MAX-Online

Landtag, Kommunen, Regierung, Organisationen

Vorschau: Heute im Landtag (Mittwoch, 10. April 2019)

kommentieren

Nicht über die Höhe der Diäten aber auf welcher Grundlage sie berechnet werden müssen. Das muss innerhalb der ersten sechs Monate einer Legislaturperioden neu gesetzlich geregelt werden. Darüber aber erstmals auch zum Schutz vor Hackerangriffen beraten die Landtagsabgeordneten ab heute Nachmittag im Plenum. Angepasst werden müssen auch Regelungen im Schulwesen, und zwar im Zusammenhang mit dem Ganztagsunterricht. Weitere Themen u.a.: Bestattungsgesetz, Wohnraumenteignung, Digitalisierung an Schulen …

Neue Cloud-Dienste zur virtuellen Arbeitsplatzsicherheit

Der heute von CSU, Grünen, Freien Wählern, SPD und FDP eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes Drs. 18/1482 passt die Entschädigungs-regelungen für die laufende Legislaturperiode an. Deren Höhe soll sich weiterhin der Einkommensentwicklung in Bayern anpassen und jeweils zum 1. Juli neu festgesetzt werden. Das gilt auch für die Versorgungsbezüge. Aus Besorgnis vor Hackerangriffen werden zudem neue Rahmenbedingungen beim Betrieb von Informations- und Kommunikationstechnik geschaffen, und zwar durch die Bereitstellung einer sicheren (virtuellen) Arbeitsumgebung (Cloud-Dienste), die in einem sicherheitszertifizierten Rechenzentrum nach den aktuellen Sicherheitsstandards betrieben wird. Die Abgeordneten des Landtags und ihre MitarbeiterInnen können diese sichere Arbeitsumgebung von überall gleichermaßen nutzen und haben damit einen einheitlichen Zugriff auf ihre Daten.

Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für Mitarbeiter im Ganztagsunterricht

Im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen bedarf eine Reihe bildungspolitischer Fragen bzw. Probleme der schulrechtlichen Umsetzung bzw. Lösung. Das betrifft u.a. die Durchführung von Ganztagsangeboten. Zum einen wird die Versetzung von einer gebundenen Ganztagsklasse in eine Halbtagsklasse ermöglicht, zum anderen kann – wie im allgemeinen Schulbetrieb auch – der Ausschluss von der Teilnahme am offenen Ganztagsangebot nun auch länger als vier Wochen erfolgen. Die Durchführung macht die Einstellung von zusätzlichem Personal notwendig. Der Gesetzentwurf regelt, dass dieses wie auch in der allgemeinen Jugendarbeit üblich, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen muss. Adere Neuregelungen betreffen die – wenn gewünscht – erweiterte Schulleitung auch an kommunalen Schulen, erweiterte Möglichkeiten im Grundschulbereich Ganztagssprengel zu bilden und die Schaffung eines Einschulungskorridors, in dem die Erziehungsberechtigten über den Beginn der Schulpflicht ihres Kindes entscheiden können. (Gesetzentwurf der Staatsregierung Drs. 18/1481 )

Vom Umgang mit Verstorbenen

Die religiöse und weltanschauliche Zusammensetzung der bayerischen Bevölkerung hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten zunehmend verändert. Das bayerische Bestattungsgesetz spiegele diese Veränderungen nicht in geeigneter Weise wider. Weder werde es den individuellen Bedürfnissen der steigenden Zahl konfessionsloser Menschen wirklich gerecht, noch den muslimischen und jüdischen Bestattungsriten. Die Bestattungskultur sage viel über den Zustand einer Gesellschaft aus. Ein modernes Bestattungsrecht müsse deshalb die unterschiedlichen kulturellen und religiösen Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigen. Dies wollen die Grünen mit einer Änderung des Bestattungsgesetzes ( Drs. 18/1504 ) erreichen. Dies bedeute selbstverständlich nicht, dass bisher in Bayern gepflegte und gelebte Rituale aufgegeben werden müssten. Zielsetzung der Novellierung ist es vielmehr, MitbürgerInnen unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit und Weltanschauung die Möglichkeit zu geben, ihre Kultur im Umgang mit Verstorbenen umzusetzen und zum Ausdruck zu bringen. Über allem steht jedoch der ausdrücklich verfügte oder mutmaßliche Wille des Verstorbenen hinsichtlich des Ortes und der Art und Weise seiner Bestattung.

In die Zweite Lesung kommen die Gesetzentwürfe der SPD für ein Bayerisches Gesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Auftragsvergaben (Bayerisches Vergabegesetz – BayVergG) und zur Einführung eines Bayerischen Mindestlohns (Bayerisches Mindestlohngesetz – BayMinLohnG) Drs. 18/108, 18/1545 (A) sowie für ein Bayerisches Gesetz zur Förderung eines sozialen Klimaschutzes in Bayern und zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes Drs. 18/148, 18/1543 (A). Beide Entwürfe waren in den Ausschussberatungen abgelehnt worden.

Dringlichkeitsanträge

CSU/Freie Wähler: Mitarbeiterwohnungen von steuerlichem Ballast befreien

Gegen Abend werden dann die zur Plenarsitzung eingereichten Dringlichkeitsanträge aufgerufen. Der Antrag (1580) von CSU/Freien Wählern „Faire Vermietung (zu) fördern!“ fordert Applaus für die Staatsregierung, dass sie sich auf Bundesebene für eine steuerliche Entlastung verbilligter Wohnraumüberlassung einsetzt. Mit einem entsprechenden Kabinettsbeschluss von gestern fördere sie aktiv günstigen Mietwohnraum. Das betrifft – was kürzlich auch den Landtag beschäftigte – Mitarbeiter- und Werkswohnungen. Bislang sind Vorteile aus der verbilligten Überlassung von Wohnraum durch den Arbeitgeber grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn (sog. geldwerter Vorteil). Mit einer Nichtaufgriffsgrenze würde ein Unterschreiten der üblichen Miete nicht sofort zur Versteuerung eines geldwerten Vorteils führen. Die Vorteile aus der günstigen Miete würden somit vollständig den Mietern verbleiben. Daneben ist es sinnvoll und unbürokratisch, jenseits dieser Grenze entstehende geldwerte Vorteile pauschal durch den Arbeitgeber versteuern zu können. Zum anderen will die Staatsregierung vermeiden, dass Vermieter, die aus sozialen Motiven heraus die Miete über Jahre hinweg kaum erhöht haben, steuerlich benachteiligt werden. In der Begründung machen CSU und Freie Wähler auch deutlich, dass sie die Enteignung von privaten Wohnungsgesellschaften entschieden ablehnen. Dieser sozialistische Ansatz schaffe keinen neuen Wohnraum. Dieses Thema haben AfD in eigenen Dringlichkeitsanträgen aufgegriffen, die gemeinsam beraten werden.

AfD gegen Enteignung von Wohneigentum

Die AfD fordert die Staatsregierung auf, sich klar gegen Enteignungen von Wohneigentum als Maßnahme zur Entschärfung der Situation des Wohnungsmarktes auszusprechen; auf eine Vereinfachung des bayerischen Baurechts hinzuarbeiten, um die Kosten für den Bau und Erhalt von Immobilien wirksam zu senken und Konzepte zur Beschleunigung der Bearbeitung von Baugenehmigungen auszuarbeiten (1582). Dadurch, dass über potenziellen Investoren immer das Damoklesschwert der Enteignung schwebe, sinke die Bereitschaft in Neubauprojekte zu investieren, sodass letztendlich weniger gebaut werden wird. Durch die Umverteilung des Eigentums werde nicht eine einzige, neue Immobilie geschaffen.

Wohneigentum: FDP fordert Streichung des Enteignungsparagraphen im Grundgesetz

Die FDP fordert darüber hinaus die Streichung des zugrundeliegenden Art. 15 im Grundgesetz (1589). Dafür solle sich die Staatsregierung im Bundesrat einsetzen. Mit Blick auf das vom Bündnis „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“ gestartete Volksbegehren (Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin enteignen) argumentieren die Liberalen, dass die Durchsetzung wirtschaftspolitischer Vorstellungen durch die Anwendung eines Instruments des Sozialismus sowie die Vergesellschaftung als Mittel der Wirtschaftspolitik wie es die Initiatoren des Volksbegehrens fordern, die marktwirtschaftliche Ordnung nachhaltig schädigen würde.

Grüne: Alle zusätzliche Mittel des Bundes in Kita-Qualität

In ihrem Antrag (1581) berufen sich die Grünen auf Sozialministerin Kerstin Schreyer. Diese habe in einer Pressemitteilung vom 14.12.2018 versprochen, die zusätzlichen Mittel des Bundes aus dem neuen Gute-KiTa-Gesetz in die Kita-Qualität zu investieren. Mit den Mitteln sollten Kita-Leitungen und ErzieherInnen entlastet, zusätzliches Personal eingestellt, die Betreuung zu Randzeiten ausgebaut und Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften finanziert werden. Auch die Koalitionsfraktionen von CSU und Freie Wähler forderten in ihrem Dringlichkeitsantrag auf Drs.18/216 die Staatsregierung dazu auf, einen bedeutsamen Teil der Fördermittel des Bundes aus dem Gute-KiTa-Gesetz für die Verbesserung der Qualität in der Kinderbetreuung vorzusehen. Dem folgend fordern die Grünen „Bundesmittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz ausschließlich in die Kitaqualität investieren“. Dafür sehen sie guten Grund, denn im vorliegenden Entwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 werde nur weniger als die Hälfte der Bundesmittel tatsächlich für die Qualitätsverbesserung eingesetzt.

Schnee- und Windbruch: CSU will Waldbesitzer unterstützen

Ein weiterer gemeinsamer Antrag (1582) von Freien Wählern/CSU „Unterstützung unserer bayerischen Waldbesitzer in schweren Zeiten des Klimawandels“ fordert wiederum Unterstützung für die Aktivitäten der Staatsregierung. Nämlich bei Hilfestellungen für Waldbesitzer bei der Aufarbeitung des durch Sturmwurf, Wind- und Schneebruch entstandenen Schadholzes der letzten Wintermonate und der voraussichtlich auch aus diesem Grund in diesem Jahr anfallenden Schadholzmengen durch den Borkenkäfer.

SPD und Grüne wollen Digitale Bildung an Schulen stärken

Zwei gemeinsam beratene Anträge von SPD (1584) und Grünen () befassen sich mit dem Thema Digitale Bildung. Die SPD fordert, dass sichergestellt wird, dass neben den Bundesmitteln aus dem DigitalPakt Schule für Bayern von 778 Mio. Euro in den Jahren 2019 bis 2024 auch die im Haushaltsentwurf 2019/2020 ausgewiesenen Landesmittel für Digitale Bildung von 212,5 Mio. Euro in den Jahren 2018 bis 2020 in voller Höhe fließen. So müsste die Ankündigung von Bezirksregierungen zurückgenommen werden, dass es wegen des DigitalPakts des Bundes keine zweite und dritte Runde für die Jahre 2019 und 2020 aus den Förderprogrammen des Freistaats geben wird. Bestehende landeseigene Förderprogramme müssten ausgeschüpft werden und Kommunen ihre Planungen und Maßnahmen auch im Jahr 2019 ohne Unterbrechung fortsetzen können.

Der Antrag der Grünen „Kein Stopp der Förderung – Digitalisierung der Schulen durch IT-Systembetreuer und verstetigte Finanzierung voranbringen“ will erreichen, dass die Digitalisierung an Schulen dauerhaft zu 50 Prozent auch aus Mitteln des Freistaats mitfinanziert wird. Den Schulen solten schnellstmöglich professionelle IT-SystembetreuerInnen zur Seite gestellt werden, damit sich die Lehrkräfte auf den pädagogisch-didaktischen Einsatz von digitalen Medien im Unterricht konzentrieren können und die Schulen ihre Medienkonzepte umsetzen können.

FDP fordert mehr Spielraum bei Anerkennung von geduldeten Flüchtlingen

Die FDP fordert die Staatsregierung auf, eine Verwaltungsvorschrift zu erlassen, um gut integrierten Ausländern mit mehrjährigem Aufenthalt eine gesicherte Aufenthaltsperspektive zu schaffen und eine einheitliche Anwendungspraxis zu eröffnen (1585). Ziel müsse sein, die Verwaltungsvorschrift in Einzelfällen dahingehend zu nutzen, vorhandene Spielräume zu identifizieren und auszuschöpfen. In der Antragsbegründung führt die FDP aus, dass nach einer Auswertung des Ausländerzentralregisters zum 31.12.2018 in Bayern ca. 10.000 Personen mit einer Duldung lebten. Für diese Personengruppe bestehe Rechtsunsicherheit hinsichtlich eines gesicherten Aufenthaltsstaus. Die Betroffenen leben teilweise über Jahre in einer rechtlich ungesicherten Situation, die eine nachhaltige Integration erschwere.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

10. April 2019 um 09:31h