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Vorschau: Landtag heute (Mittwoch, 6. November)

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`Markomannia Wien zu Deggendorf` – Grüne wollen „rechtsextreme Burschenschaft“ beobachten lassen

Im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport fordern die Grünen die Beobachtung der „extrem rechten Burschenschaft `Markomannia Wien zu Deggendorf`“ durch den Verfassungsschutz (Drs. 18/4077). Diese Studentenverbindung sei als rechtsextremistisch einzustufen. Sie fungiere als Sammelbecken verschiedener rechtsextremer Strömungen, ist Mitglied im rechten burschenschaftlichen Dachverband „Deutsche Burschenschaft“ und hier noch einmal in dessen völkisch-nationalistischen Flügel „Burschenschaftliche Gemeinschaft“ eingebunden. In Bayern aktiv geworden sei sie vor allem in Deggendorf und Passau. Ihren Versuch, die studentischen Vereine an der Technischen Hochschule (TH) Deggendorf zu unterwandern sei durch den Präsidenten der TH unterbunden worden. Mit der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Münchner Burschenschaft „Danubia“ halte die Markomannia gemeinsame Mensuren ab. Mit den rechten Burschenschaften „Thessalia zu Prag in Bayreuth“ und „Germania Salzburg“ stehe die Markomannia ebenfalls in engem Austausch. Mit dem ehemaligen NPD-Mitglied Alexander Salomon und mit Tobias Lipski seien wichtige Funktionäre der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) in der Markomannia aktiv. Salomon war laut Grünen weiter im Vorstand der JA Brandenburg und Mitarbeiter beim Brandenburger AfD-Vorsitzenden und Flügel-Chef Andreas Kalbitz. Letzterer wurde wegen seiner NPD-Vergangenheit aus der AfD ausgeschlossen, nicht jedoch aus der Jungen Alternative. Lipski, Vorstandsmitglied der JA Ostbayern, wurde wegen seiner rechtsextremen Aktivitäten aus der Bundeswehr entlassen. Gegen ihn, so steht es weiter in der Antrags-Begründung der Grünen, liefen Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Die „Junge Alternative“ werde als rechtsextreme Organisation vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Weitere Verbindungen der Markomannia führten in das offen neonazistische Milieu. – In einem weitere Antrag zum Thema fordern die Grünen die Erfassung der NSU-Morde als rechten Terror in der kriminalpolizeilichen Statistik“ zu erfassen (Drs. 18/4472).

Anhörung zu „zukunftstauglicher Landwirtschaft“

Eine Anhörung zum Thema: “Zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 für eine zukunftstaugliche Landwirtschaft” führt der Landwirtschaftsausschuss im Konferenzsaal des Landtags durch. Eingeladen sind Experten von bäuerlichen Institutionen abe auch des Genossenschaftsverbands Bayern, der EU-Kommission oder auch der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Der mehrseitige Fragenkatalog beginnt mit Fragen zur aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik. Dazu sollen die Experten 11 Fragen etwa zur Verteilung der Direktzahlungen in den bayerischen Betrieben oder auch nach der Effektivität von Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik beantworten. Teil II richtet sich in die Zukunft nach dem Jahr 2020 mit insgesamt 34 Fragen zu voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mitteln, ob das von EU-Kommissar Oettinger vorgeschlagene Budget zur Erreichung der gewünschten Umweltwirkungen ausreicht oder auch, wie die zukünftige GAP dazu beitragen könne, um die sogenannten bäuerlichen Betriebe künftig stärker zu fördern als Großbetriebe.

FDP legt umfassendes Antragspaket zur Reformierung der Hochschulen vor

Neben der schon mehrfach besprochenen Änderung des Bayerischen Hochschulzulassungs-gesetzes (Drs. 18/3921) zur Vergabe von Medizin-Studienplätzen steht im Mittelpunkt der heutigen Sitzung des Wissenschaftsausschusses ein Antragspaket der FDP zur Reformierung der Hochschulen. Interessanterweise werden sie begründet von Dr. Wolfgang Heubisch, der ja zwischen 2008 und 2013 in der damaligen CSU/FDP-Koalition das Hochschulministerium als Minister verantwortlich führte. Der erste Antrag fordert unter Hochschulen reformieren I – Matrixstruktur einführen (mit Experimentierklausel) (Drs. 18/3939), den Aufbau und die Organisation der Hochschulen im Bayerischen Hochschulgesetz anzupassen. So sollen die Hochschulen auf Dauer in „Schools“ mit „Departments“ neu strukturiert werden. Damit könnten systemübergreifende, interdisziplinär agierende Forschungs- und Lehransätze vorangetrieben werden. Hierbei würden Fakultätsaufgaben auf die weitestgehend handlungsautonomen „Schools“ (mit hauptamtlichen DekanInnen) übertragen. Ein Teil der Aufgaben werde dabei an die „Departments“ (mit nebenamtlichen LeiterInnen) übergeben. Dies stärke u.a. die eigenverantwortlichen Entscheidungsstrukturen und ermögliche eine dezentrale Koordination, um Interaktionspotenziale noch stärker als bislang zu aktivieren. Die oben erwähnten Experimentierklauseln seien offen zu gestalten, um die Entwicklung der jeweiligen „Schools“ bzw. „Departments“ in unterschiedlichen Geschwindigkeiten sicherzustellen.

In acht weiteren Anträgen zum Thema „Hochschul-Reformierung“ fordert die FDP, ein Globalbudget zu ermöglichen (Drs. 18/3940), ein globales Lehrdeputat (Drs. 18/3941) (mit Halbierung der Betreuungsrelation zwischen Lehrenden und Studierenden) sowie ein Vorstudium und Studium generale (Drs. 18/3942) einzuführen. Gefordert werden auch ausreichendes forschungs-unterstützendes Personal für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Drs. 18/3943), eine Reform des Promotionsrechts (Drs. 18/3944), und die Nutzung von Synergien von Spitzentechnologien (Drs. 18/3945).

Tenure-Track-Professuren“ – Berufung von „geeigneten“ ProfessorInnen

Sogenannte Tenure-Track-Professuren bieten die Möglichkeit – so heißt es in der Begründung eines weiteren FDP-Antrags -, dass diese im Anschluss an eine erfolgreiche Bewährungsphase zu Dauerprofessuren werden. Damit werde gewährleistet, dass nur geeignete Personen zu ordentlichen ProfessorInnen berufen werden. Das Auswahlverfahren wird hierdurch zu einem mehrstufigen Prozess ausgeweitet, der die Forschung und Lehre evaluiert. Die FDP fordert nun eine Ausweitung dieser Tenure-Track-Verfahren und die hierfür notwendige Anpassung der Berufungsverfahren im Bayerischen Hochschulpersonalgesetz. Aufgeführt werden im Antrag auch notwendige Kriterien wie die Ausrichtung zur Gewinnung von jungen SpitzenforscherInnen oder auch noch mehr gezielte Akquirierungsprogramme, um international angesehene ForscherInnen nach Bayern anzuwerben. – Der letzte Antrag befasst sich mit der notwendigen Digitalisierung der Hochschulverwaltung (Drs. 18/3947) mit einer umfassenden Digitalisierung von Verwaltungsprozessen sowie einem strategischen Steuerungsgremium.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

06. November 2019 um 08:32h