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Vorschau: Heute im Landtag (Dienstag, 19. März)

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SPD und Grüne fordern Ende der befristeten LehrerInnen-Verträge

Zum 1. Oktober 2017 hatten 7245 Lehrer befristete Verträge. Das sind etwa 6 Prozent der bayerischen LehrerInnen – bei steigender Tendenz in den vergangenen Jahren. Die Zahlen stammen as einer Antragsbegründung der Grünen, und diese verweisen darin auch auf die Aussagen des letzten Kultusministers Bernd Sibler, wonach diese, falls sie langfristig befristete Verträge hatten und sich bewährt haben, die Möglichkeit einer Verbeamtung bekommen sollen. Eine entsprechende Sondermaßnahme solle voraussichtlich im kommenden Schuljahr auf den Weg gebracht werden. Mit ihrem Antrag (18/105), der heute im Ausschuss für den öffentlichen Dienst aufgerufen wird, wollen die Grünen nun Druck machen und fordern, dass die Staatsregierung ihrer sozialen Verantwortung gerecht werde und mit dem Ende sachgrundloser Befristungen den Schulen auch mehr Planngssicherheit gegeben wird. Sie schließen sich damit einem Antrag der SPD (18/81) an, die ebenfalls eine Umwandlung der befristeten in unbefristete Arbeitsverträge fordern. Und zwar bis zum Ende des Schuljahres. Auch bei den Verträgen mit Kooperationspartnern im Bereich des Ganztags an den allgemeinen Schulen und im Bereich der Flüchtlingsbeschulung an den Berufsschulen sei darauf achten, dass eine Weiterbeschäftigung in den Sommerferien gewährleistet ist.

Islamunterricht – die Gefahr, dass qualifizierte Kräfte davon laufen

Die Grünen weisen darüber hinaus auf ein anderes Problem hin. Ende Juli läuft der seit neun Jahren laufende Modellversuch Islamischer Unterricht aus. Über die Weiterführung ist noch nicht endgültig entschieden. Es liegt lediglich eine entsprechende Absichtserklärung vom jetzigen Kultusminister Prof. Dr. Michael Pizaiolo vor. Den Grünen ist das zu unsicher. Sie fordern eine Entfristung der Verträge von bisher im Bereich Islamischer Religionsunterricht befristet beschäftigten Lehrkräfte mit sofortiger Wirkung zu. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, seien Verbeamtungen vorzunehmen (18/348). Derzeit werden 95 Lehrkräfte für den Islamischen Religionsunterricht eingesetzt. Sie wurden eigens dafür ausgewählt und verfügen über die für diese Aufgabe notwendigen Qualifikationen. In der jetzt unsicheren Situation bestehe die Gefahr, dass sie andere Stellenangebote annehmen und ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr für diese Aufgabe zur Verfügng stehen. Im Schuljahr 2017/2018 seien an 233 Grundschulen, 115 Mittelschulen, 4 Realschulen, 3 Gymnasien und 2 Berufsschulen insgesamt 16.131 muslimische SchülerInnen im Islamunterricht unterrichtet worden.

Verbot von Reorientierungstherapien bei Homosexualität

Im Ausschuss für Gesundheit und Pflege beantragen die Grünen, dass sich die Staatsregierung gegenüber dem Bund für ein Verbot von sogenannten „Reparativ-“ oder „Konversions-“Therapien für LSBTI-Personen und zum Verbot der Pathologisierung von Trans* (transident, transsexuell, transgender) Personen einsetzt. Diese Methoden der Psychotherapie, die die Abnahme homosexueller Neigungen zum Ziel haben, sind äußerst umstritten, eine gleichgeschlechtliche sexuelle Orientierung sei keine Krankheit, finde sich nachvollziehbar in keinem gültigen medizinischen Klassifikationssystem und könne folglich auch nicht diagnostiziert werden. Wie die Grünen in ihrer Antragsbegründung weiter festhalten, habe dies auch die Staatsregierung so festgestellt. Die WHO habe Trans* aus der Kategorie psychischer Störungen herausgenommen, das Europäische Parlament begrüße Initiativen zum Verbot von solchen Reorientierungstherapien. Die Bundesärztekammer beispielsweise betrachte solche „Therapien“ als schädlich. Bei Kindern und Jugendlichen stünde damit auch der Verdacht der Kindeswohlgefährdung im Raum.

Unerfüllter Kinderwunsch: Reproduktionsmedizin nicht länger Privileg wohlhabender Paare

Die FDP will denZugang zu Reproduktionsmedizin für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch“ erleichtern (Antrag 18/419). Für Paare, die sich ihren Kinderwunsch nicht auf natürlichem Wege erfüllen können, sei eine künstliche Befruchtung die wichtigste und wirksamste Alternative. Eine sehr teure Methode, und die Krankenkassen übernehmen seit 2004 nur noch maximal 50 Prozent der Kosten von Kinderwunschbehandlungen. Die Zahl der durch reproduktionsmedizinische Verfahren gezeugten Kinder, so die FDP in ihrer Antragsbegründung, ist infolge dessen drastisch zurückgegangen. 2012 habe der Bund beschlossen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der verbleibenden Kosten zu übernehmen – allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Bundesländer, in dem die betroffenen Paare ihren Hauptwohnsitz haben, eigene Landesprogramme zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen unterhalten müssen. In Bayern ist das bisher nicht der Fall, weshalb bayerische Paare nicht von der Förderung des Bundes profitieren können. Die Staatsregierung soll deshalb Haushaltsmittel einplanen und Fördergrundsätze auf den Weg bringen, um eine Beteiligung am Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu ermöglichen. Nach aktuellen Statistiken bleiben mehr als 6 Mio. Deutsche ungewollt kinderlos. Die Chance auf ein Wunschkind, so die Liberalen abschließend, darf kein Privileg wohlhabender Paare sein.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

19. März 2019 um 07:04h