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Entschädigung von Patienten nach Behandlungsfehlern

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Nur jeder siebte angezeigte Behandlungsfehler werde anerkannt, hatte die Techniker Krankenkasse vorab zur angekündigten Initiative der Staatsregierung bekannt gegeben. In den meisten Fällen könne der Zusammenhang zwischen Behandlung und Schaden juristisch nicht eindeutig bewiesen werden. Mit ein Grund, warum viele Betroffene den oft teuren Weg zum Gericht scheuen. Resumee: viele vermutete Behandlungsfehler-Opfer werden nicht entschädigt. Deshalb will sich die Staatsregierung für die Einrichtung eines Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds einsetzen. Eine solche Initiative, so ein gestriger Beschluss des Ministerrats soll gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg im Bundesrat eingebracht werden.

Konkret gehe es um Fälle, in denen eine fehlerhafte medizinische Behandlung zwar wahrscheinlich, aber nicht nachweisbar ist. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml erläuterte dazu: „Der Fonds soll mit Entschädigungszahlungen vor allem dann greifen, wenn eine fehlerhafte Operation mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Schädigung herbeigeführt hat.“ Damit solle eine Gerechtigkeitslücke geschlossen werden. Es könne nicht sein, dass Patienten mit erheblichen Gesundheitsverletzungen keine Entschädigung erhalten, nur weil ihnen der arzthaftungsrechtliche Nachweis nicht gelingt. Finanziell entschädigt werden sollen auch Geschädigte, die ihre Erwerbsfähigkeit verlieren und jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen durchstehen müssen. Der Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds soll das bestehende Haftungssystem ergänzen und als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts eingerichtet werden.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

09. November 2016 um 07:25h

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