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Vorschau: Landtag heute (Mittwoch, 5. Februar)

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SPD fragt nach Entwicklung und Ergebnissen von Selbstanzeigen beim Finanzamt

Rollt bald eine neue Welle von Selbstanzeigen?“. Unter diesem Titel hatte Mitte letzten Jahres die Augsburger Allgemeine darauf hingewisen, dass gerade eine neue Supersoftware beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn die seit Jahren sprudelnden Daten des „Automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten“ auswertet und verstärkt Auslandskonten ins Visier genommen werden. Da deutsche Steuerfahnder auf einem Berg von zehn Mio. Datensätzen über verdächtige Auslandskonten von Bundesbürgern säßen, sei damit zu rechnen, dass auch in Bayern in den kommenden Monaten Berge von Schreiben an Steuerschuldner rausgehen würden, ebenso mit einer neuen Welle von Selbstanzeigen im Freistaat. Was hat sich daraus in Bayern ergeben, fragt die Landtags-SPD in ihrem heute im Finanzausschuss des Landtags aufgerufenen Antrag „Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten: Neue Datensätze, aktuelle Selbstanzeigen und Maßnahmen der Steuerverwaltung in Bayern“ (Drs. 18/5492).

Die SPD fordert einen Bericht der Staatsregierung darüber, wie sich die bayerische Steuerverwaltung organisatorisch und personell vorbereitet hat. Wurden und ggf. wie viele verdächtigen Datensätze wurden der bayerischen Steuerverwaltung seitens des Bundeszentralamts für Steuern seit Juli 2019 übermittelt und um welches geschätzte ausstehende Steuervolumen insgesamt handelt es sich dabei? Dazu ist tatsächlich in den vergangenen Monaten partiell – etwa über einen Anstieg von Selbstanzeigen – seitens der Staatsregierung verlautbart worden, aber die SPD will dies zusammenhängend mit der Beantwortung ihrer vielen detaillierten Einzelfragen beantwortet haben – und natürlich auch mit der Möglichkeit des Nachhakens in einer sich anschließenden Debatte im Finanzausschuss des Landtags.

FDP will Prämien-Zahlungen für AbsolventInnen in den Pflege-Ausbildungsberufen

Wie viele Pflegeplätze in Bayern fehlen, und in welchen Bereichen, dazu kursieren unterschiedliche Zahlen. Es sind zu viele, da sind sich alle einig. Die FDP geht in ihrem heute ebenfalls im Haushaltsausschuss zu behandelnden Antrag von 5000 aus, wobei sie sich auf Zahlen der Bundesregierung stützt. Das Problem Pflege wird ja auch im Landesparlament unter unterschiedlichsten Gesichtspunkten diskutiert, wie zum Beispiel der gestern im Pflegeausschuss auf der Tagesordnung stehende CSU/Freie Wähler-Antrag zu einem Pflegemodell in den Niederlanden (MAX vom 4. Jan. 2020). Die FDP fordert in ihrer Antragskette „Beste Ausbildung für die Pflege“ eine Ausbildungsprämie für Pflegeberufe (Drs. 18/4873). Rückwirkend zum 1. Januar solle die Staatsregierung eine Prämie in Höhe von 3000 Euro an alle AbsolventInnen der Ausbildungsberufe Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege auszahlen, die direkt nach der Ausbildung eine Festanstellung in einer Pflegeeinrichtung oder bei einem Pflegedienst annehmen. Sie nehme, so die FDP, damit einen Vorschlag des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege Andreas Westerfellhaus auf. In Anbetracht der riesigen Herausforderung, der wir uns gegenüber sehen, solle der Landtag diesen Vorschlag aufgreifen.

Quo vadis – CSU/Freie Wähler fragen nach Wegen der Hochschulsteuerung

Ein vorher auf der Tagesordnung stehender Antrag von CSU/Freien Wählern beschäftigt sich mit der Hochschulsteuerung. Die Selbstverantwortung der Hochschulen sei in den zurückliegenden Legislaturperioden kontinuierlich ausgebaut worden. Grundlage hierfür war jedoch, dass einer erweiterten Autonomie eine verstärkte Verpflichtung zur Transparenz entspricht. Ein wichtiges Kriterium beim Vergleich der Arbeit verschiedener Hochschulen sei ihre Auslastung. Insofern erscheine im Grundsatz ein Berechnungsmodell für die Auslastung und den daraus sich ergebenden Bedarf unverzichtbar. Es sei deshalb von hohem Interesse für den Landtag über die Grundlagen der Personalberechnungen für die Hochschulen informiert zu werden. Die Regierungsfraktionen fordern in ihrer Initiative „Transparenz in der Hochschulsteuerung! – Weiterführung der am Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung entwickelten Modelle (Drs. 18/4467) die Staatsregierung auf, dem Landtag darüber zu berichten, wie die am Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung (IHF) ausgearbeiteten Modelle weitergeführt werden sollen, mit denen Indikatoren für die Vergleichbarkeit von Auslastung und Personalbedarf der einzelnen Hochschulen entwickelt worden sind. Hierzu stellen sie eine Reihe von Einzelfragen wie zu den Modellannahmen, die den Berechnungsverfahren des Staatsinstitutes ursprünglich zugrunde lagen und inwieweit diese auf Wunsch des Staatsministeriums oder der Hochschulen geändert worden waren. Offenbar verwundert wird auch danach gefragt, ob die letzten Auslastungsberechnungen für die Jahre 2012 und 2013 erfolgt sind.

SPD: Neues Institut soll Stärkung des Ländlichen Raums wissenschaftlich begleiten

Bayerns ländlicher Raum ist lebenswert und soll es bleiben. Unter dieser Prämisse hat die SPD einige Anträge unter dem Titel „Starkes Land, starke Städte“ in den Landtag eingebracht. Nummer VIII, der heute im Wissenschaftsausschuss aufgerufen wird, fordert die Errichtung eines Instituts “Ländlicher Raum” an der Universität Bayreuth (Drs. 18/4852). Die Menschen im ländlichen Raum erwarteten attraktive Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen, die denen der Städte nicht gleich, aber gleichwertig sind. Europa-, bundes- und landespolitisch sei dies ein anerkanntes Ziel, merkt die SPD in ihrer Antragsbegründung an. Sie führt weiter aus, dass der ländliche Raum anders als urbane Lebensräume mit spezifischen Problemen, etwa beim Thema Nahversorgung, Breitbandausbau, ÖPNV oder medizinischer Versorgung, zu kämpfen habe. Ländliche Regionen stünden verstärkt vor demografischen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen.

Diese große Herausforderung müsse auch in Bayern wissenschaftlich begleitet werden. Bisher gebe es kein Institut „Ländlicher Raum“. Ein solches Institut könnte nicht nur die theoretischen Grundlagen wissenschaftlich aufarbeiten, sondern in Zusammenarbeit mit den Kommunen auch Hilfestellungen für die Praxis liefern. Eine langfristige Strategie und wissenschaftliche Begleitung scheine hier dringend erforderlich, da die bayerische Politik bisher keine Erfolge bei der Stärkung des ländlichen Raums vorweisen kann. Die Ansiedlung dieses Instituts in einer eher strukturschwachen Region ist sinnvoll; hierfür käme etwa Nordostoberfranken in Betracht. Dass das Institut „Ländlicher Raum“ auch auf dem Land errichtet werden sollte, liege auf der Hand. Angegliedert werden könnte es – wie der Medizincampus Kulmbach – an die Universität Bayreuth.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

05. Februar 2020 um 08:20h

Abgelegt in Heute im Landtag