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Blindengeld auch für hochgradig Sehbehinderte

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Das bayerische Blindengeld soll künftig auch hochgradig Sehbehinderten zu Gute kommen. Die Staatsregierung hat beschlossen, das Bayerische Blindengeldgesetz so zu erweitern, dass auch hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen anspruchsberechtigt sind. Laut Sozialministerin Emilia Müller sind rund 8500 Menschen in Bayern hochgradig sehbehindert und brauchen teure Hilfen zur Bewältigung des Alltags. Zur Unterstützung will dr Freistaat künftig rund 12 Millionen Euro bereit stellen. Der Gesetzentwurf soll vorsehen, Menschen mit hochgradiger ehbehinderung mit 176 Euro und taubsehbehinderte Menschen mit 352 Euro pro Monat zu unterstützen – das sind über 30 beziehungsweise über 60 Prozent des bei voller Blindheit gezahlten Blindengeldes in Bayern. Bayern liege damit vor allen anderen Ländern in Deutschland.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

29. März 2017 um 08:27h

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