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Vorschau: Heute im Landtag (Donnerstag, 14. November)

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ANKER-Einrichtungen in Bayern” – Antragskette aus der Landtags-Opposition

Bericht zur Aufenthaltsdauer von minderjährigen Kindern und deren Familien gefordert

Dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration liegen die am Dienstag von den Oppositionsfaktionen Grüne, SPD und FDP in einer Pressekonferenz vorgestellten Anträge vor, die eine verbindliche Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ausschuss-Anhörung “ANKER-Einrichtungen in Bayern” (26.9.2019) fordern. Antrag I fordert einen Bericht hinsichtlich der „Beschränkung der Verweildauer von Familien mit minderjährigen Kindern auf längstens sechs Monaten“ (Drs. 18/4453). Verlangt wird schlicht die Einhaltung von Bundesrecht, welches vorsehe, dass die Aufenthaltsdauer von minderjährigen Kindern und ihren Eltern oder anderen Sorgeberechtigten sowie ihren volljährigen, ledigen Geschwistern in den ANKER-Einrichtungen und deren Dependancen in Bayern unabhängig von Aufenthaltsstatus und Herkunftsland sofort auf maximal sechs Monate zu begrenzen und diese Personen nach spätestens sechs Monaten auf Gemeinschaftsunterkünfte in den Kommunen zu verteilen sei. Dem entspreche nicht die in den ANKER-Zentren ausgeübte Praxis. Deshalb wird im Antrag erstmals zum Ende des Jahres 2019 und dann jährlich ein Bericht über den Vollzug der aufgeführten gesetzlichen Regelungen gefordert.

Vom Staat unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung sichern

Antrag II bezieht sich auf eine „Vom Staat unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung“ (Drs. 18/4454) – Es sei dafür Sorge zu tragen, dass der freie Zugang zu Asylsuchenden in ANKER-Einrichtungen und deren Dependancen in Bayern durch Rechtsbeistände und Berater von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sichergestellt wird. Der Zugang sei anlassunabhängig zu gewähren und erfordere nicht eine schon erfolgte konkrete Anfrage einzelner Asylsuchender. In Antrag und dessen Begründung wird ausführlich auf das rechtliche Fundament (EU-Richtlinien, Europäische Menschenrechtskonvention und weiteres) verwiesen. Geflüchtete in den ANKER-Einrichtungen befinden sich in einer existenziellen Ausnahmesituation. Das Land ist ihnen fremd, sie sprechen dessen Sprache nicht, sie kennen das Rechtssystem und dessen Verfahrensabläufe nicht. Insbesondere der Sachverständige Rechtsanwalt Heinhold (München) habe in der Anhörung deutlich gemacht, dass in den ANKER-Einrichtungen in Bayern eine wirksame Asylverfahrensberatung extrem erschwert werde bzw. fast unmöglich sei. Das BAMF führe zwar eine Gruppenberatung durch, in welcher den Geflüchteten der Verfahrensablauf erklärt werde, das genüge jedoch nicht. Viele Asylsuchende wüssten nicht, was in der Anhörung beim BAMF relevant sei und was nicht. Man müsse sich mit jedem einzelnen Geflüchteten beschäftigen. Es müsse eine Vertrauensbasis zu einer Person hergestellt werden. Diese Vertrauensperson dürfe nicht im staatlichen Dienst stehen, sondern müsse unabhängig sein.

Internationale Vorgaben zur Beschulung minderjähriger Kinder einhalten

Antrag III bezieht sich auf die „Umsetzung völker- und unionsrechtlicher Vorgaben zur Beschulung minderjähriger Kinder von Asylsuchenden und von minderjährigen Asylsuchenden“ (Drs. 18/4455) – Auch hier dringen die drei Oppositionsfraktionen auf die Einhaltung bestehender internationaler Richtlinien und Normen. Hiernach sei minderjährigen Kindern von Asylsuchenden und minderjährigen Asylsuchenden spätestens nach Ablauf von drei Monaten nach Geltendmachung des Asylgesuchs in ähnlicher Weise wie den eigenen Staatsangehörigen Zugang zum Bildungssystem zu gewähren, solange keine Ausweisungsmaßnahmen gegen sie selbst oder ihre Eltern vollstreckt wird. Der sofortige Regelschulunterricht isei als zwingender Grund im Sinne des Asylgesetzes anzuerkennen und in der Praxis durch Teilnahme am Unterricht der Sprengelschule umzusetzen. Kinder von Geflüchteten, so heißt es in der Antragsbegründung, zählen nach der Aufnahme-Richtlinie zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen. Die Vorgaben dieser Richtlinie und anderer seien im Freistaat bisher nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden.

Maßnahmen zum Schutz schutzbedürftiger Personen

Antrag IV pocht auf die „Umsetzung völker- und unionsrechtlicher Vorgaben für schutzbedürftige Personen“ (Drs. 18/4456). Besonders schutzbedürftige Personen und LGBTIQ* seien nach der Registrierung der Asylsuchenden und vor der Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch ein Screening zu identifizieren und umgehend dezentral, ggf. in gesonderten Schutzeinrichtungen bzw. -wohnungen unterzubringen (Art. 21 AufnahmeRL). Personen, bei denen aufgrund des Screenings Traumatisierungen oder psychische Erkrankungen festgestellt werden, sollen einer medizinischen und/oder psychologischen Behandlung zugeführt werden. Bei der Aufnahme und Unterbringung von Menschen mit Behinderungen müsse das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) insbesondere durch die barrierefreie Gestaltung der Aufnahmeeinrichtung und ihrer Unterkünfte sowie die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen beachtet werden. Durch geeignete Maßnahmen muss der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt für schutzbedürftige . Personen sichergestellt werden. Zu diesen Maßnahmen fordern Grüne, SPD und FDP eine regelmäßige interne und externe Evaluation sowie ein Monitoring.

Anhörung zur „Akzeptanz von LGBTIQ*-Personen in Bayern”

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie führt eine Anhörung zum Thema: “Akzeptanz von LGBTIQ*-Personen in Bayern” durch. 12 Experten von der Vorsitzenden von Diversity München e.V. ; Appenzeller Wolfgang, Ansprechperson für LSBTI von der Bundespolizeidirektion München; Lesben- und Schwulenverband in Bayern; Staatsanwaltschaft Berlin, Ansprechperson für LSBTI; Wissenschaftler von der Sigmund Freud PrivatUniversität; bis zur 1. Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti). Im Fragenkatalog einführend Fragen etwa zur Beurteilung der allgemeinen Situation von Menschen mit queeren Identitäten in Bayern, danach Fragen zur Beratung und Selbsthilfe oder zu Beruf und Arbeit, die besondere Situation von Geflüchteten und Asylbewerber:innen; zu Gesundheit, zu Gewaltschutz. Komplexe Kinder, Jugendliche und Familie sowie Ältere Menschen und Pflege.Fragen zum Sportbereich und zu Schule und Bildung. Initiiert wurde diese Anhörung von Grünen, SPD und FDP, die vor der Sommerpause einen entsprechenden Antrag gestellt hatten. Hintergrund ist – wie die Antragsteller in einer Pressemitteilung vom Dienstag ausführten-, dass seit 2017 gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten können, es seit einem halben Jahr die sogenannte „dritte Option“ im Personenstandsgesetz gibt, welche intersexuelle Menschen nicht mehr dazu zwingt, sich für das männliche oder weibliche Geschlecht entscheiden zu müssen. Grüne, SPD und FDP wollen in Erfahrung bringen, wie sich die in weiten Bereichen juristische Gleichstellung von LGBTIQ*-Personen in Bayern auswirkt und was die Söder-Regierung im Einzelnen tut, um nach den juristischen Gleichstellungen auch gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen. Wie werden im Bildungsbereich, in der Arbeitswelt und im Bereich der Sicherheit Gleichstellung und Akzeptanz gefördert? Alle Bundesländer hätten dazu in der Vergangenheit Aktionspläne geschaffen oder in Arbeit – bis auf eines: Bayern.

AfD will Verfassungsklage gegen Artenschutzgesetze einreichen

Das aus dem Bienen-Volksbegehren erwachsene Bayerische Artenschutzgesetz samt begleitendem „Versöhnungsgesetz“ dürfte nun noch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof beschäftigen. Die AfD will wie schon angekündigt heute eine Verfassungsklage einreichen, welche sie heute Nachmittag in einer Pressekonferenz im Landtag erläutern will (15 Uhr). Die Klage soll sch gegen das Handeln praktisch aller Beteiligten (Beauftragte des Volksbegehrens, Gesetzgeber, CSU/Freien Wählern und Staatsregierung) richten. Unter anderem müsse grundsäzlich geklärt werden, ob mit den Gesetzen das Recht auf Eigentum verletzt werde. Berichten zufolge werden mit der AfD-Verfassungsklage auch Popularklagen zweier Landwirte eingereicht.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

14. November 2019 um 09:10h

Abgelegt in Heute im Landtag