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Vorschau: Heute im Landtag (Mittwoch, 29. Januar)

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Richterwahlausschuss und neues Waldgesetz findet bislang keine Mehrheit

Zwei in den Ausschüssen abgelehnte Gesetzentwürfe werden zum Beginn des heutigen Plenums heute Nachmittag ab 13 Uhr aufgerufen. Die FDP fordert eine Änderung des Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetzes und die Einrichtung eines Richterwahlausschusses im Freistaat Drs. 18/2989, 18/5727 (A). Nicht länger sollten allein die Staatsministerien über die Ernennung der RichterInnen entscheiden. Das Verfahren sei nicht ausreichend transparent, die Entscheidungskriterien blieben für den Bürger weitgehend im Dunkeln. Durch die Schaffung eines Richterwahlausschusses – wie inzwischen auch in den meisten Bundesländern auch – werde die durch Grundgesetz und Bayerische Verfassung garantierte richterliche Unabhängigkeit gesichert und die demokratische Legitimation bayerischer RichterInnen erhöht. Mit aufgerufen wird auch ein – ebenfalls in den Ausschüssen abgelehnter – Änderungsantrag der Grünen (Drs. 18/3764), der für die Ernennung von RichterInnen deren Eignung, Befähigung und fachliche Leistung als zentrale Auswahlkriterien hervorhebt. Danach wird ebenfalls in Zweiter Lesung der Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Bayerischen Waldgesetzes „Verbot der klimaschädlichen Rodung von Waldflächen“ Drs. 18/4057, 18/5730 (A) aufrufen. Er fordert verpflichtende gleichwertige Ersatzneupflanzungen.

Lehrermangel: SPD und Grüne gegen „Maßnahmenkatalog“ – Reformen gefordert

Im Mittelpunkt der heutigen Beratungen stehen die von den Fraktionen für das heutige Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge. Zu den Themen können von den anderen Fraktionen noch eigene Dringlichkeitsanträge nachgezogen werden. Zu Beginn werden heute die Anträge von SPD und Grünen gemeinsam aufgerufen. Beide beschäftigen sich mit dem Lehrkräftemangel im Bereich der Grund,- Mittel- und Förderschulen. Die SPD fordert unter „Grundschullehrkräfte wertschätzen – Ungerechte Maßnahmen zurücknehmen – Zukunftsplanung vorlegen“ (5847), von den am 7. Januar 2020 veröffentlichten dienstrechtlichen Maßnahmen Abstand zu nehmen und gemeinsam mit den Schulfamilien nach besseren und gerechteren Lösungen zu suchen. Die Maßnahmen mit erhöhten Stundenzahlen für Lehrer und Einschnitten bei Frühpensionierungen waren gestern auch mit Kultusminister Prof. Michael Piazolo im Ausschuss für den Öffentlichen Dienst diskutiert worden. Die SPD will nun, dass „die Personalplanung für die bayerischen Schulen endlich zukunftsfest gemacht“ wird. In einem neuen Konzept solle u.a. für Grund,- Mittel- und Förderschullehrlehrer die gleiche Eingangsbesoldung wie in allen anderen Lehrämtern eingeführt werden. Neben Maßnahmen wie die Entlastung der Lehrkräfte von Verwaltungsarbeit solle auch die Lehrkräfteausbildung so reformiert werden, dass ein Einsatz der Lehrkräfte an den verschiedenen Schularten flexibler als bisher möglich ist. Und vieles mehr. SPD-Fraktionschef Horst Arnold schimpfte, „dass die hausgemachten Probleme der Staatsregierung nun die Grundschullehrerinnen und -lehrer ausbaden müssen, ist höchst zynisch“. Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Dr. Simone Strohmayr betont. „Wir fordern seit zig Jahren, dass der Personalmangel an den Schulen mit Nachdruck und effektiv angegangen werden muss. Und was macht die Staatsregierung? Anstatt beispielsweise dafür zu sorgen, den Beruf attraktiver zu machen, hat sie in den vergangenen Jahren ja sogar Stellen abgebaut. Die Staatsregierung hat das Thema mit Ansage gegen die Wand gefahren!“

Bekämpfung des Lehrkräftemangels nicht auf dem Rücken der Lehrer austrag

Auch der Dringlichkeitsantrag(5850) der Grünen fordert, die „Bekämpfung des Lehrkräftemangels nicht auf dem Rücken unserer Lehrerinnen und Lehrer – Sofortprogramm für zusätzliches Personal für Förder-, Grund- und Mittelschule“. Die „schwer verdaulichen Maßnahmen des FW-Bildungsministers“ seien laut Thomas Gehring, Sprecher der Grünen-Fraktion für Belange der Lehrkräfte, abzulehnen. Bei der Bekämpfung des Lehrkräftemangels an Förder-, Grund- und Mittelschulen sei sowohl die Sicherung der Bildungsqualität zu berücksichtigen, als auch der Fürsorgepflicht gegenüber den Lehrkräften nachzukommen. Um kurzfristig Lehrkräfte für das kommende Schuljahr 2020/2021 zu generieren, sollen, anstelle der oben genannten Hau-Ruck-Maßnahmen, drei Maßnahmen getroffen werden: Ausbau und Verbesserung der Zweitqualifizierung, um mehr Lehrkräfte anderer Schularten für den Schuldienst an Förder-, Grund- und Mittelschulen zu gewinnen; Auflage eines Rückkehrprogramms mit Prämie für gut ausgebildete Lehrkräfte, die nicht (mehr) im Schulsystem arbeiten; Wechselmöglichkeit nach dem ersten Staatsexamen anderer Lehrämter in das Referendariat an Förder-, Grund- und Mittelschule. Weiter zählen die Grünen eine Reihe von mittel- und langfristigen Maßnahmen wie mögliche Stundekürzungen durch Durchforstung der Stoffülle in den Lehrplänen, den Einstieg in BesGr. A 13 für alle Lehrkräfte (wie SPD oben) oder auch eine Reform der Lehrkräftebildung für einen flexibleren Lehrkräfteeinsatz.

FDP: Ausdruck von Kassen-Bons weitgehend reduzieren – Bon-Pflicht abschaffen

Eine „Abschaffung der Bon-Pflicht“ und eine entsprechende Änderung der Abgabenordnung (5848) fordert die FDP. Für die Änderung solle sich die Staatsregierung auf Bundesebene einzusetzen, um unter Einhaltung der europäischen Vorgaben den Ausdruck von Bons weitgehendst zu reduzieren. Dabei sei zu prüfen, ob auf Antrag im Falle der Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen eine generelle Ausgabe von Belegen als nicht notwendig erachtet werden kann. Die FDP begründet ihre Forderung u.a. damit, dass die drastisch gesteigerte Ausgabe von Belegen neben den finanziellen und zeitlichen Mehraufwendungen kleiner Betriebe auch zu einer Zunahme von Abfall führe, der unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes vermeidbar ist. Handwerker und Dienstleister würden mit der Bon-Pflicht unter den Generalverdacht gestellt, Steuern zu hinterziehen. Dieses Misstrauen gegenüber dem Mittelstand führe vor allem zu neuer Bürokratie.

Mangel an eingesetzten NotärztInnen – CSU will gegensteuern

Der „Notarztdienst in Bayern“ ist Thema des Dringlichkeitsantrags (5849) der CSU. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, die notwendigen Weichenstellungen vorzunehmen, um dessen Strukturen jeweils an die sich verändernden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Deshalb solle die Staatsregierung dem Landtag in Kooperation mit der für die Sicherstellung und die Organisation des Notarztdienstes zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zeitnah schriftlich über die Situation und die Ausfallzahlen im bayerischen Notarztdienst im zweiten Halbjahr 2019 berichten. Im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel sollten Ausfallstunden im Notarztdienst künftig weitgehend vermieden werden. Die KVB sei bei der zuverlässigen Sicherstellung des Notarztdienstes zu unterstützen. Die Staatsregierung wird außerdem aufgefordert, sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die bisher erreichten hohen Standards der Notfallversorgung in Bayern erhalten bleiben und dass die bislang von den Kassen getragenen Kosten nicht auf die Länder umgewälzt werden. In der Antragsbegründung verweist die CSU auf eine jüngste Veröffentlichung einer internen Erhebung des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK). Der Erhebung zufolge fehlten von 1.12.2019 bis 6.1.2020 in über 5800 Stunden NotärztInnen im Freistaat Bayern.

Freie Wähler wollen Organspende zukunftsfähig ausbauen

Die Freien Wähler wollen „Leben retten – Organspende zukunftsfähig ausbauen“ (5851). Sie fordern die Staatsregierung auf, weiterhin zu prüfen, welche Strukturveränderungen flankierend zu den Bestrebungen auf Bundesebene geeignet wären, die Organspendebereitschaft weiter zu erhöhen. Zu berücksichtigen sei hierbei insbesondere die Fortführung und Intensivierung der Information über das Verfahren der Organspende.

AfD: kommunale bayerische Krankenhäuser entschulden

Im Dringlichkeitsantrag (5852) „Versorgung sicherstellen – Landkrankenhäuser entschulden, Notfallambulanzen erhalten“ fordert die AfD die Staatsregierung auf, ein Programm aufzulegen, mit dem diejenigen kommunalen bayerischen Krankenhäuser der Versorgungsstufe 1 und bis 200 Betten entschuldet werden, die für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung notwendig sind. Zudem wird die Staatsregierung aufgefordert, bei der von der Bundesregierung geplanten Novellierung der Notfallversorgung darauf hinzuwirken, dass die Bedarfsplanung von Notfallzentren Ländersache bleibt und auch die Finanzierung von Notaufnahmen anderer Kliniken in ausreichendem Maße gesichert wird.

Wegen ihrer besonderen Bedeutung werden auf Wunsch von Grünen, SPD und FDP nochmals deren in den Ausschüssen abgelehnten gemeinsamen Anträge zur

Landtags-Anhörung „ANKER-Einrichtungen in Bayern“

und den zu ziehenden Konsequenzen behandelt:

Antrag von Grünen, SPD und FDP. Verbindliche Umsetzung der Erkenntnisse aus der Anhörung „ANKER-Einrichtungen in Bayern“ des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 26.09.2019 (I) hier: Beschränkung der Verweildauer von Familien mit minderjährigen Kindern auf längstens sechs Monaten Drs. 18/4453, 18/5568 (A)

Antrag von SPD, Grünen und FDP. Verbindliche Umsetzung der Erkenntnisse aus der Anhörung „ANKER-Einrichtungen in Bayern“ des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 26.09.2019 (II) hier: Vom Staat unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung
Drs. 18/4454, 18/5569 (A)

Antrag von FDP, Grünen und SPD. Verbindliche Umsetzung der Erkenntnisse aus der Anhörung
„ANKER-Einrichtungen in Bayern“ des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 26.09.2019 (III) hier: Umsetzung völker- und unionsrechtlicher Vorgaben zur Beschulung minderjähriger Kinder von Asylsuchenden und von minderjährigen Asylsuchenden Drs. 18/4455, 18/5571 (A)

Antrag von Grünen, SPD und FDP. Verbindliche Umsetzung der Erkenntnisse aus der Anhörung
„ANKER-Einrichtungen in Bayern“ des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 26.09.2019 (IV) hier: Umsetzung völker- und unionsrechtlicher Vorgaben für schutzbedürftige Personen Drs. 18/4456, 18/5570 (A)

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

28. Januar 2020 um 22:41h

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