MAX-Online

Landtag, Kommunen, Regierung, Organisationen

Vorschau: Heute im Landtag (Dienstag, 25. Juni)

kommentieren

Der öffentliche Nahverkehr in Bayern. Ein Dauerthema im Landtag. Heute Nachmittag sind Experten zum Thema in den Verkehrsausschuss eingeladen. Daneben finden sich interessante Themen vor allem im Ausschuss für Gesundheit und Pflege. Der Wissensdurst der Abgeordneten scheint unerschöpflich, das zeigt sich immer wieder an den öffentlich oft weniger beachteten Themen in den Ausschüssen des Landtags. Es drückt auch aus, wie lebensnah es im Parlament zugeht – an positiven wie negativen Lebenssituationen. Letzteres kommt häufiger zur Sprache, was frau oder mann schon erfahren mussten.

Immer wieder werden Frauen und Männern heimlich K.O.-Tropfen verabreicht, um Straftaten wie Vergewaltigung und Raub zu erleichtern.“ Mit diesem Satz leiten die Freien Wähler einen Antrag (Drs. 18/2126) ein, durch den sie letztlich erfahren wollen, was eigentlich getan wird, um den Missbrauch von Gamma-Butyrolacton (GBL, sog. K.O.-Tropfen) zu verhindern. In der Antragsbegründung erfährt man erst einmal, dass in der Industrie GBL in großen Mengen als Lösungs- und Reinigungsmittel eingesetzt wird. Zwar habe sich die chemische Industrie ein freiwilliges Monitoring zur Verfolgung der Lieferkette auferlegt, doch daneben steht der Umstand, dass GBL meist aus dem Ausland (Indien, China) bezogen wird. Ergebnis: Monitoring und Kontrollen sind für die Katz – so zumindest kann man das von den Freien Wählern gezogene Fazit auf einen klaren Nenner bringen. Dem Berichtsantrag dürfte wie üblich zugestimmt werden, und vielleicht kann bzw. wird die Staatsregierung schon in der Sitzung des Gesundheitsausschusses heute nachmittag etwas dazu erläutern.

Gesundheitsministerium braucht Platz in Nürnberg – doch wer soll weichen?

Die Grünen fordern, dass der Landtag über den Stand, die Umsetzung und den Zeitplan für den Umzug des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege nach Nürnberg ausführlich informiert wird (Drs. 18/1540). Der Umzugsbeschluss liege gut zwei Jahre zurück, doch dem Parlament sei über den weiteren Verlauf nur wenig berichtet worden. Tatsächlich lebt die Öffentlichkeit von wenigen Infos, wie dass es nach Ankündigung der Pläne großen Protest der Belegschaft gebe, die in großen Teilen ihren Lebensmittelpunkt in München hat und dazu gezwungen war nach Nürnberg umzuziehen. In diesem Jahr seien einige Räume, die vorher Bayern Innovativ angemietet hatte, im ehemaligen Gewerbemuseum in Nürnberg bezogen worden. Und jetzt sei bekannt geworden, dass das komplette Gebäude angemietet weren soll. Folge: Dort ansässige Einrichtungen wie das Bildungszentrum Nürnberg, der Presseclub, die Gesellschaft für Chronometrie und die Alte Akademie müssten eine neue Bleibe suchen. Für die Grünen ein falsches Signal an die Nürnberger Bürger, denn „aus einem Gebäude, in dem Bürgerinnen und Bürger ein- und ausgehen können, würde ein kaltes Repräsentationsgebäude ohne jeglichen Bürgerverkehr werden“. Aufklärung und Diskussion sei geboten.

Trisomie: Bluttests bei Schwangerschaft – CSU will Ethikkommission einschalten

Bluttests auf Chromosomenstörungen auf den Prüfstand (Drs. 18/1865)Mit diesem Antrag – ein Thema, das jüngst auch im Bundestag diskutiert wurde – fordert die CSU die Staatsregierung auf, die Bioethik-Kommission der Staatsregierung mit einer ethischen Bewertung der Bluttests auf Chromosomenstörungen am ungeborenen Leben zu beauftragen. Diese Stellungnahme könne ein wichtiger Baustein für die weitere politische Diskussion sein, bevor eine Entscheidung darüber fällt, ob der sogenannte PraenaTest Kassenleistung wird. Der PraenaTest, so erläutert die Antrags-Begründung, ermöglicht durch einen einfachen Bluttest bei der schwangeren Mutter die Feststellung einer Trisomie – also Chromosomenstörung („Gendefekt“) u.a Down-Syndrom - am ungeborenen Leben. Unser christliches Menschenbild verpflichte zum Schutz des menschlichen Lebens und seiner Würde von seinem Anfang bis zum Ende. Untersuchungen zufolge ließe sich beispielsweise das Down-Syndrom durch Bluttests zuverlässig bestimmen aber Tests auf die seltenen Trisomien 13 und 18 ließen sich demnach nicht robust schätzen. Und, so die CSU weiter, es stehe zu befürchten, dass die Einfachheit der Blutuntersuchung (der Mutter wird Blut aus der Vene entnommen) dazu führt, dass mehr ungeborenes Leben abgetrieben wird. Die Bayerische Ethik-Kommission, um auf den Kern des Antrags zurückzukommen, habe in den vergangenen Jahren Stellungnahmen zur embryonalen Stammzellenforschung, zum Schutz des behinderten ungeborenen Lebens, zur Patientenverfügung, zur Inklusion und zum Sterben in Würde abgegeben. Gerade in einer so wichtigen Frage, die viele Familien bewegt, brauche es eine ethische Bewertung, die – wie in der Vergangenheit auch – die dann auch Basis sein könne für eine weitere politische Debatte, auf Landes- wie auch auf Bundesebene.

In einem weitere Antrag „Inhalte der Vorsorgeuntersuchung bei Frauen im gebärfähigen Alter überprüfen“ (Drs. 18/2145) fordert die CSU die Staatsregierung auf, die Prävention weiter zu stärken und sich auf Bundesebene für eine Überprüfung der Inhalte der Vorsorgeuntersuchung bei Frauen im gebärfähigen Alter einzusetzen. Ziel sei es, die Frau – unabhängig von einer geplanten Schwangerschaft und in Respekt vor ihrem Selbstbestimmungsrecht – darüber aufzuklären, welche Risiken bestimmte Lebensstile für die Frau selbst, aber auch für ein etwaiges Kind bergen.

Ärzte in den ländlichen Raum: FDP und AfD wollen Fehlanreize bei Förderung unterbinden

Ein Antrag der FDP befasst sich mit der Förderung der Niederlassung von ÄrztInnen im ländlichen Raum (Drs. 18/1908). Die Zuwendungsvoraussetzungen der bestehenden Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von ÄrztInnen sowie von PsychotherapeutInnen im ländlichen Raum seien so zu ändern, dass überversorgte Gebiete aus der staatlichen Förderung gänzlich ausscheiden. Denn der Oberste Rechnungshof (ORH) hat in seinem Jahresbericht 2019 deutlich gemacht, dass die aktuelle Förderung nicht bedarfsgerecht geschieht und zu Fehlanreizen führt. Aktuell werde bei der Förderrichtlinie nicht auf den Grad der Unter-, Regel- oder Überversorgung geachtet, was dazu geführt hat, dass „95 Prozent der Fördermaßnahmen in über- und regelversorgten Planungsbereichen“ (ORH) geflossen sind. Die AfD wird in einem ähnlich formulierten Antrag (Drs. 18/2385) noch konkreter. Sie fordert, dass künftig ausschließlich die Niederlassung von Ärzten in Zulassungsgebieten gefördert wird, die drohend unterversorgt oder unterversorgt sind. Ausnahmen seien nach Einzelprüfung nur dann zulässig, wenn es sich um Praxisübernahmen handelt und bei nicht erfolgter Übernahme ein schwerwiegendes lokales Versorgungsdefizit entstehen würde. Zudem solle die Förderung auf 10.000 Euro für eine Niederlassung und 30000 Euro für eine Filialbildung angehoben werden.

SPD und FDP: „Bayerisches Krebsregister auf den Prüfstand!“

Das im April 2017 in Kraft getretene Bayerische Krebsregistergesetz solle in einem Fachgespräch evaluiert werden (Drs. 18/2522), fordern in einem gemeinsamen Antrag SPD und FDP. Die Umsetzung des Gesetzes sei im Hinblick u. a. auf die leitliniengerechte Versorgung von Krebspatienten, die Qualität der Krebstherapie und -früherkennung sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit der onkologischen Versorgung zu überprüfen. Darüber hinaus solle das Fachgespräch Fragen nach Effizienz, Datenschutz und Chancen der Digitalisierung in den Blick nehmen. Ebenso soll die Evaluation des Meldeverfahrens einfließen und eine Überprüfung der Meldepflicht erfolgen. Durch das Gesetz waren die sechs regionalen klinischen Krebsregister in ein zentrales Bayerisches Krebsregister vereint worden. Die Antragsteller verweisen nun auf das Prognos-Gutachten „Bericht über die bundesweiten Ergebnisse der klinischen Krebsregistrierung“ im Auftrag des GKV-Spitzenverbands, wonach in Bayern bis zum 31.12.2017 insgesamt nur 19 der 43 Förderkriterien der klinischen Krebsregister erfüllt waren. Damit hatte das Bayerische Krebsregister im Vergleich mit 13 Bundesländern die niedrigste Erfüllungsquote bei den Förderkriterien der klinischen Krebsregister. Inwieweit die Prognose zutreffend ist und wie sich das Gesetz auf die Versorgungs-, Behandlungs- und Nachsorgequalität in der onkologischen Versorgung ausgewirkt hat, soll das geforderte Fachgespräch mit Experten klären.

ÖPNV-Anhörung: SPD fordert „Mobilitätswende“

Der Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr führt eine Anhörung zum Thema: “Öffentlicher Personennahverkehr in Bayern: Expertenanhörung zur Evaluierung von Defiziten und Verbesserungsvorschlägen” durch. Geladen sind u.a. Experten aus den Verkehrsverbündenin München und Nürnberg,die beispielsweise ihre Vorschläge zum Ausbau des Angebots an Bussen und Bahnen unterbreiten und deren Finanzierung etwa durch eine City-Maut erörtern. Daneben steht die Diskussion um den Ausbau des ÖPNV-Angebots im ländlichen Raum. Die SPD, die die Anhörung beantragt hatte, fordert unter dem Strich „mehr Einsatz der Staatsregierung für eine Mobilitätswende“. Denn eines sei klar, so ihre verkehrspolitische Sprecherin Inge Aures: „Ohne einen massiven Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs ist an Gleichwertigkeit der Regionen und an eine verbesserte Klimabilanz nicht zu denken.” Die SPD fordert insbesondere, die Verkehrsverbünde auszubauen, mehr Geld für den Ausbau und die Instandhaltung der Schienen und Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen und alternative Antriebe voranzubringen.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

25. Juni 2019 um 08:49h

Abgelegt in Heute im Landtag