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Vorschau: Heute im Landtag (Donnerstag, 16. Mai)

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Heute Abend wird der Sitzungsmarathon rund um den Doppelhaushalt 2019/2020 des Freistaats Bayern abgeschlossen sein. Überraschungen, was das Ergebnis zu den vorliegenden Gesetzentwürfen und den Änderungsanträgen angeht, dürften nicht zu erwarten sein. Man muss dies schon etwas vorsichtig formulieren, nachdem Ministerpräsident Dr. Markus Söder gestern die Debatte um sein eigenes Haus und seinen Etat mit der Nachricht eröffnet hatte, dass der Freistaat im vergangenen Jahr einen Überschuss in Höhe von 4,2 Milliarden Euro erwirtschaftet hatte und das ersparte Geld in die Rücklagen fließen soll. Ein Coup, der die bisherige Hauptkritik der Opposition an dem vorgesehenen Griff in die Rücklagen des Freistaats in sich zusammenbrechen ließ. Denn die Rücklagen würden der Ankündigung Söders zufolge statt um 3,6 Milliarden abzunehmen um 600 Millionen auf nunmehr 6,5 Milliarden steigen. Nun, Geldbeutelpolitik ist nicht alles, auf die – fehlende – große und klare Linie komme es an, hatte seitens der Opposition Ludwig Hartmann von den Grünen dem entgegengehalten. Apropos Opposition. Zumindest gedanklich dürfte man sich im Landesparlament von der bisherigen Zweiteilung in Regierungsfraktionen und Opposition verabschieden dürfen oder müssen und in Regierungsfraktionen, Opposition und AfD dreiteilen. Die Unterschiede in Inhalten, Qualität und parlamentarischem Auftreten erscheinen zu groß. Das hat sich auch in dieser Plenarwoche verdeutlicht.

Aufgerufen sind an diesem letzten der dreitägigen Etatberatungen im Landtagsplenum der Einzelplan 06 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat Drs. 18/1769 (G), der Einzelplan 14 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege Drs. 18/1784 (G) und der Einzelplan 16 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales Drs. 18/1787 (G). Es folgt gegen 15.30 Uhr der gemeinsame Aufruf der Zweiten Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes und der Bayerischen Durchführungsverordnung – Finanzausgleichsgesetz (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2019) Drs. 18/345, 18/1955 (G) und die Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 – HG 2019/2020) Drs. 18/346, 18/1964 (G). Während das Plenum gestern bis kurz vor Mitternacht tagte, ist das heutige Ende schon für den früheren Abend zu erwarten.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

16. Mai 2019 um 07:30h

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