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Vorschau: Heute im Landtag (Mittwoch, 13. November)

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Anhörung zur Bedrohungslage von KommunalpolitikerInnen

Laut einer Umfrage des Magazins KOMMUNAL haben 40 Prozent aller Rathäuser bundesweit mit Stalking, Beschimpfungen und Drohungen zu kämpfen. Darauf weist eine Pressemitteilung der Grünen hin, die im Vorfeld der heute stattfindenden Experten-Anhörung des Kommunal- und Innenausschusses des Landtags zum Thema „Bedrohungslage von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern in Bayern“ stattfindet. KommunalpolitikerInnen würden „in zunehmenden Maße belästigt, beleidigt, bedroht oder sogar körperlich angegriffen“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Johannes Becher. „Das sind Menschen, die sich oft ehrenamtlich oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung für ihren Ort einsetzen, sich in Bauunterlagen einarbeiten, in stundenlangen Besprechungen über Dorferneuerungsplänen sitzen oder über kleinteiligen Finanzanträgen schwitzen.“ Im Rahmen der von den Grünen initiierten Anhörung kommen unter anderem VertreterInnen des Bayerischen Städte- und Gemeindetags, der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, Ministerien und Betroffene zu Wort.

Wald I: Forstministerin berichtet über Waldzustand in Bayern

Neben dem jährlichen Waldzustandsbericht mit der Erfassung des Kronenzustands erwartet die Abgeordneten im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten heute noch ein weiterer Bericht von Staatsministerin Michaela Kaniber. Auf Antrag von CSU/Freien Wählern unterrichtet sie die Fachpolitiker über die aktuelle Schädlingssituation in bayerischen Wäldern. Im Vordergrund soll der Befall von Fichten durch Borkenkäfer stehen. Bei den Ergebnissen soll nach Regionen in Bayern differenziert werden. Weiter interessiert die Abgeordneten, welche Bekämpfungsstrategien und -hilfen bereits angewendet werden bzw. welche im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel möglich sind.

Wald II: SPD will Waldgesetz ändern – Rodungen durch Aufforstungen ausgleichen

Mit dem Zustand des Waldes beschäftigt sich auch ein Gesetzentwurf der SPD mit dem Ziel, eine klimaschädliche Rodung von Waldflächen zu verbieten (Drs. 18/4057). Sie weist darauf hin, dass die Waldfläche im Freistaat im Vorjahr erstmals seit fast 30 Jahren abgenommen habe. Aus Zahlen des Forstministeriums gehe hervor, dass die Rodungen die Aufforstungen um über 50 Prozent übertroffen haben mit dem Ergebnis, dass die Waldfläche um 138 ha abgenommen hat. Der Waldverlust gehe im Langzeitvergleich vor allem auf weniger Aufforstungen zurück aber auch auch auf eine gesteigerte Rodung. Doch Wälder seien bedeutsame CO2-Speicher und liefern einen wertvollen und nachhaltig erzeugten Rohstoff mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten, sei es als Energieträger oder als hochwertiger und nachhaltig erzeugter Baustoff. Deshalb solle im Waldgesetz festgeschrieben werden, dass zur Aufrechterhaltung der CO2-Speicherkapazität eine Rodung von Wäldern ohne eine ökologisch sinnvolle, ortsnahe und flächenmäßig mindestens in gleichem Maße umfängliche Neuaufforstung verboten wird.

Dass es sich nicht so einfach und eingängig verhält, wie es in der Problembeschreibung und Lösung des Gesetzentwurfs dargestellt ist, hatte schon die Erste Lesung des Entwurfs am 23. Oktober gezeigt. In einer lebhaft geführten Debatte wurden die Problemlagen ins Feld geführt. Es ging um Grundsätzliches wie „Wald vor Wild“, um die Beschneidung der Eigentumsrechte vor allem der Privatwaldbesitzer, um „Schützen durch Nutzen“ und natürlich auch um die eigentliche Notwendigkeit, das Handeln angesichts der Folgen des Klimawandels. Dem Lösungsansatz der SPD nicht gerade zuträglich war die eigene ziemlich ungeschickte Argumentation. Man kann oder sollte eine gewünschte oder notwendige Änderung der Straßenverkehrsordnung samt Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen (auch wegen des Klimaschutzes) nicht damit begründen weil – überspitzt gesagt – in Buxtehude ein E-Scooter auf dem Bürgersteig umgefallen ist. Und eine Begründung des Wald-Gesetzentwurfs mit einem einmaligen Rückgang nach 30 Jahren um 138 ha ist angesichts einer Waldfläche von 2,5 Millionen ha in Bayern eher kontraproduktiv. Wie auch immer – alle Fraktionen haben angekündigt, sich in der Ausschussberatung intensiv mit dem Entwurf auseinanderzusetzen.

Grüne wollen naturwissenschaftlich-technisch orientierte Friedens- und Konfliktforschung

Es dürfte etwas an die ersten Legislaturperioden der Grünen im Bayerischen Landtag erinnern, damals als deren Abgeordneter Hans-Günther Schramm ans Rednerpult trat und die Stimme für die Friedensbewegung erhob. An Stelle des bärtigen etwas ungeschlachten Nürnbergers wird heute seine Nachfolgerin im Geist, Anne Franke, im Wissenschaftsausschuss einen Antrag zur Friedens- und Konfliktforschung (Drs. 18/4404) einbringen. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, einen Beitrag zur Etablierung der naturwissenschaftlich-technisch orientierten Friedens- und Konfliktforschung in Bayern zu leisten und die Gründung einer entsprechenden landesfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtung voranzutreiben. Hierfür gebe es einen dringenden Bedarf, erklärte Franke in einer Pressemitteilung der vergangenen Woche. Die jüngste Evaluation des Wissenschaftsrats attestiere eine prekäre Situation, der umfassende Beratungsbedarf in Politik und Öffentlichkeit könne nicht mehr gedeckt werden. Der Wissenschaftsrat rate zu einem institutionellen Auf- und Ausbau der naturwissenschaftlich-technischen Friedensforschung an mindestens zwei Standorten in Deutschland. Die Grünen-Abgeordnete wies auch darauf hin, dass mehrere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Hessen sich renommierte Konfliktforschungsinstitute leisten. Anne Franke: „Bayern ist hier ein weißer Fleck auf der Landkarte. Aber: Nicht nur Hightech-Bereiche wie Robotik, Luft- und Raumfahrt brauchen gute Forschung. Friedens- und Konfliktforschung ist unverzichtbar für kompetente Politikberatung zu Konfliktprävention, Konfliktlösung und Rüstungskontrolle.“

AfD will Eigenleistungen von Denkmaleigentümern vergüten

Am Schluss noch ein Antrag der AfD (Drs. 18/3287). Er betrifft die Nebenbestimmungen für Zuschüsse des Landesamtes für Denkmalpflege. Diese sollten dahingehend geändert werden, dass von Denkmaleigentümern erbrachte Eigenleistungen (Hand- und Spanndienste) abgerechnet und entsprechend der bisher angesetzten Stundensätze für Hilfsarbeiten und – wenn die beruflichen Voraussetzungen vorliegen – für Facharbeiten vergütet werden. Voraussetzung für letzteres soll sein, dass sich dadurch die benötigte Anzahl von Stunden verringert. Viele Eigentümer von Denkmalschutzobjekten, so die Antragsbegründung, könnten sich bei der Durchführung von denkmalpflegerischen Maßnahmen eine Beauftragung von Fremdfirmen nicht leisten, selbst wenn eine Förderung durch Zuschüsse des Landesamtes für Denkmalpflege möglich ist. Bei entsprechender Eigenleistung seien sie eher in der Lage, mit den Arbeiten zum Schutz ihres Denkmals zu beginnen. Und diese Anstrengung der Eigentümer sei vom Zuschussgeber zu honorieren.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

13. November 2019 um 08:43h

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