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Vorschau: Heute im Landtag (Mittwoch, 16. Oktober)

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Wie können die Universitätsklinika für die bestmögliche Gesamtversorgung Bayerns ausgerichtet werden – dieser Frage geht heute ein Fachgespräch im Landtag nach. Die AfD will, dass in Polizeiberichten die Nationalität von Tatverdächtigen grundsätzlich genannt wird. Mehr Mitwirkungsrechte der Kommunen fordert die SPD beim Aufstellen von Blitzeranlagen. Mit dem Ökolandbau, unliebsamen Zwischenfällen mit Weidevieh oder auch mit neuen Pflanzenzüchtungen beschäftigen sich die Agrarpolitiker des Landesparlaments.

Im Konferenzsaal des Landtags führen der Wissenschafts- und der Gesundheitsausschuss ein gemeinsames Fachgespräch zum Thema “Rolle der Universitätsklinika für die bestmögliche Gesamtversorgung” durch. Als unmittelbar mit dem Geschehen in Bayern verbundene Experten wurden dazu eingeladen Dr. Markus Beier, Landesvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes e.V., Jens Bussmann, stv. Leiter der Geschäftsstelle des Verbandes der Universitätsklinika Deutschland, Prof. Dr. Karl-Walter Jauch, Vorsitzender der Universitätsmedizin Bayern und Ärztlicher Direktor des Klinikums der Universität München, Prof. Dr. Martina Kadmon, Gründungsdekanin der Medizinischen Fakultät an der Universität Augsburg, sowie Dr. Wolfgang Krombholz, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

Soll und ggf. wann soll die Nationalität von Tatvedächtigen genannt werden?

Medien gehen im allgemeinen schon von sich aus sehr vorsichtig mit der Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen um. Dies auch aufgrund einer Richtlinie des Presserats, welche vor zwei Jahren geändert worden von einem „begründbaren Sachbezug“ in ein „begründetes öffentliches Interesse“ als Voraussetzung für die Erwähnung der Herkunft. Und auch die Polizei ist längst dazu übergegangen in ihren Pressemitteilungen ähnlich zu verfahren.

Die AfD fordert nun die Staatsregierung in ihrem Antrag (Drs. 18/3889) dazu auf, dafür zu sorgen, dass zukünftig in polizeilichen Pressemeldungen die Nationalität von Tatverdächtigen stets zu nennen ist. Als Begründung führt sie u.a. an, dass der CDU-Innenminister Nordrhein-Westfalens unlängst ((im August)) angekündigt habe, künftig in Pressemeldungen der Polizei seines Bundeslandes immer die Nationalität der Tatverdächtigen zu nennen, und auch der Kriminologe Thomas Bliesener (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen) habe dies begrüßt.

NRW hatte die Nennung der Nationalität in Pressemitteilungen angekündigt

Tatsächlich hatte NRW-Minister Hartmut Reul die Nennung der Nationalität angekündigt, allerdings mit der Einschränkung, dass die Nationalität zweifelsfrei feststehen müsse. Für diese gelte, so übrigens Bliesener, eine klare Regelung: „Sobald ein deutscher Pass vorliegt, gilt die Person als Deutscher. Wenn ein deutscher Pass nicht vorliegt, wird eben die Nationalität ermittelt und dann entsprechend auch mitgeteilt.“. Letzteres allerdings ist offenbar nicht der Fall.

Unterschiedlichste Wertungen: Kriminologe – Politik – Polizeigewerkschaft – Presserat

Und liest man Näheres zum vom Deutschlandfunk (29.8.19) geführten Interview mit Bliesener zur Ankündigung von Reul, wird zwar deutlich, dass der Kriminologe es für hilfreich hält, wenn mit der Nennung von der – zweifelsfreien – Nationalität „Offenheit und Transparenz demonstriert werden könne. Aber es wird auch klar, dass es Bliesener vor allem um eine eindeutige Regelung geht. Mit einer „Ermessensfrage“ werde der Polizei zugemutet, ob es denn einen „Sachzusammenhang“ zwischen Nationalität und Tat geben könnte, oder ob ein öffentliches Interesse an der Nennung besteht (siehe oben Presserat). Nationalität habe wie auch das Geschlecht oder das Alter oft nichts mit der Tat zu tun. Spekulationen könnten leichter ausgeräumt werden, wenn tatsächlich „Ross und Reiter“ genannt würden. Und, so wird Bliesener auch zitiert: Eine transparente Regelung könnte zudem dazu führen, dass klarer wahrgenommen werde, dass die Mehrzahl der Straftaten von Deutschen begangen werde.

Transparenz bestes Mittel gegen Bauernfängerei?

Laut Zeit-online (27.8.19) begründe NRW-Innenminister Reul die geplante Änderung damit, dass die gezielte Verbreitung von Falschinformationen verhindert werden solle. Er sei überzeugt, dass diese Transparenz das “beste Mittel gegen politische Bauernfängerei” sei. Während sich die Gewerkschaft der Polizei mit dem Argument, dass die Nationalität bei Ermittlungen zwar immer eine Rolle spielten, aber “Ermittlungsergebnisse (gehören) aber nur begrenzt in die Öffentlichkeit” gehörten, skeptisch äußerte, war die Absicht vom Presserat begrüßt worden. „Die Entscheidung, ob die Nationalität für die Berichterstattung relevant ist, muss jede ethisch gebundene Redaktion sorgsam selbst abwägen und treffen”, sagte Presseratssprecher Volker Stennei. “Das kann und darf keine Behörde entscheiden.” (Zitat in Zeit-Online). Auf die Debatte heute im Innenausschuss des Landtags kann man gespannt sein

Richtlinien für Blitzeranlagen veraltet?

In einem weiteren Antrag im Innen- und Kommunalausschuss will die SPD mit einer Änderung von Richtlinien die „Aufstellung von stationären Blitzeranlagen erleichtern“ (Drs. 18/4003) Bayerns Kommunen beklagten, dass sie keine Möglichkeit hätten, effektiv und dauerhaft Kontrollen zur Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen einzurichten, um ihre Bevölkerung zu schützen. Es müsse, so die SPD, sichergestellt werden, dass die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen ein zusätzliches Kriterium für die Auswahl eines Standorts für eine stationäre Geschwindigkeitsmessung ist und die Zuständigkeit für das Aufstellen stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen alleine bei den unteren Straßenverkehrsbehörden – ohne Genehmigungsvorbehalt – liegt. Die bisherigen Richtlinien, die auf Kritereien wie „Unfallbrennpunkte“ oder „Belästigung der Bewohner durch Verkehrslärm und/oder Abgase“ abstellten, hätten sich als als „nicht praxistauglich und veraltet“ erwiesen.

Grüne fragen nach Förderung für Ökolandbau

Dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten liegen mehrere Anträge der Grünen zur Förderung des Ökolandbaus vor. So soll berichtet werden, wie sich das Ausbauziel von 30 Prozent Ökolandbau bis 2030 bezüglich Ausschreibung, Personalfortbildung, Einkauf, Angebot und Preise auf die staatlichen Kantinen auswirken wird und welche Maßnahmen die Staatsregierung dazu ergreift. In dem Bericht ist besonderes Augenmerk auf die Verwendung von Bio-Fleisch in staatlichen Kantinen zu legen (Drs. 18/3073). Auch soll berichtet werden, wie die Staatsregierung die Bildung und Forschung zum Ökolandbau entsprechend dem Ausbauziel 30 Prozent konkret ausbauen, langfristig entwickeln und einen entsprechenden Zugang des Ökolandbaus zu Finanzmitteln und Personal sicherstellen wird (Drs. 18/3074). Weitere Anträge: 30 Prozent Ökolandbau in Bayern bis 2030 – BioRegio-Kampagne (Drs. 18/3076) u.a. mit der Forderung mit einer eindeutigen Kommunikationsstrategie die Entwicklung des Öko-Landbaus in Bayern voranzubringen, oder „50 Prozent Bio aus Bayern – Arten- und Klimaschutz in den bayerischen Staatskantinen verankern“ (Drs. 18/3990), mit der Forderung, in allen anstehenden und zukünftigen Ausschreibungen für die staatlichen Kantinen einen Anteil von mindestens 50 Prozent für Lebensmittel gemäß den Qualitätsanforderungen des Bayerischen Bio-Siegels festzulegen.

Wer haftet bei Unfällen mit Weidevieh – Regierungsfraktionen wollen Bericht

CSU und Freie Wähler beantragen (Drs. 18/3361) einen Bericht, wer bei einem Unfall mit Weidevieh haftet. Dabei sei insbesondere darauf einzugehen, ob und welche Möglichkeiten Weidetierhalter haben, um nicht in die Haftung genommen zu werden, wie z. B. Weidezäune oder Warnschilder aufzustellen oder verhaltensauffällige Mutterkühe zu isolieren. Die Staatsregierung wird auch aufgefordert, entsprechende Lösungsvorschläge aufzuzeigen. Dabei soll auch auf eventuelle Versicherungslösungen eingegangen werden sowie ggf. geprüft und berichtet werden, ob auch für die bayerischen Almen und Alpen ggf. ein Verhaltenskodex für Wanderer und Touristen aufgestellt sowie ein Ratgeber für die Alm- und Weidewirtschaft nach dem österreichischen Vorbild veröffentlicht werden sollte.

FDP: Kein Stillstand für Forschung und Landwirtschaft

Die FDP fordert: „Kein Stillstand für Forschung und Landwirtschaft – Pflanzenzüchtung für die Zukunft ermöglichen!“ (Drs. 18/3633) sie setzt sich dafür ein, das auf Bundes- und Europaebene eine Neubewertung neuer Züchtungstechniken für Pflanzen erfolgt. Neue Präzisionszüchtungen, wie zum Beispiel die Genom-Editierung, seien mit konventionellen Züchtungsmethoden gleichzustellen. Organismen, die lediglich kleine Abschnitte veränderter DNS enthalten, dürfen nicht unter die strenge Gesetzgebung genetisch veränderter Organismen (GMOs) fallen, sondern sollen in die Vorschriften und Kontrollinstanzen konventioneller Züchtungsmethoden mit aufgenommen werden. Die Notwendigkeit für einen neuen Weg in der Pflanzenzüchtung werde immer deutlicher: Während die Klimaerwärmung immer öfters Dürren auf bayerischen Äckern verursacht, stünden Landwirte zunehmend unter Druck, auf ihren kleiner werdenden Flächen immer mehr Ertrag einzufahren, was den Einsatz von Pestiziden und Dünger notwendig macht – letzterer sei verantwortlich für einen wesentlichen Beitrag der CO2-Emissionen in der Landwirtschaft. Neuere Instrumente in der Pflanzenzüchtung könnten hierbei Abhilfe schaffen.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

16. Oktober 2019 um 06:53h

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