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Kabinett: Sofortprogramm Innere Sicherheit

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Der Ministerrat hat ein Bayerisches Sofortprogramm Innere Sicherheit beschlossen. Es soll die von der CSU-Landtagsfraktion in Kloster Banz beschlossene Resolution zur Inneren Sicherheit unterstützen und bekräftigen und besteht aus zahlreichen Maßnahmen, die in Landeszuständigkeit liegen und nun von den zuständigen Ressorts umgesetzt werden sollen. Innenminister Joachim Herrmann erläuterte, dass das Polizeiaufgabengesetz (PAG) ergänzt, die Schutzausstattung von Polizisten verbessert, Observationseinheiten von Polizei und Verfassungsschutz aufgestockt und die polizeiliche Videoüberwachung ausgebaut werden. Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback fügte hinzu: „Bei den Staatsanwaltschaften bauen wir die Staatsschutzabteilungen aus – auch unter Einbindung der zum Jahresbeginn neu gegründeten Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus. Zudem errichten wir in Passau eine bundesweiteinzigartige Einrichtung zum Vollzug von Straf- und Abschiebungshaft.”

Vor allem zur frühzeitigen Überwachung von „Gefährdern“ sollen die „elektronische Fußfessel” als präventiv-polizeiliche Befugnisregelung sowie ein erleichterter Sicherheits-gewahrsam von Extremisten und Gefährdern das PAG ergänzen. Mit einer Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes sollen künftig die Speicherfristen für Video-aufzeichnungen auf zwei Monate verlängert werden. Auch werden stationäre und mobile polizeiliche Videoüberwachungsanlagen ausgebaut. Zur Durchführung von konsequenten und grenznahen Abschiebungen und zur effektiven Ahndung von Schleuserkriminalität – nämlich dort wo sie stattfindet – dient der Ausbau der Haftanstalt in Passau.

Grüne warnen vor voreiliger Aushöhlung des Rechtsstaats

Als „höchst unseriös und der Sicherheit nicht zuträglich“ bezeichnete die innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Katharina Schulze, die ständigen „hektischen Forderungen“ der CSU. Sie sprach sich durchaus für eine personell und ressourcenmäßig besser ausgestattete Polizei sowie eine zielgerichtete Abwehr von Gefahren aus. Aber zuerst müsste eine Fehleranalyse im Fall Amri zu Ende geführt werden, um daraus konkrete Schlussfolgerungen ziehen zu können. Konkrete Analyse und konsequente Anwendung von Befugnissen, statt voreiliger Aushöhlung des Rechtsstaats.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

25. Januar 2017 um 07:02h

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