MAX-Online

Landtag, Kommunen, Regierung, Organisationen

Vorschau: Heute im Landtag (Mittwoch, 17. Juli)

kommentieren

Das Wahlrecht für unter Betreuung stehende Personen oder die Herabsetzung des Wahlrechts auf 16 Jahre – diese und andere Gesetzentwürfe werden am heutigen Marathonsitzungstag abschließend in zweiter Lesung beraten. Während der Vorschlag der Staatsregierung zum Wahlrecht von Betreuten vor der Verabschiedung steht, dürfte der Entwurf der Grünen mit ähnlicher Zielrichtung abgelehnt werden. Dasselbe Schicksal wird die Gesetzentwürfe von Grünen, SPD und FDP zum Wahlrecht für 16jährige bei Landtags- u. Kommunalwahlen sowie bei Volks- und Bürgerentscheiden ereilen. Zumindest wenn die Vollversammlung dem Votum der Ausschüsse folgt. Dazu kommt die sehr komplexe abschließende Beratung zum Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ mit übernommenem Gesetzentwurf sowie dem begleitenden „Versöhnungsgesetz“ von CSU/Freien Wählern samt Änderungsanträgen und einem nachgeschobenen Antrag der Regierungsfraktionen. In den Vorberatungen nahm lediglich die AfD, die einen bevorstehenden Klimawandel ja schlicht ableugnet, eine insgesamt ablehnende Haltung ein. Es wird auch heute noch zu heftigen Auseinandersetzungen um einzelne Aspekte gehen, doch alles in allem wird das „Paket“ weitgehende Zustimmung erfahren. Dies auch trotz zuletzt aufgekommenem Misstrauen bei einigen Oppositionspolitikern, dass das Vorhaben aufgeweicht werden soll. Inwieweit das berechtigt ist, wird die Umsetzung der Gesetze zeigen.

Führungszeugnisse für Personal bei Ganztagsangeboten und anderes

Einstimmigkeit herrschte in den Ausschüssen bei den Beratungen zu einer von der Staatsregierung vorgelegten Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterichtsgesetzes Drs. 18/1481, 18/2750 (E) [X]. Dabei geht es u.a. um Ordnungsmaßnahmen in Rahmen von Ganztagsangeboten. Diese Angebote machen die Einstellung von zusätzlichem Personal nötig. Für dieses muss eine Rechtsgrundlage zum Einholen erweiterter Führungszeugnisse geschaffen werden. Dies gilt auch für das Personal an Privatschulen. Andere Regelungen betreffen die Möglichkeit zur Einrichtung der erweiterten Schulleitung an kommunalen Schulen, die Erweiterung der Möglichkeit zur Bildung von Ganztagssprengeln an Grundschulen sowie den erweiterten Einschulungskorridor. – Vor der einstimmigen Verabschiedung stehen auch die Übertragung des Tarifergebnisses vom März 2019 auf die Beamten und Richter (und weiteres) oder auch die Errichtung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts FITKO (Föderale IT-Kooperation) zur Unterstützung des IT-Planungsrats.

Neuregelungen bei der Hochschul-Zulassung

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2017 eine Neuregelung bei den Auswahlverfahren bei der Hochschul-Zulassung bis 1.1.2020 gefordert. Der hierzu vorgelegte Gesetzentwurf der Staatsregierung Drs. 18/1686, 18/3018 (G) sieht eine Vielzahl von Neuregelungen vor. Z.B. den Wegfall der bisherigen Wartezeitquote, schulnotenunabhängige Kriterien (insbesondere für das Medizinstudium) oder auch die Einführung einer Eignungsquote. Die Vorschläge gehen weitgehend auf die Vorgaben der Verfassungsrichter zurück. In den Ausschussberatungen hatten fast alle Fraktionen ein „Haar in der Suppe“ gefunden. Sie wollen aber diesem mehr oder weniger als gut empfundenen Kompromiss zustimmen – mit Ausnahme der FDP. Die Liberalen lehnen den Entwurf ab weil a) nicht das Optimum für Bayern erreicht werde und b) mehr Hochschulautonomie besser wäre.

AfD will mehr Patientensicherheit an Krankenhäusern durchsetzen

Am Nachmittag stehen Erste Lesungen auf der Tagesordnung. Zuerst der Gesetzentwurf der AfD zur Gewährleistung der Patientensicherheit durch Förderung von Einzelzimmern und durch Einführung von Kontrollmechanismen in Krankenhäusern Drs. 18/3036 . Der Gesetzentwurf will die Patientensicherheit zum einen dadurch gewährleisten, indem durch die Investitionsförderung dafür gesorgt wird, dass insbesondere zur Verminderung des Infektionsrisikos Einzelzimmer zum Standard in Krankenhäusern werden und zum anderen sollen durch Einführung von Kontrollmechanismen Vorfälle verhindert werden wie sie im Falle der Tötungen von Patienten durch einen Krankenpfleger in Niedersachsen eingetreten sind. Als Lösung legt die AfD einen Entwurf zur Ergänzung des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) vor, der bei einschlägigen Förderungsregelungen vorsieht, dass nur gefördert wird, wenn Einzelzimmer vorgesehen werden und zum anderen durch einen neuen Abschnitt, der zugunsten der Patienten Sicherungsmechanismen etabliert.

Grüne wollen Flächenverbrauch in Bayern gesetzlich auf 5 ha am Tag beschränken

Ein Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes – „Nachhaltige Flächennutzung durch ein verbindliches 5-Hektar-Ziel“ Drs. 18/3037 will den Flächenverbrauch schrittweise bis zum Jahr 2026 auf höchstens 5 ha am Tag begrenzen. Die Flächenverbrauchshöchstgrenze wird als gesetzliche Mengenvorgabe in einen Art. 1a (BayLPlG) eingefügt. Nach Abzug einer Reserve für Härtefälle und für übergeordnete Vorhaben jenseits der kommunalen Bauleitplanung soll das verbleibende, von diesem Gesetz festgelegte Budget auf die Gemeinden des Freistaates verteilt werden. Als Verteilungsschlüssel soll ein degressives Bevölkerungsmodell genutzt werden, bei dem einwohnerstärkere Gemeinden geringere Flächenbudgets pro Kopf bekommen (qm pro Einwohner und Jahr) als einwohnerärmere. Dies sei erforderlich, um einerseits einwohnergerecht und transparent zuzuteilen, andererseits aber auch einwohnerärmeren Gemeinden Entwicklungschancen zu lassen und eine großräumig ausgeglichene Entwicklung zu ermöglichen. Den Gemeinden werde ermöglicht, Flächenbudgets über die Zuteilungsperioden hinweg anzusparen oder anderen Gemeinden zu übertragen. Um die Einhaltung des Rechts mit geringem Aufwand gewährleisten zu können, wird den Gemeinden eine Anzeigepflicht für Bebauungspläne auferlegt. – Dasselbe Ziel (5-ha-Höchstgrenze) verfolgen am gestrigen Dienstag verabschiedete Kabinettsbeschlüsse – aber auf freiwilliger Basis.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

16. Juli 2019 um 22:18h

Abgelegt in Heute im Landtag