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Vorschau: Landtag heute (Dienstag, 21. Januar)

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Um 14 Uhr wird das Landtagsplenum in der ersten Sitzung dieses Jahres mit der Aktuellen Stunde eröffnet. Die tournusgemäß vorschlagsberechtigte AfD hat zum Thema „Zukunft der bayerischen Landwirtschaft sichern – Unternehmerische Freiheit statt Bürokratie.“ gewählt. Danach wird in erster Lesung ein gemeinsam von CSU und Freien Wählern eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes zur Aufnahme einer Regelung zur Kurbeitragsfähigkeit von überregionalen ÖPNV-Leistungen für Gäste (Drs. 18/5611) aufgerufen. Gelöst werden soll ein Problem vor dem sich regelmäßig sowohl die bayerischen Kurorte als auch die sie besuchenden Kurgäste sehen. Vereinfacht gesagt können letztere vor allem außerhalb der jeweiligen Kurorte nur nicht oder nur eingeschränkt vergünstigte Leistungen (u.a. ÖPNV) in Anspruch nehmen. Kurorte wiederum sind bei der Verwendung der Mittel aus der Kurtaxe engen Beschränkungen unterworfen. Schließen sich z.B. mehrere Gemeinden zur Finanzierung von Projekten oder Veranstaltungen zusammen, können dafür laut der Kurtaxenregelungen im Kommunalabgabengesetz keine Mittel aus der Kurtaxe herangezogen werden, obwohl sie den Kurgästen zugute kommen. Denn die Mittel dürfen nur im eigenen Kurgemeindebereich verwendet werden. Dieser Passus soll nun gänzlich aufgehoben werden. Ahnliches gilt für den ÖPNV. Dieser ist eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden (Art. 8 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern – BayÖPNVG), so dass es sich bei den ÖPNV-Einrichtungen oftmals nicht um solche der prädikatisierten kreisangehörigen Gemeinden handelt. Diese prädikatisierten Gemeinden, also die Kurorte, sollen nun auch Mittel aus den Kurbeiträgen auch für anteiligen Aufwand für ÖPNV-Leistungen verwenden können, der auf öffentliche Verkehrsverbindungen entfällt, die den spezifischen Bedürfnissen von Kurgästen und Erholungsuchenden dienen (z.B. zu Wanderwegen oder Badeseen) oder sonst anteilig für die Nutzung durch die Erholungsuchenden ihrer Gemeinde geleistet wird. Hierbei kommen Leistungen z. B. im Rahmen eines interkommunalen Zusammenschlusses, eines überregionalen Verbundes oder Leistungen an andere Rechtsträger wie Landkreise oder Betreiber von Nahverkehrsverbindungen der Bahn in Betracht.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

21. Januar 2020 um 11:17h

Abgelegt in Heute im Landtag