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Klimaschutz: Bald Verfassungsrang in Bayern

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Der Klimaschutz soll in Bayern Verfassungsrang erhalten. Eine entsprechende Initiative wurde gestern mit einem Beschluss des Ministerrats eingeläutet. Darin wird vorgeschlagen, den Schutz des Klimas in die Bestimmungen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in Art. 141 Abs. 1 Satz 4 der Bayerischen Verfassung einzufügen. Umweltminister Thorsten Glauber und Innenminister Joachim Herrmann sollen hierüber umgehend Gespräche mit den Landtags-fraktionen aufnehmen mit dem Ziel, durch eine parteiübergreifende Mehrheit im Bayerischen Landtag eine rasche Verfassungsänderung zu ermöglichen. Änderungen der Verfassung erfordern eine Zweidrittelmehrheit im Landtag und eine Entscheidung des Volkes. Dies könne nach Vorstellungen der Staatsregierung bereits gemeinsam mit den Europawahlen am 26. Mai 2019 durchgeführt werden.

Opposition mit Vorbehalten

Erste Reaktionen aus dem Landtag ließen nicht lange auf sich warten. Die Grünen als nunmehr stärkste Oppositionsfraktion zeigen sich gesprächsbereit. „Wie immer“, wenn es um den Klimaschutz gehe, wie Vorsitzender Ludwig Hartmann betonte. Aber ein Verfassungsrang für Klimaschutz entbinde Ministerpräsident Markus Söder weder von Aufgaben, Klimaschutz voranzutreiben, noch könne ihm dies als Ablass dienen. Die Aufnahme könne nur sinnvoll sein, wenn Bayern wirklich zum Vorbild und Vorreiter in Sachen Klimaschutz wird: „Dazu gehören der komplette Umstieg auf erneuerbare Stromerzeugung bis zum Jahr 2030, erneuerbare Wärmekonzepte für alle Gebäude und eine ökologische Verkehrspolitik, die uns nicht die Luft zum Atmen raubt; mit Vorfahrt für Busse, Bahnen und Fahrräder.“

Andere Vorbehalte bringt der Fraktionschef der SPD Horst Arnold vor. Solange die CSU-FW-Regierung etwa den Luftreinhalteplan nicht umsetze, sei auch eine Verfassungsänderung nur fadenscheinig.Es ist zwar erfreulich, dass die schwarz-orange Staatsregierung mittlerweile zumindest in Ansätzen verstanden hat, dass Klimaschutz richtig und wichtig ist. Aber wenn sie gleichzeitig nach wie vor Maßnahmen für saubere Luft in München nicht umsetzen will, obwohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese schon 2014 in einem Urteil gefordert hat, ist eine Verfassungsänderung nur heuchlerisch.” Man könne nicht auf der einen Seite das Klima schützen wollen und auf der anderen Seite starrsinnig Vorgaben vom Verwaltungsgerichtshof ignorieren, die die Menschen schützen sollen. „Insbesondere dann, wenn vom Gericht verhängte Zwangsgelder ohne Wimpernzucken aus dem Staatssäckel bezahlt werden”, betont Arnold.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

08. Januar 2019 um 21:13h

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