Vorschau: Heute im Landtag (Dienstag, 3. Dezember)
Entwicklungspolitische Aktivitäten Bayerns – Bekämpfung von Fluchtursachen
Im Europaausschuss des Landtags berichtet die Staatskanzlei ab 12.30 Uhr über die entwicklungspolitischen Aktivitäten der Staatsregierung 2018 (Vollzug der LT Drs. 16/9302). Dieser in unregelmäßigen Abständen „zu gegebener Zeit“ gemeinsam von allen Fraktionen 2010 zu gebende Bericht listet die von Bayern finanziell geförderten Projekte im Ausland, die Unterstützung staatlicher Durchführungsorganisationen und politischer Stiftungen auf und gibt einen Überblick über die Förderung entwicklungspolitischer Informations- und Bildungsarbeit in Bayern. Darüber hinaus soll dieser Bericht Auskunft geben über die Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen. Neben der reinen Informationen ging es den Abgeordneten unter der damaligen CSU/FDP-Regierung auch darum, die Aktivitäten der Staatsregierung zukünftig intensiver begleiten zu können. Die geforderten Informationen sollten, wie es in der Antragsbegründung weiter hieß, auch den engagierten Nichtregierungsorganisationen wie auch der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Dies insbesondere um das bürgerschaftliche Engagement für Eine-Welt-Arbeit zu stärken. Die wichtigsten Daten sind ohnehin aufbereitet, da der Freistaat jährlich zur Berichterstattung an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verpflichtet ist.
2015 war dann auf Antrag der Grünen beschlossen worden, auch einen Bericht über die Initiativen des Freistaats zur Bekämpfung von Armut und Fluchtursachen durch zielgerichtete Entwicklungspolitik zu erstatten. Dies mit Blick auf EU-Staaten, aber auch einzelne Bundesländer die eigene Initiativen zur Verringerung von Fluchtursachen und Armut in europäischen Staaten und Staaten in Nordafrika ergriffen hatten. Die Staatsregierung wird deshalb auch heute gebeten, „detailliert darzulegen, an welchen bundes- und europapolitischen Maßnahmen sie beteiligt ist und welche Maßnahmen sie selbst in den Ländern Südosteuropas, aber auch in Ländern Nordafrikas ergreift“. Dies soll auch das bestehende Sonderprogramm der Staatsregierung zur Schaffung von „Perspektiven für Flüchtlinge in ihren Heimatländern“ sowie Bewertungsergebnisse einzelner entwicklungspolitischer Projekte einschließen. Es folgt ein Sachstandsbericht der Landtagsverwaltung über das Engagement des Bayerischen Landtags in der Entwicklungszusammenarbeit, in diesem Fall über die Vergabe von Bildungsstipendien an Flüchtlinge in einem Flüchtlingscamp im Nordirak.
Bessere Rechtsgrundlagen zur Behandlung traumatisierter Kinder gefordert
Im Ausschuss für Gesundheit und Pflege bringen CSU und Freie Wähler heute Nachmittag einen Antrag zu „Traumata bei Kindern und Jugendlichen“ (Drs. 18/4994) ein. Er geht darauf ein, Kinder und Jugendlich, gerade wenn sie in jungen Jahren schlimme Erfahrungen machen mussten, weil sie selbst Gewalt erfuhren oder z. B. den Suizid oder Unfall eines Elternteils erlebten, eine besondere Behandlung brauchen. Die Prävention manifester psychischer Erkrankungen müsse stärker in den Fokus rücken. Doch bislang gäbe es dafür auf Bundesebene keine konkrete Rechtsgrundlage, weshalb sich die Staatsregierung auf Bundesebene für entsprechende Korrekturen im Sozialgesetzbuch einsetzen müsse. Zudem wird die Staatsregierung aufgefordert, darauf zu achten, dass auch künftig Eltern und Geschwister von den Psychotherapeuten traumatisierter Kinder und Jugendlicher mitbehandelt werden können, soweit dies therapeutisch indiziert ist.
Fachgespräch zu „dramatischem Notstand“ an Kinderabteilungen
in Krankenhäusern gefordert
Die Situation von Kindern ist Gegenstand auch weiterer Anträge. Ein Antrag der SPD geht auf einen „dramatischen Notstand“ in den Kinderstationen der Krankenhäuser ein (Drs. 18/4993). Schon am 10. Oktober hatte sich das Plenum mit der Situation der stationären medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bayern beschäftigt. Anlass waren angekündigte oder kurze Zeit zurückliegende Schließungen oder Betriebseinschränkungen von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche am Klinikum rechts der Isar der TU München und im „Haunerschen“ ebenfalls in München. Das Grundübel liege in der Logik der Leistungsabrechnung über Fallpauschalen. Kinderbehandlung ist wesentlich aufwendiger und damit teurer – also werden unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten mehr Erwachsenenbetten eingerichtet. Im Bereich der Universitätsklinika habe die Staatsregierung jedoch direkten Einfluss auf die Sicherung der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die SPD weist nun in der Begründung zu ihrem heutigen Antrag darauf hin, dass zwar alle Fraktionen eigene Anträge zum damaligen Dringlichkeitsantrag der SPD nachgereicht hätten. Doch in der Debatte selbst hätten die Regierungsfraktionen einen dringenden Handlungsbedarf in Abrede gestellt und vor Dramatisierungen gewarnt. Bettenschließungen für Kinder und Jugendliche in Einzelfällen seien auf fehlendes Fachpersonal und nicht auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführen. Dem stünden allerdings geharnischte Brandbriefe von Klinikdirektoren gegenüber. Der Landtag habe dann zwar beschlossen, dass die Staatsregierung über die Auswirkungen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes auf die pädiatrische Versorgung in Bayern sowie allgemein über die Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung für Kinder und Jugendliche berichten soll. Doch dieser Bericht – und das ist das Ziel des heute vorliegenden SPD-Antrags – soll um die Perspektive externer Fachpersonen ergänzt werden. In einem Fachgespräch sollen Vertreter der bayerischen Universitätsklinika und Fachpersonen aus den betroffenen Versorgungsbereichen zu Fragen etwa zur Verhinderung der Abweisung von Kindern mit intensivmedizinischem und/oder medizinischem Versorgungsbedarf oder zur finanziellen und personellen Situation der Kinderabteilungen bis hin zu Möglichkeiten der Abwendung von Folgen der Fallpauschalen Stellung nehmen.
Kinderkommission nimmt Arbeit auf
Die erst vor kurzem vom Landtag eingesetzte Kinderkommission nimmt heute vormittag ihre Arbeit auf. Nach einer vorher festgelegten Terminplanung für das Jahr 2020 wollen sich die Abgeordneten auf die Themenschwerpunkte ihrer Arbeit einigen. Der Ausschuss für Bau und Verkehr arbeitet fast ausschließlich die in der vergangenen Woche nicht behandelten Tagesordnungspunkte auf.