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Berufsausbildung von jungen Asylbewerbern – Neuregelungen

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Das Kabinett hat die Handhabung von Beschäftigungserlaubnissen für die Berufsausbildung von jungen Asylbewerbern neu geregelt sowie für abgelehnte Asylbewerber klargestellt. Laut Innenminister Joachim Herrmann soll es ausbildungswilligen Asylbewerbern ermöglicht werden, früher als bisher, nämlich bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn, eine Beschäftigungserlaubnis zu erhalten. Das schaffe auch ein Plus an Planungssicherheit für Ausbildungsbetriebe und trage den Erfahrungen aus der Praxis Rechnung. Voraussetzung für die vorzeitige Erteilung ist neben einem Ausbildungsvertrag für eine qualifizierte Berufsausbildung weiter, dass die Asylbewerber einen Asylantrag gestellt haben und nicht aus einem sicheren Herkunftsland stammen, dass sie vor dem 1. Mai 2016 eingereist sind, sich im letzten Schuljahr der Berufsintegrationsklasse oder in der zweiten Hälfte von Berufsintegrationsmaßnahmen befinden und ein erfolgreiches Praktikum im Ausbildungsbetrieb absolviert haben. Sollte der Asylantrag nach Erteilung der Beschäftigungserlaubnis abgelehnt werden, besteht entsprechend den bundes-rechtlichen Vorgaben Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung (sogenannte 3 + 2 – Regelung). Der Innenminister stellte zudem klar, dass auch Beschäftigungserlaubnisse für abgelehnte Asylbewerber bis zur Aufenthaltsbeendigung unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden können.

Freie Wähler: „Na endlich!“ – aber Frust leider weiter vorprogrammiert

Innerhalb der Landtags-Opposition wurde der Kabinettsbeschluss unterschiedlich beurteilt. Gabi Schmidt, sozialpolitische Sprecherin der Freien Wähler, zeigte sich einerseits freudig überrascht, kritisierte jedoch mangelnde Klarheit: „Endlich zeigt die Bayerische Staatsregierung Veränderungsbereitschaft und erleichtert Flüchtlingen die Aufnahme einer Ausbildung. Allerdings ist die Kabinettsentscheidung leider wieder kein großer Wurf, da erneut interpretationsfähige Voraussetzungen geschaffen worden sind.“ Auf diese Weise seien weiterhin willkürliche Behördenentscheidungen und Frust aufseiten von Ausbildungswilligen, Betrieben und Helferkreisen vorprogrammiert.

Grüne bemängeln: Kein Vertrauensvorschuss für die Wirtschaft gewährt

Die integrationspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Margarete Bause, attestierte Herrmann erneute mangelnde „Problemlösungskompetenz“: „Mit den geringfügigen Änderungen an der bisherigen Praxis ist weder den händeringend nach künftigen Fachkräften suchenden Betrieben, noch den jungen Flüchtlingen wirklich geholfen.“ Für das bevorstehende Ausbildungsjahr komme die Frist zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis eh zu spät. Und nach wie vor hätten Betriebe keine Planungssicherheit und seien von den höchst widersprüchlichen Entscheidungen der jeweiligen Ausländerbehörden abhängig. Von einem Vertrauensvorschuss für die Wirtschaft kann aus Sicht Bauses weiter keine Rede sein: „Wer gute Erfahrungen mit einem jungen Flüchtling gemacht hat, ihn vielleicht schon im Praktikum hatte und gerne weiter ausbilden würde, muss weiter damit rechnen, dass CSU-Minister Herrmann den jungen Mann ins Flugzeug setzt und ausfliegen lässt.“

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

24. Mai 2017 um 07:29h