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Vorschau: Landtag heute (Dienstag, 5. November)

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Bessere Vereinbarung von Familie und Beruf – und weiteres

Unser Anspruch ist Familienfreundlichkeit“ – damit, so Finanzminister Albert Füracker bei der Einbringung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf am 15. Oktober im Plenum des Bayerischen Landtags, wolle man den Wettbewerb insbesondere mit der Wirtschaft, um die besten Köpfe für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. Der Entwurf sieht vor allem vor, die Höchstdauer von Beurlaubungen für die Betreuung minderjähriger Kinder um zwei Jahre anzuheben. Derzeit ist eine Höchstbeurlaubungsdauer von 15 Jahren (zuzüglich zwei Jahre für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger) vorgesehen. Doch für BeamtInnen mit Familienpflichten sei dies in einigen Fällen, z. B. bei vorangegangener Pflege naher Angehöriger sowie Betreuung von Kindern, die mit größerem zeitlichen Abstand geboren wurden, nicht ausreichend, um ihre familiären Verpflichtungen mit dem Beruf in Einklang zu bringen. Des weiteren sollen die Änderungen im Rentenrecht zur Mütterrente II unter Berücksichtigung der systembedingten Unterschiede wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Bei Ruhestandseintritten ab 2019 werden die berücksichtigungsfähigen Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder entsprechend erhöht. Für schon vorhandene Versorgungsempfänger erfolgen Anpassungen.

Ned gschimpft, isch globt gnua. Es passt schon.“ – zumindest was die meisten Punkte des Entwurfs angeht – meinte der Grünen-Abgeordnete Thomas Gehring. Seine Kritik – wie schon die der Grünen im Bundestag – richtete sich beispielsweise an eine unseriöse Finanzierung der Mütterrente aus den Rentenbeiträgen. Max Gibis (CSU) hatte hierzu entgegnet, dass die Mittel nicht aus dem Rententopf genommen würden, weil die Beamtenversorgung aus dem Staatshaushalt bestritten werde. Arif Tasdelen von der SPD sah die Staatsregierung vor allem als Verpackungskünstler. Ihr sei das – irreführende – Kunststück gelungen, wenige Punkte zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf in ein langes Konvolut von zu ändernden dienstrechtlichen Bestimmungen zu verpacken.

Womit er zweifellos recht hat. Denn der Gesetzentwurf sieht im übrigen noch eine lange Reihe weiterer Änderungen im Bayerischen Beamtengesetz (BayBG) vor. So haben nach derzeitiger Rechtslage Hinterbliebene, die nicht Erben sind, trotz berechtigten Interesses, insbesondere zur Geltendmachung und Klärung finanzieller Ansprüche, keinen eigenständigen Anspruch auf Auskunft aus der Personalakte. Ein solcher steht lediglich den Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zu. Künftig soll klargestellt werden, dass Hinterbliebene unabhängig von ihrer Erbenstellung einen Anspruch auf Auskunft aus der Personalakte haben. Unter vielen anderen Änderungen findet sich auch eine im Bayerischen Reisekostengesetz. Im Rahmen eines Pilotverfahrens werden ab 2019 an mehreren Standorten „Behördensatelliten“ eingerichtet. Fernpendlern soll hiermit ermöglicht werden, tageweise ihren Dienst an einem anderen Ort als ihrem Dienstort zu erbringen und dadurch ihren Arbeitsweg zu verkürzen.

Lebensmittelkontrolleure – Lehrergesundheit – Frühpensionen

Zweifellos kann man eine ausführliche und vielschichtige Behandlung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für den öffentlichen Dienst erwarten. Und es steht durchaus in Frage, inwieweit die danach auf der Tagesordnung stehenden Anträge noch zur Geltung kommen. Wichtig und auch von großem öffentlichem Interesse sind sie allemal. Das gilt beispielsweise für den Antrag der SPD zur Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten und Personalstrukturen von Lebensmittel-kontrolleurInnen in Bayern (Drs. 18/4002) . Gefordert wird hierzu heute erst erst einmal ein Bericht. Aber zur Untermauerung der Forderung wird mit Sicherheit auf Lebensmittelskandale wie „Bayern-Ei“ hingewiesen werden. Skandale,die ja mit oder vor allem durch mangelnde Kontrollen ermöglicht wurden. Wichtig auch die Anträge von Freien Wählern/CSU zurLehrergesundheit an Bayerns Schulen“ wobei beispielsweise ein Bericht über aktuell laufende Maßnahmen, Angebote und Kooperationen zur Förderung der Lehrergesundheit gefordert wird (Drs. 18/4262). Spannend könnte auch ein Berichts-Antrag der FDP über Anreize zur Senkung von Frühpensionen werden (Drs. 18/4307).

Bericht über das Bayerische Krebsregister

Im Ausschuss für Gesundheit und Pflege wird ein Bericht von Prof. Dr. Jacqueline Müller-Nordhorn (Leitung des Landesinstituts Bayerisches Krebsregister) und dem Präsidenten des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Dr. Andreas Zapf zum Bayerischen Krebsregister erwartet. – Seit 1998 registriert das Bayerische Krebsregister neu auftretende Krebserkrankungen. Nach einer vierjährigen Startphase mit nur der Hälfte der Landkreise und kreisfreien Städte werden seit 1.1.2002 alle bösartigen Neubildungen und ihre Frühformen flächendeckend in ganz Bayern erfasst. Gemäß dem am 1.4.2017 in Kraft getretenem Bayerischen Krebsregistergesetz (BayKRegG) ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) damit betraut, ein klinisch-epidemiologisches Landesregister zu führen. Mit Inkrafttreten des BayKRegG besteht eine Meldepflicht für Ärzte, Zahnärzte und medizinische Einrichtungen, die einen Beitrag zu Diagnose, Therapie oder Nachsorge von bösartigen Krebserkrankungen, deren Frühstadien sowie gutartige Neubildungen des zentralen Nervensystems erbracht haben.

Bayerisches Flughafenkonzept – Antworten auf viele offene Fragen erwartet

Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr berichtet heute Nachmittag im Fachausschuss des Landtags, auf informelle Anregung des Ausschussvorsitzenden Sebastian Körber (FDP) hin, über die aktuelle Erarbeitung „eines vertieften bayerischen Flughafenkonzepts“. Was damit gemeint ist, wird aus einem Gespräch mit Körber klar. Welche Bedeutung beispielsweise gewinnen die Flughäfen Nürnberg und Memmingen (insbesondere nach dessen Ausbau) neben dem Münchner Großflughafen? Da kann man auch gespannt sein auf die Haltung der jetzt in Regierungsverantwortung stehenden Freien Wähler. Gerade sie hatten in den vergangenen Legislaturperioden besonders heftig ein gesamtbayerisches Flughafenkonzept gefordert und sich vehement gegen einen Bau einer dritten Startbahn am Münchner Großflughafen gewandt. Außerdem kann man sich heute konkretere Aussagen in Bezug auf einen möglichen Fernbahnhof am Münchner Flughafen erwarten.

Holzbauoffensive – Abbiegeassistenten – Car-Sharing auf dem Land

Weitere Themen sind u.a. ein Antrag der Grünen „Klimaschutz jetzt! Holzbau-Offensive für Bayern“ (Drs. 18/3760). Ziele sind die Verbesserung der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Holz als Baustoff, die verstärkte Nutzung der Holzbauweise beim Staatlichen Hochbau und bei der Förderung kommunaler Hochbauten sowie bei den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften und die Einführung eines CO2-Bonus im Rahmen der Staatlichen Wohnraumförderungoder auch ein Förderprogramm zum Dachausbau. – Zwei Anträge – einer von der AfD (Drs. 18/3096) und ein gemeinsamer von CSU und Freien Wählern (Drs. 18/3606) – haben zum Ziel, Abbiegeassistenten für Lkw und Busse zu installieren. Die AfD will eine verpflichtende Einführung, die Regierungsfraktionen wollen eine schnellstmögliche Verpflichtung zum Einsatz von Lkw-Abbiegeassistenzsystemen auf EU-Ebene sowie einen Bericht zur Erhöhung der Sicherheit an gefährlichen Kreuzungen. – Die SPD will die Förderung eines Modellprojekts für Car-Sharing-Angebote in ländlichen Regionen (Drs. 18/4399).

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

05. November 2019 um 11:36h

Abgelegt in Heute im Landtag