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Landtag, Kommunen, Regierung, Organisationen

Vorschau: Heute im Landtag (Donnerstag, 21. März)

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SPD fordert mehr Engagement der Politik für Menschen mit Handicap

Zum Auftakt des heutigen Plenums schlägt die vorschlagsberechtigte SPD das Thema „Zehn Jahre Behindertenrechtskonvention: Inklusion und Barrierefreiheit endlich tatkräftig umsetzen!” vor. Es sprechen die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Margit Wild und Ruth Waldmann, Sprecherin für Menschen mit Behinderung und gesundheitspolitische Sprecherin. – Die UN-Behindertenrechtskonvention trat in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft. Ihr Ziel ist die vollständige Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft, in Schule und Arbeit. Eng verknüpft ist damit das Thema Barrierefreiheit, denn Menschen mit einer Behinderung soll es möglich sein, sich ohne fremde Hilfe im öffentlichen Raum zurechtzufinden.

Mit ihrem in Erster Lesung heute zu behandelnden Gesetzentwurf (18/455) bleiben die Grünen beim Thema. Sie fordern eine „Wahlrechtsänderung für alle – Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention“. Derzeit seien alle Personen, die unter Betreuung stehen, pauschal vom Wahlrecht für den Landtag und die kommunalen Volksvertretungen sowie vom Stimmrecht bei Volks- und Bürgerentscheiden ausgeschlossen. Dies widerspreche der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Bundesverfassungsgericht habe mit einem rteil vom Janar diesen Jahres klargestellt, dass die entsprechenden Regelungen des Bundesrechts verfassungswidrig sind. Dem folgend fordern die Grünen, den pauschalen Wahlrechtsausschluss aus dem Landeswahlgesetz und aus dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz zu streichen.

AfD will Bau von Minaretten verbieten

Ebenfalls in Erster Lesung wird der Gesetzentwurf der AfD zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (18/547) behandelt. Sie fordern, ein Minarett-Verbot in die Bayerische Bauordnung zu übernehmen. Begünstigt durch eine weitest gehende illegale Masseneinwanderung beginne sich der Islam als einflussgebende Religion in Deutschland auszubreiten. Die Etablierung des Islam führe zu einem staatlichen Regelungsbedarf, der auf die Abwehr der mit einer Islamisierung einhergehenden Gefahren (Relativierung der Menschenrechte, Verneinung des Rechts auf Religionswechsel für Anhänger des Islam etc.) gerichtet ist. Durch gesetzliche Regelungen sei daher ohne weiteres Zuwarten sicherzustellen, dass der gegen Grundrechte und Demokratie gerichtete Herrschaftsanspruch einer Religion frühzeitig und wirkungsvoll zurückgewiesen wird. Der Machtanspruch des Islam komme baulich im Minarett zum Ausdruck. Ein Minarett gehöre nicht zwingend zu einer Moschee, sei gegenwärtig ausschließlich ein religiös-politisches Machtsymbol und nicht zur grundrechtlich geschützten Religionsausübung erforderlich. Jeglicher Machtanspruch des Islam in Bayern müsse im Interesse der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und des friedlichen Zusammenlebens von Menschen aller Glaubensrichtungen konsequent eingedämmt werden.

Änderung der Geschäftsordnung: Arbeitsfähigkeit des Parlaments erhalten ./. Einschränkung von Oppositionsrechten

Zum umstrittenen Antrag von CSU und Freien Wählern zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (18/444) wird heute die letzte Runde eingeläutet. Die umfassende Änderung der Geschäftsordnung – im Vordergrund steht die Einschränkung von Anzahl und Dauer von sog. Zwischenbemerkungen im Plenum – wurde im Laufe der Beratungen etwas geändert/abgemildert. Und auch parallel zur Schlussabstimmung (pro CSU/Freie Wähler, Ablehnung Opposition) vergangene Woche im Verfassungsausschuss ließ die CSU noch Überlegungswillen erkennen. Nach letztem Stand scheinen die Regierungsfraktionen sich darauf verständigt zu haben, künftig doch drei statt nur zwei Zwischenbemerkungen pro Fraktion und Thema zuzulassen. Entfallen soll demnach auch die Regelung, welche der Staatsregierung – ohne Ausgleich für die Opposition – zusätzliche fünf Minuten Redezeit gestattet hätte. Gleichwohl ist eine heftige Diskussion zu erwarten.

Ins Plenum eingebrachte Dringlichkeitsanträge

Zu den einzelnen Anträgen/Themen können die anderen Fraktionen noch eigene Dringlichkeitsanträge einbringen:

FDP: Nein zu Uploadfiltern

Dringlichkeitsantrag (751) der FDP. Bürgerrechte stärken und bayerische Unternehmen schützen – Nein zu Uploadfiltern. Geforderter Einsatz der Staatsregierung gegen jetzige Form der geplanten europäischen Richtlinie, welche die Betreiber von Online-Plattformen verpflichtet, durch „wirksame Inhaltserkennungstechniken“ Inhalte bereits vor ihrer Veröffentlichung auf eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung hin zu prüfen. Die Richtlinie greife somit unverhältnismäßig in die Meinungs- und Informationsfreiheit ein, belaste die bayerische Wirtschaft und hemme Wettbewerb und Innovation in Bayern und Europa.

CSU/Freie Wähler: Minijobgrenze auf 530 Euro erhöhen

Dringlichkeitsantrag (752) von CSU und Freien Wählern. Minijob – Erhöhung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Erhöhung der Minijobgrenze auf 530 Euro einzusetzen. – Die letzte Anpassung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung liegt nun mehr als sechs Jahre zurück (400 auf 450 Euro). Parallel dazu stiegen Löhne und Gehälter zwischen 2,7 und 3,1 Prozent pro Jahr. Auch der Mindestlohn ist gestiegen, von zunächst 8,50 Euro auf zuletzt 9,19 Euro im Januar 2019. Das bedeutet, dass Minijobber bei steigendem Stundenlohn weniger Stunden pro Monat arbeiten dürfen. Für ArbeitnehmerInnen entsteht möglicherweise das Problem, dass sie dieselbe Arbeit in weniger Zeit schaffen müssen. Statt die Arbeitszeit ungewollt zu reduzieren, könnten Minijobber mit einer Erhöhung der Minijob-Grenze an allgemeinen Gehaltssteigerungen durch einen höheren Verdienst teilhaben.

Grüne: Grenzkontrollen an deutsch-österreichischer Grenze beenden

Dringlichkeitsantrag der (753) Grünen. Für ein offenes Europa – Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze jetzt beenden! Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, die Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze unverzüglich zu beenden und nicht über den 11.5.2019 (wie von Bundesinnenminister Seehofer angekündigt) zu verlängern. Festzstellen sei, dass vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18.12.2018 (Kfz-Kennzeichenkontrollen 2) dem Landes-gesetzgeber keine Gesetzgebungskompetenz für den Grenzschutz zusteht und die Bayerische Grenzpolizei deshalb keine eigenen Grenzkontrollen durchführen kann. Und weiteres. – Im Jahr 1985 wurde durch die Unterzeichnung des Schengenergrenzkodex (SGK) die Abschaffung von Grenzkontrollen in der Europäischen Union besiegelt: Ein Kerngedanke der europäischen Integration ist dadurch Wirklichkeit geworden. Das offene Europa ist eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union.

Freie Wähler/CSU. Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten

Dringlichkeitsantrag (754) von Freien Wählern und CSU. Versandhandel mit verschreibungs-pflichtigen Arzneimitteln verbieten – wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich weiterhin auf Bundesebene für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einzusetzen, um die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln durch öffentliche Apotheken sicherzustellen. – Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Marktzugang ausländischer Versandapotheken (Urteil vom 19.10.2016, Az.: C-148/15) dürfen ausländische Versandapotheken Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren, während inländische Präsenzapotheken an die Arzneimittelpreisbindung nach deutschem Recht gebunden bleiben. Die Folge dieser Rechtsprechung ist eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der örtlichen Apotheken. Der entstehende Preiskampf stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Versorgungssicherheit der Menschen in Bayern dar. Präsenzapotheken verkaufen nicht allein Fertigarzneimittel, sie sind vielmehr eine wichtige Anlaufstelle für Ratsuchende in Gesundheitsfragen. Insbesondere gewährleisten sie einen Apothekennotdienst an 365 Tagen rund um die Uhr, auch zu Abend-, Nacht-, Feiertags- und Wochenendzeiten. Darüber hinaus stellen sie verlässlich Rezepturarzneien in kürzester Zeit her und geben Betäubungsmittel ab. Diese Angebote seien für die Versorgung der Patienten von erheblicher Bedeutung und dürfen nicht gefährdet werden.

AfD: frühblühende Gehölze und Sträucher erst nach der Blüte zurückschneiden

Dringlichkeitsantrag der (755) AfD. Artenvielfalt in Bayern erhalten. Staatsregierung soll darauf hinwirken, dass staatliche Behörden frühblühende Gehölze und Sträucher erst nach der Blüte zurückschneiden, dass die Kommunen diese Praxis ebenfalls umsetzen, ein Konzept entwickeln, das die idealen Zeitpunkte für den Rückschnitt von Nutzpflanzen unter Beachtung des Insektenschutzes im öffentlichen Raum darstellen und darüber berichten. – Aktuell sei zu beobachten, dass Straßenbaulastträger Bäume und Sträucher an Straßen rechtzeitig vor der, am 1. März beginnenden, Schonzeit zurückschneiden, um der Verkehrssicherungspflicht ausreichend Genüge zu tun. Dabei werden auch Kätzchen tragende Gehölze und Sträucher noch vor der Blüte radikal gestutzt. In der Folge gehen die für Bienen und andere Insektenarten wichtigen Blütenstände als Nahrungsquelle im Frühjahr verloren. Die Weidenkätzchen sind eine lebenswichtige erste Nahrungsquelle für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge.

SPD: Schulgeldfreiheit für Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer realisieren

Dringlichkeitsantrag der (756) SPD. Endlich Schulgeldfreiheit für Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer realisieren! Die Staatsregierung soll unverzüglich dafür zu sorgen, dass in den Schulen der Heilmittelerbringer und anderer nicht-ärztlicher Therapieberufe kein Schulgeld von den SchülerInnen mehr erhoben werden muss. Die im laufenden Sommersemester von den SchülerInnen bezahlten Schulgelder müssen durch die Staatsregierung zurückerstattet werden. – Die Berufe der Heilmittelerbringer und nichtärztlichen Therapieberufe wie Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie oder Masseur bzw. medizinischer Bademeister sind unverzichtbarer Bestandteil der medizinischen Versorgung. Die Jahresbruttoeinkommen von Vollzeit berufstätigen Heilmittelerbringern liegen mit etwa 35.000 Euro unter dem Jahresdurchschnittseinkommen für alle Berufsgruppen. Trotzdem müssten SchülerInnen an den Ausbildungseinrichtungen für Heilmittelerbringer Schulgeld in substanzieller Höhe entrichten. So sind von insgesamt 41 Berufsfachschulen für Physiotherapie in Bayern nur zehn schulgeldfrei. Die Höhe des monatlichen Schulgelds liege zwischen 300 und 400 Euro. Die SPD verweist auch auf einen Dringlichkeitsantrag (17/21280) der CSU vom 22.03.2018, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, sich auf Bundesebene für die Abschaffung des Schulgelds in den Gesundheitsfachberufen einzusetzen. In ihrem Koalitionsvertrag hätten sich CSU und FREIE WÄHLER darauf verständigt, in Bayern als erstem Land das Schulgeld für die Ausbildungen der Heilmittelerbringer abzuschaffen. Im August 2018 habe Ministerpräsident Söder nach einem Kabinettsbeschluss angekündigt, dass das Schulgeld ab dem zweiten Schulhalbjahr 2018/2019 entfallen soll. Mit dem sogenannten Pflegebonus übernehme der Freistaat Bayern seit dem Schuljahr 2013/2014 für die privaten beruflichen Schulen in den Bereichen Altenpflege, Altenpflegehilfe, Sozialpädagogik (Erzieherinnen und Erzieher), Kinderpflege, Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe die Ausbildungskosten. Private Schulträger für die Ausbildung in nichtärztlichen Therapieberufen erhielten keinen Pflegebonus.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

20. März 2019 um 23:01h