabileren Finanzsystem und der Vermeidung einer Kreditverknappung, außerdem die Begrenzung und Reduzierung der Haftung der öffentlichen Hand und der Steuerzahler.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

05. Oktober 2016 um 08:43h