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Landtag, Kommunen, Regierung, Organisationen

Vorschau: Landtag heute (Mittwoch, 27. November)

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Regierungserklärung zur Sicherung der Energieversorgung in Bayern

Vier Stunden sind heute im Landtags-Plenum ab 13 Uhr für die Regierungserklärung von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger zur Energiepolitik in Bayern samt Aussprache angesetzt. Unter dem Titel „Bayerisches Aktionsprogramm Energie“ will er darstellen, wie unter der Koalitionsregierung von CSU und Freien Wählern die Energieversorgung für Bayern für diese Legislatur und darüber hinaus gesichert werden soll. Energiewende und Wegfall der Atomkraft ab 2022 machen einen neuen Energiemix notwendig. Gewisse Änderungen zum eingeschlagenen Kurs der früheren CSU-Alleinregierung erscheinen nach der Regierungsbeteiligung der Freien Wähler als wahrscheinlich. Einer der Knackpunkte wird sein, wie trotz der – noch – bestehenden 10-H-Abstandsregelung zu besiedelten Flächen neue Windräder gebaut werden können. Der heutigen Debatte zupass kommt eine jetzt vorgelegte Analyse (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung und Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg), welche Bayern insgesamt eine gute Energiepolitik bescheinigt aber doch ziemlich deutlich auf Schwächen bei den erneuerbaren Energien hinweist. Interessante Rededuelle sind zu erwarten. Nicht nur seitens der Grünen, die mehrere energiepolitische Schwergewichte in ihren Reihen haben, auch die SPD mit ihrer sozialen Gewichtung bei Energiefragen will und kann punkten. Daneben steht der mittlerweile immer mehr beachtete Fraktionschef der FDP. Martin Hagen hat sich – zur Wirtschaftspolitik insgesamt – erfolgreich als Gegenspieler von Aiwanger in den Medien aufgebaut .Im Parlament kommt ihm zugute, dass er wie Aiwanger auch weitgehend frei reden kann. Ein Umstand, der fast immer zu einer farbigen Debatte beiträgt.

SPD/Grüne: strukturelle Basisförderung gemeinnütziger Rundfunkanbieter

Erst am frühen Abend werden dann mehrere Gesetzentwürfe aufgerufen,die in zweiter Lesung abschließend behandelt werden sollen. Das ist zum einen der in der Vorberatung abgelehnte Gesetzentwurf von SPD und Grünen zur „Änderung des Bayerischen Mediengesetzes. Förderung des Aufbaus und Betriebs von lokalen Anbietern gemeinnütziger Bürgerrundfunkprogramme/ Community Media“ Drs. 18/2585, 18/4780 (A). Diese fordern zur Aufrechterhaltung der lokalen und regionalen Informations- und Meinungsvielfalt im Bayerischen Mediengesetz eine Regelung, die neben der Programmförderung eine strukturelle Basisförderung gemeinnütziger Rundfunkanbieter/Community Media ausdrücklich zur Aufgabe der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) macht.

Gesetzentwurf zu automatisierten Kennzeichenerkennungssystemen

Der danach aufgerufene Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Bestimmungen zu automatisierten Kennzeichenerkennungssystemen (AKE-Änderungsgesetz) Drs. 18/2645, 18/4793 (G) regelt verfassungsrechtlichen Maßgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu automatisierten Kennzeichenerkennungssystemen. Der Entwurf beinhaltet neben Klarstellungen auch Änderungen der notwendigen Voraussetzungen für den Einsatz automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme nach den Vorgaben des BverfG. Daneben werden die vom BVerfG geforderten Dokumentationspflichten im Gesetz klarer gefasst. Schließlich werden die verstärkten Anforderungen an die Zweckbindung und weitere Verarbeitung personenbezogener Daten (hypothetische Datenneuerhebung) geregelt und damit auch im System des 2. Unterabschnitts (Besondere Befugnisse und Maßnahmen der Datenerhebung) des III. Abschnitts (Datenverarbeitung) vereinheitlicht.

Bayerisches Immissionsschutzgesetz soll aufgefrischt werden

Verabschiedet werden soll auch der Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Immissionsschutzgesetz Drs. 18/3641, 18/4801 (G). Das in die Jahre gekommene Gesetz soll auf einen aktuellen Stand gebracht und zeitgemäß ausgestaltet werden. Auf diese Weise könnten die systematischen Unstimmigkeiten sowie strukturellen Defizite des nunmehr seit fast 45 Jahren bestehenden Gesetzes bereinigt und ein in sich stimmiges, übersichtliches Regelwerk geschaffen werden. Der Umfang wird gekürzt, Zuständigkeiten werden systematisch geregelt und präzisiert und inhaltlich obsolet gewordene Regelungen gestrichen sowie Verweisungen im Gesetzestext berichtigt. Ferner wird die bestehende Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt im Hinblick auf die Überwachung von Anlagen zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen sowie Klärschlammverbrennungsanlagen präzisiert und werden die Gemeinden für die Gewährung von Ausnahmen von Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen für zuständig erklärt.

Klimaschutzgesetz der Grünen contra Erderhitzung

Abschließend kommt zum Aufruf der Gesetzentwurf der Grünen zum „Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel im Freistaat Bayern – Bayerisches Klimagesetz“ Drs. 18/2778, 18/4800 (A) – Der in den Ausschüssen abgelehnte Entwurf geht auf die „Erderhitzung als größte Herausforderung unserer Zeit“ ein. Dem vorbeugenden Klimaschutz und der Anpassung an unvermeidbare negative Folgen der Klimaerwärmung müsse deshalb höchste Priorität eingeräumt werden. In Bayern seien die Folgen des Klimawandels bereits sehr deutlich zu spüren. Die Schäden durch Starkregen und Stürme nehmen immer weiter zu. Steigende Temperaturen und Veränderungen der Niederschlagsmengen und zeiten beeinträchtigen Mensch und Natur. Eine verantwortungsvolle Landespolitik, welche auch das Wohl der nächsten Generationen im Blick hat, müsse alle Anstrengungen ergreifen, das Ziel des Klimaschutzabkommens von Paris mit einer maximalen Erwärmung der Erde um 1,5°C zu unterstützen. Dafür seien verbindliche Ziele und Maßnahmen auf Landesebene notwendig. Des Weiteren ist eine Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels dringend erforderlich. Dem folgend benennt der Grünen-Entwurf u.a. Klimaschutzziele und Klimaschutzinstrumente und fordert ein Klimaanpassung, Monitoring, Berichte sowie die Einsetzung eines Klimabeirats.

Dringlichkeitsanträge

Grüne: politische Arbeit von Vereinen und Verbänden nicht abwürgen

Es dürfte schon auf zehn Uhr nachts zugehen, bevor die zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge aufgerufen werden können. Die Grünen sind heute zuerst an der Reihe. Ihr Antrag (4948) „Politische Arbeit gemeinnütziger Organisationen dauerhaft ermöglichen!“ wird gemeinsam mit einem Antrag der FDP zum selben Thema aufgerufen. Die Grünen fordern die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts einzusetzen, das politische Arbeit von Vereinen und Verbänden ohne Einschränkung ermöglicht, sodass sie steuerlich nicht benachteiligt sind, wenn sie auf dem Boden des Grundgesetzes und parteipolitisch neutral erfolgt. Die bayerische Finanzverwaltung solle das unterstützen. Hierzu sei ein Beirat mit Beteiligung von Sachverständigen einzusetzen, der die zuständigen MitarbeiterInnen in ihrer Entscheidungsfindung und bei juristischen Fragestellungen unterstützt. „Wirtschaftsunternehmen können die Kosten für politisches Lobbying von der Steuer absetzen – wenn aber der Fußballverein zu einer Demo gegen Rechts oder ein Umweltverband zu einer Klimademo aufruft, dann kann es sein, dass sie ihre Gemeinnützigkeit verlieren und steuerlich benachteiligt werden“, erklärte vorab der finanzpolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Tim Pargent. Er geht damit auf eine vom Bundesfinanzministerium angekündigte Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Danach soll sich das Engagement von gemeinnützigen Organisationen nur noch auf die satzungsgemäßen Zwecke beziehen dürfen und zudem weit gegenüber anderem gemeinnützigen Handeln in den Hintergrund treten. Pargent: „Das ist ein alarmierendes Signal für zivilgesellschaftliches und bürgerschaftliches Engagement, das wir in der Politik zu Recht immer wieder einfordern. Hiermit wird es aber nicht nur behindert, sondern regelrecht unter Strafe gestellt.“

FDP: Mitgliederstruktur von Vereinen nicht antasten

Einen etwas anderen Ansatz verfolgt der Dringlichkeitsantrag (4957) der FDP. Entzug der Gemeinnützigkeit von Vereinen aus ideologischen Gründen verhindern“. Sie fordert seitens der Staatsregierung eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, dass die Gemeinnützigkeit von Vereinen in Deutschland unabhängig von der Mitgliederstruktur erhalten bleibt. Die Liberalen beziehen sich auf in der oben genannten Reform enthaltenen Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, reinen Männervereinen die Gemeinnützigkeit einschließlich der Steuervorteile zu entziehen. Dies sei abzulehnen,denn die Mitgliederstruktur jeder Verein für sich selbst fest. Eine Bewertung der Mitgliederzusammensetzung durch den Staat und daraus aufbauende steuerliche Implikationen sind nicht hinnehmbar. Stattdessen soll der tatsächliche Beitrag zum Gemeinwohl weiterhin das entscheidende Kriterium bleiben. Zweitens könnten auch reine Männer- oder Frauenvereine dem Allgemeinwohl dienen. Denn die Zusammensetzung eines Vereins bestimmt nicht, ob dieser einen positiven Beitrag zum Gemeinwesen leistet. Und: Anstatt einzelne Vereine schlecht zu reden und durch populistische Vorschläge zu gefährden, solle sich das Bundesfinanzministerium mit der Frage beschäftigen, wie es bei den Vereinen bürokratische Hürden und Auflagen weiter verringern kann.

Freie Wähler/CSU: Daseinsvorsorge durch Querverbünde weiter ermöglichen

Ein gemeinsamer Dringlichkeitsantrag (4949) von Freien Wählern und CSU „Klare Perspektiven für Kommunen – Steuerlichen Querverbund erhalten und Finanzierung der Daseinsvorsorge dauerhaft sicherstellen“ hat zum Ziel, dass – vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens vor dem EuGH -dass der steuerliche Querverbund den Kommunen dauerhaft erhalten bleibt. Die Regierungsfraktionen beziehen sich auf den Bundesfinanzhof, der den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten habe, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht darstellt. Diese Rechtsfrage sei für Städte und Gemeinden von erheblicher Bedeutung, da sie im Bereich der Daseinsvorsorge häufig an Eigengesellschaften mit dauerdefizitären Tätigkeiten beteiligt sind. Da einige Leistungen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge nicht kostendeckend erbracht werden könnten, sei dies nur durch eine Querfinanzierung möglich. Joachim Hanisch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und kommunalpolitischer Sprecher der beim Antrag federführenden Freien Wähler stellt dazu fest: „Der steuerliche Querverbund stellt eine bedeutende Finanzierungssäule für die kommunale Daseinsvorsorge dar. Denn nicht alles, was für gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern wichtig ist, lässt sich von Städten und Gemeinden leicht finanzieren. Im Gegenteil: Bürgermeister, die etwa ihr städtisches Schwimmbad oder einen attraktiven ÖPNV am Leben erhalten wollen, machen oft Schulden – besonders im ländlichen Raum. Ein steuerlicher Querverbund ermöglicht es unseren Kommunen bisher, diese strukturellen Verluste unter bestimmten Voraussetzungen mit steuerlicher Wirkung der Gewinne aus anderen Bereichen zu verrechnen.”

AfD: durch erweiterte Belegausgabepflicht Klein-Unternehmen nicht belasten

Mit ihrem Dringlichkeitsantrag (4950) will die AfD „Bon-Flut verhindern – kleine und mittlere Unternehmen umgehend vor Bürokratieirrsinn schützen“. Gemeint ist eine von ihr geforderte Änderung der Kassensicherungsverordnung 2020. Die Staatsregierung solle sich für eine dahingehende Modifizieruung einsetzen, dass keine zu erwartenden Mehrkosten anfallen, speziell für kleine und mittlere Unternehmen. Insbesondere die grundsätzliche Belegausgabepflicht solle aus der Verordnung entfernt werden. Weitere Forderung ist, dass kleine und mittlere Unternehmen bis zur zufriedenstellenden Änderung der Kassensicherungsverordnung 2020 ausgenommen werden. – Durch die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) des Bundesfinanzministeriums muss ab dem 1. Januar 2020 eine allumfassende Belegausgabepflicht umgesetzt werden. Das bedeute, so die AfD erläuternd in ihrer Antragsbegründung, dass jedes Unternehmen ihren Kunden für jeden Einkauf eine Quittung ausstellen muss. Ziel der Verordnung und der in dieser enthaltenen Passage solle laut Bundesfinanzministerium der Schutz vor Steuerhinterziehung und Umsatzbetrug sein. Tatsächlich bedeute die Umsetzung der Verordnung einen enormen Bürokratiezuwachs, was für kleine und mittlere Unternehmen zu unverhältnismäßig kostenintensiven Nachrüstungen führe. Besonders treffen werde dieser erneute Bürokratiezuwachs die kleinen Dienstleistungs- sowie Handwerksunternehmen.

SPD: Kommunen beim Kita-Ausbau nicht alleine lassen

Kommunen schlagen Alarm: Kita-Ausbau gerät ins Stocken“ lautet ein Dringlichkeitsantrag (4951) der SPD. Sie fordert die Staatsregierung auf, das Sonderinvestitionsprogramm für Kinderbetreuung fortzuführen und im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2020 Mittel für zusätzliche 30.000 Plätze einzuplanen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Kommunalexperte der SPD Klaus Adelt betont: „Dafür ist die sofortige Fortführung und Aufstockung des Sonderinvestitionsprogramms zum Kita-Ausbau nötig. Die Kommunen haben längst Fördermittel für viel mehr Kitaplätze beantragt, als von der Staatsregierung geplant waren – die Staatsregierung hat auf den erhöhten Bedarf einfach nicht reagiert. Und jetzt befürchten die Städte und Gemeinden, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Aber der Bedarf der Städte und Gemeinden und nicht zuletzt der Eltern an mehr Kitaplätzen ist ganz klar gegeben.” Alleine in Erlangen drohten beim Bau von drei Einrichtungen Mindereinnahmen in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro. Die Staatsregierung, so Adelt weiter, „lässt Kommunen und Eltern bei der Mammutaufgabe Kinderbetreuung im Regen stehen”. Es gehe hier um Vereinbarkeit von Familie und Beruf in ganz Bayern. „Der Kita-Ausbau ist durch die Planlosigkeit der Staatsregierung gefährdet. Wir brauchen endlich einen großen Wurf anstatt ständiger Flickschusterei!” Auch der Bayerische Städtetag habe bereits Alarm geschlagen, weil der Kita-Ausbau ins Stocken gerate. Die Kommunen hatten sich auf Zusagen der Staatsregierung verlassen. Adelt: „Unsere Gemeinden brauchen Planungssicherheit. Es reicht nicht aus, nur ab und zu ein paar Plätze zu bewilligen, für die dann schon dreimal so viele Anträge vorliegen. Hier ist Verlässlichkeit gefordert.

FDP: Beendigung der Grenzkontrollen durch die Bayerische Grenzpolizei

Der Dringlichkeitsantrag (4952) der FDP fordert eine – umgehende – „Beendigung der Grenzkontrollen durch die Bayerische Grenzpolizei“. Laut Antragsbegründung fehlt nach Überzeugung der FDP für die Kontrollen der Grenzpolizei die rechtliche Grundlage. Nach Überzeugung der Staatsregierung hingegen sei die rechtliche Grundlage für die Identitätsfeststellungen im Rahmen der eigenständigen Kontrollen der Bayerischen Grenzpolizei im Polizeiaufgabengesetz (PAG) verankert. Das Bundesverfassungsgericht habe jedoch festgestellt, dass der entsprechene Artikel im PAG mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, soweit er die Identitätsfeststellung zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze vorsieht und damit Fragen des Grenzschutzes regelt. Es fehle dem Freistaat Bayern in dieser Hinsicht an der Gesetzgebungskompetenz. Zwar erfolge eine Anpassung derzeit im Rahmen eines Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Änderung der Bestimmungen zu automatisierten Kennzeichenerkennungssystemen (AKE-Änderungsgesetz, siehe 2. Lesung oben)). Doch die rechtliche Grundlage für die Identitätsfeststellung zur Verhütung oder Unterbindung der uerlaubten Überschreitung der Landesgrenze werde aber nicht etwa erst durch den ((heute)) möglichen Beschluss dieses Gesetzes beseitigt. Sie sei bereits jetzt ((als vorher)) durch das zitierte Urteil für nichtig erklärt worden. Die derzeitigen Kontrollen, zumindest diejenigen, bei denen eine Identitätsfeststellung von einreisenden Personen direkt bei der Überschreitung der Grenze erfolgt, hätten daher keine Rechtsgrundlage mehr.

CSU/Freie Wähler: Sparer vor Negativzinsen schützen

Im gemeinsamen Dringlichkeitsantrag (4953) von CSU und Freien Wählern. „Negativzins abfedern, Transferunion verhindern – Schutz für Sparerinnen und Sparer in Deutschland“ wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen Aktionsplan einzusetzen, der die deutschen SparerInnen vor den Auswirkungen der Negativzinsen schützt und die private Vorsorge wieder stärkt. Dabei sollen unter Beachtung der Besonderheiten der bayerischen Kreditwirtschaft geprüft werden,ob und wie eine Weitergabe von negativen Zinsen an Bankkundinnen und Bankkunden eingeschränkt werden kann, und wie durch steuerliche Maßnahmen die Auswirkungen von negativen Zinsen aufgefangen und die Vorsorge auch in einem Niedrigzinsumfeld attraktiv gehalten werden kann. Der Landtag lehnt darüber hinaus den erneuten Vorstoß von Bundesfinanzminister Olaf Scholz für eine gemeinsame EU-Einlagensicherung in der bisherigen Form ab. Per Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Landtagsfraktion nun für einen Aktionsplan ein, der die Sparer schützen und die private Vorsorge wieder stärken soll. Darin wird der Bund aufgefordert, zu prüfen, inwieweit die Weitergabe von negativen Zinsen an Bankkunden eingeschränkt werden kann. Zudem fordert die CSU-Fraktion einen steuerlichen Ausgleich für Sparer, die von Negativzinsen betroffen sind. „Wir halten es für falsch, dass das, was über Jahre mühsam erspart wurde, von Negativzinsen aufgefressen wird. Hier müssen wir gegensteuern und alles dran setzen, die Sparer in Deutschland von diesen Strafzinsen zu entlasten“, sagt der CSU-Abgeordnete Josef Zellmeier, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen. „Tagesgeldkonten und Sparbücher werfen heute kaum noch etwas ab. Wenn ein Verbot der Weitergabe von Strafzinsen nicht möglich sein sollte, müssen wir die Sparer mit steuerlichen Maßnahmen entlasten.“

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

27. November 2019 um 11:29h

Abgelegt in Heute im Landtag