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Vorschau: Heute im Landtag (Mittwoch)

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Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ – Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern („Rettet die Bienen!“) Drs. 18/1736 wird heute Nachmittag in 1. Lesung im Bayerischen Landtag behandelt. Der Landeswahlausschuss hatte am 14. März 2019 festgestellt, dass 1.741.017 bayerische Stimmberechtigte (18,3 %) das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ in gültiger Weise unterstützt haben. Danach war die Staatsregierung am Zug. Dies richtet einen Runden Tisch unter Leitung des früheren CSU-Vordenkers, Landtagsfraktionschef und Landtagspräsidenten Alois Glück ein, an dem alle Beteiligten von den Antragstellern bis zum Bauernverband ihre Argumente vorbringen konnten. Früh machte die Staatsregierung klar, dass sie den Gesetzentwurf übernehmen werde. Die Ergebnisse des runden Tisches sollten in eine Art Begleitgesetz einfließen, welches von den Regierungsfraktionen beraten, formuliert und dem Landtag mit vorgelegt werden sollte.

Dieser Entwurf von CSU und Freien Wählern. Zweites Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz) Drs. 18/1816 wird nun heute mitberaten. Es enthält Klarstellungen und Ergänzungen zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens in den Bereichen Walzverbot und Mahdzeitpunkt für Grünlandflächen, Schaffung eines Biotopverbunds im Offenland sowie Einordnung von Streuobstwiesen als geschützte Biotope; Maßnahmenpaket für Natur und Kulturlandschaft mit den Schwerpunkten Ökologie und Landwirtschaft; Übernahme der Vorschläge des Runden Tischs Artenschutz; Änderung des Naturschutzgesetzes: Art. 3, 5, 19, 23, 42, 44, 55, 57, neue Art. 5a (Landschaftspflegeprogramm), 5b (Vertragsnaturschutzprogramm), 5c (Vertragsnaturschutz-programm Wald), 5d (Biodiversitätsberatung), 11b (Gentechnikanbauverbot), 11c (Klimaneutrale Verwaltung); Änderung des Immissionsschutzgesetzes: Art. 18, neuer Art. 15 (Vermeidbare Lichtemissionen); Änderung der Bauordnung (Art. 7, 57), des Erziehungs- und Unterrichtswesengesetzes (Art. 1, 2), des Wassergesetzes (Art. 21, 63), des Land- und forstwirtschaftlichen Zuständigkeits- und Vollzugsgesetzes (Art. 5), des Agrarwirtschaftsgesetzes (Art. 7, 9), des Waldgesetzes (Art. 12a, 16, 20, 21), des Straßen- und Wegegesetzes (Art. 9, 30) und der Landwirtschaftsschulordnung (§ 2).

Allein schon diese Aufzählung zeigt die Komplexität des Vorhabens auf. In der Zwischenzeit hatten sich auch die Initiatoren des Volksbegehrens mit dem Entwurf von CSU/Freien Wählern befasst. In einer gestrigen Pressekonferenz brachten sie es auf die Formel „ein Schritt in die richtige Richtung, mit guten Ergänzugen, aber noch weit vom Anspruch eines XXL-Formats entfernt“. Jetzt komme „also erstmal Artenschutz der Größe M“ stellte der Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion Ludwig Hartmann fest, und kündigte an, dass „wir weiter hartnäckig auf mehr Verbindlichkeit und zusätzliche Maßnahmen im kommunalen Bereich pochen“ werden. Gleichwohl freute sich Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und stellvertretende ÖDP-Landesvorsitzende: „Bayern wird durch die vollständige Annahme des Volksbegehrens in Sachen Artenschutz auf den Spitzenplatz in Deutschland katapultiert“ und mit dem zusätzlichen Maßnahmenpaket werde „die Hand in Richtung Landwirtschaft ausgestreckt“. Denn nur gemeinsam mit den Bäuerinnen und Bauern werde der große Wurf für mehr Artenvielfalt gelingen.

Wahlalter ab 16 bei Landtags- und Kommunalwahlen sowie Volks- und Bürgerentscheiden

Danach werden drei Gesetzentwürfe gemeinsam aufgerufen. Sowohl Grüne Drs. 18/1675 und FDP Drs. 18/1685 als auch SPD Drs. 18/1687 wollen das Wahlalter bei Landtags- und Kommunalwahlen sowie bei Volks- und Bürgerentscheiden auf 16 Jahre herabsetzen. Die Staatsregierung bringt einen Gesetzentwurf Drs. 18/1803 ein, der Fixierungen in der öffentlich rechtlichen Unterbringung und im Maßregelvollzug an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpasst. Die betrifft insbesondere den Richtervorbehalt und vollzieht folgende Bereiche: Anpassung der materiellen Voraussetzungen; eine Fixierung darf nur angewendet werden, wenn und solange sie zur Abwendung einer erheblichen Gefahr unerlässlich ist; Anordnung und die Überwachung der Maßnahme durch eine Ärztin oder einen Arzt; Ständige und unmittelbare Beobachtung der Fixierung durch geeignetes Personal; Konkretisierung der Dokumentationspflichten; Hinweispflicht auf die nachträgliche Rechtsschutzmöglichkeit der untergebrachten Person. Die Anpassung erfolge unter Berücksichtigung des besonderen Schutzbedürfnisses der untergebrachten Personen und der speziellen Gegebenheiten in Krankenhäusern und Kliniken. Danach beantragt die Staatsregierung noch die Zustimmung zu zwei Staatsverträgen. Das betrifft u.a.die Einrichtung eines IT-Planungsrats Drs. 18/1532 und die Hochschulzulassung Drs. 18/1686 mit der Errichtung einer Stiftung für Hochschulzulassung und der Auflösung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen.

Dringlichkeitsanträge

Des weiteren werden noch die zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge aufgerufen. Sie werden im Folgenden kurz vorgestellt. Zu den Themen können die Fraktionen noch eigene Anträge nachreichen, die dann mitbehandelt werden.

Bekämpfung Antisemitismus: Mit ihrem Dringlichkeitsantrag (1848) „Antisemitismus und antisemitische Straftaten konsequent bekämpfen“ wollen die Grünen eine Verurteilung der starken Zunahme antisemitischer Straftaten in Bayern durch den Landtag herbeiführen und sie fordern Solidarität mit allen Menschen, die von antisemitischer Gewalt, Bedrohungen und Beleidigungen betroffen sind. Zudem wird die Staatsregierung aufgefordert, Antisemitismus und antisemitische Straftaten mit aller Konsequenz zu verfolgen. Und zwar mit einer Reihe von im Antrag aufgeführten Maßnahmen wie ein entschiedenes Vorgehen gegen rechte und antisemitische Hetze und Gewaltandrohung – insbesondere in den sozialen Medien.

Gegen sozialistische Irrwege: „Ein klares NEIN zu sozialistischen und nationalistischen Irrwegen!“ fordern die Freien Wähler per Dringlichkeitsantrag (1849). Von allen Überlegungen und Bestrebungen, in Bayern und in Deutschland solche Irrwege zu beschreiten müsse sich der Landtag distanzieren. Gefordert wird ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung usw.

Für Einstimmigkeitsprinzip in EU-Sozialpolitik: Ein „NEIN zum Prinzip der qualifizierten Mehrheit bei Entscheidungen in der EU-Sozialpolitik“ fordert die AfD per Dringlichkeitsantrag (1850). Die Staatsregierung soll sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass sich die Bundesregierung unmissverständlich und ganz deutlich für das Einstimmigkeitsprinzip und gegen das Prinzip der qualifizierten Mehrheit in der EU-Sozialpolitik bei der EU-Kommission einsetzt.

Akademisierung der Hebammenausbildung: Die „Akademisierung der Hebammenausbildung in Bayern sicherstellen!“ fordert die SPD in ihrem Dringlichkeitsantrag (1851). Eine im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein „Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung“ vorgesehene Vollakademisierung der Hebammenausbildung solle in Bayern zeitnah und bedarfsgerecht umgesetzt werden. U.a. damit, dass eine hochschulische Hebammenausbildung in allen Landesteilen Bayerns möglich ist, dass pro Jahr etwa 150 Absolventinnen ihre akademische Ausbildung abschließen können und dass die Hochschulen in geeigneter Weise mit Hebammenschulen und Kliniken kooperieren.

Für Masern-Impfpflicht: Eine „Unterstützung der geforderten Masern-Impfpflicht“ fordert die FDP in ihrem Dringlichkeitsantrag (1852). Die Staatsregierung soll den Vorstoß des Bundesministers für Gesundheit, Jens Spahn, bundesweit eine Masern-Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen einzuführen, unterstützen und die Gesetzesinitiative konstruktiv mitgestalten.

Keine Einbürgerung bei Mehrehe: Die CSU will „Unsere Werte durchsetzen – Keine Einbürgerung bei Mehrehe“ per Dringlichkeitsantrag (1853). Die Staatsbürgerschaft sei ein besonderes Band zwischen unserem Staat und seinen Angehörigen und deren Erwerb setze voraus, dass unsere Rechts- und Werteordnung respektiert und geachtet wird. Die Mehrehe entspreche in keiner Weise dem Institut der Ehe wie es unser Grundgesetz schützt und widerspreche unserem Verständnis der Gleichberechtigung von Mann und Frau wie es unsere Verfassung prägt. Deshalb sollte niemand die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, der in einer im Ausland begründeten Mehrehe lebt.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

08. Mai 2019 um 07:51h

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