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Krankenhausplanung: Bayern betont Eigenständigkeit, Transplantationsbeauftragte werden möglichst freigestellt

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Bayern will seine Eigenständigkeit bewahren – auch bei der Krankenhausplanung. Gestern stoppte der Ministerrat den bislang verbindlichen Automatismus der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung im Freistaat. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Nach dem zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetz werden Empfehlungen des G-BA zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren automatisch Bestandteil des Krankenhausplans. Doch, so Gesundheitsministerin Melanie Huml, „Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass derartige Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses erhebliche Auswirkungen auf die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung gerade in einem Flächenstaat wie Bayern haben können.“ Um kein Risiko einzugehen, werde künftig im Einzelfall geprüft, ob es notwendig ist, die bundesrechtlich vorgesehenen Vorgaben auf die Situation in Bayern anzupassen. Diese Möglichkeit werde auch vom Bundesgesetzgeber eingeräumt.

Der Ministerrat beschloss neben der damit verbundenen Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes auch eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes. Transplantationsbeauftragte in Bayern werden künftig soweit nötig für ihre Tätigkeit freigestellt. Der Umfang des Freistellungsanspruchs richtet sich nach dem Arbeitsumfang. Für sogenannte Entnahmekrankenhäuser mit nur geringen Intensivkapazitäten wird zudem eine Wahlmöglichkeit vorgesehen zwischen zusätzlicher Vergütung oder Freistellung. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren parlamentarischen Behandlung zugeleitet.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

11. Oktober 2016 um 21:02h