MAX-Online

Landtag, Kommunen, Regierung, Organisationen

Vorschau: Heute im Landtag (Dienstag, 15. Oktober)

kommentieren

Nach dem Anschlag von Halle setzt die SPD das Thema Antisemitismus auf die Tagesordnung der Landtagsdebatte. Als für die heutige Aktuelle Stunde vorschlagsberechtigte Fraktion wählte sie den Titel „Entschlossen handeln gegen Antisemitismus – Strafverfolgung, Prävention und politische Bildung stärken“. Eine emotional geführte und auch eine wichtige der Bedeutung einer Aktuellen Stunde angemessene Debatte ist zu erwarten. Hinzuzufügen ist, dass auch das Kabinett heute Vormittag über das Thema „Kampf gegen Antisemitismus in Bayern“ berät. Weitere Themen heute unter anderem: erweiterte Möglichkeiten auf kommunaler Ebene die Verbesserung der Pflege zu beeinflussen, Umsetzung der neuen Bestimmungen für die Vergabe von Medizinstudienplätzen und mehr Urlaub für die Betreuung von minderjährigen Kindern.

Landtagsdebatte zu entschlossenem Handeln gegen Antisemitismus

Die Aktuelle Stunde – heute ab 14 Uhr – bietet wohl die beste parlamentarische Gelegenheit, über das Thema Antisemitismus zu reden. Und das Parlament ist dem Bürger auch eine solche Debatte schuldig – nach dem Anschlag in Halle, nachdem Ministerpräsident Markus Söder in Richtung von Vertretern der AfD klare Mit-Verantwortlichkeiten benannt hatte und – vor allem – nachdem zahlreiche Menschen auch im Freistaat Bayern in zahllosen Veranstaltungen ihre jüdischen Mitbürger in ihre Mitte (auf)genommen hatten. Frei von Abstimmungszwängen können die Fraktionen ihre Meinung kundtun. Die SPD hat – was für sie als Taktgeber in diesem Falle üblich ist – vorab per Pressemitteilung schon Positionen bezogen. „Antisemitismus und Fremdenhass ist in Deutschland allgegenwärtig”, erklärte ihr langjähriger Sprecher im Kampf gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus Florian Ritter. „Der Anschlag von Halle hat mal wieder gezeigt, dass der rechte Terrorismus eine große Gefahr darstellt. Die demokratische Gesellschaft muss alles daran setzen, diese Gefahr zu bekämpfen und antisemitischen und rassistischen Strömungen vorzubeugen. Ein besonderes Augenmerk muss hierbei auf die Prävention gelegt werden.” – Hinweis: Die SPD-Landtagsfraktion ist am morgigen Mittwoch zu Besuch im Gemeindezentrum der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern in München. Dabei wird es auch eine Führung durch die Münchner Hauptsynagoge Ohel Jakob geben. Die Abgeordneten halten ihre Fraktionssitzung im Anschluss daran im Gemeindezentrum ab.

Gesetz ermöglicht Kommunen und Landkreisen mehr Eigeninitiative in Sachen Pflege

Nach einer Öffnung für eine Landesgesetzgebung legt die Staatsregierung dem Landtag zur ersten Lesung einen Gesetzentwurf in Sachen Pflege vor (Drs. 18/3861) . – Zur Stärkung der pflegerischen Versorgung soll den Kommunen ein – befristetes – Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten eingeräumt und die Schiedsstelle nach § 7c Abs. 7 SGB XI eingerichtet werden. Landkreise und kreisfreie Städte können danach Pflegekonferenzen als regionale Ausschüsse einrichten, um eine regionalspezifische Verbesserung der Planung, Weiterentwicklung und Umsetzung von Angebots- und Versorgungsstrukturen vor Ort zu ermöglichen. Damit Fragen der pflegerischen und medizinischen Versorgung sektorenübergreifend und damit entsprechend der Lebenswirklichkeit von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen beraten werden können, soll die Arbeit eines sektorenübergreifenden Landespflegeausschusses ermöglicht werden.

Regelungen für Vergabe von Medizinstudienplätzen – Mehr Urlaub für Kinderbetreuung

Auf der Tagesordung stehen noch weitere Gesetzentwürfe der Staatsregierung,die in erster Klesung vorgelegt werden. Das ist der Entwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschul-
zulassungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 18/3921), der das Verfahren zur Vergabe von Medizinstudienplätzen regelt. Notwendig war dies geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2017 entschieden hatte, dass die bisherige Regelung mit seiner Abstellung auf die Abiturnote nicht verfassungsgemäß ist, und die Länder eine Regelung mit der Zugrundelegung von anderen/weiteren Kriterien finden müssen. Hierzu haben die Länder einen Staatsvertrag geschlossen, der mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in Bayern ungesetzt werden soll. – Ein Entwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drs. 18/3922) hebt im Dienstrecht die Höchstdauer von Beurlaubungen für die Betreuung minderjähriger Kinder um zwei Jahre an.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

15. Oktober 2019 um 07:06h

Abgelegt in Heute im Landtag