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Vorschau: Landtag heute (Mittwoch, 25. März)

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Abschließende Beratung des Infektionsschutzgesetzes

Ein internationaler Gesundheitsnotstand wurde schon Ende Januar von der WHO ausgerufen. Ein mit möglichen konkreten Maßnahmen Verbundener für den Bereich des Freistaats Bayern ist aber weder in Kraft noch ausgerufen. Ein daran gekoppeltes Bayerisches Infektionsschutzgesetz soll heute vom Landtag in zweiter Lesung verabschiedet werden. Das Datum des Inkrafttretens nach der es seine Wirkung entfalten kann wird damit ebenfalls bestimmt. Der Gesetzentwurf, der auf dem Infektionsschutzgesetz des Bundes fusst und in Ausübung der Gesetzgebungskompetenz der Länder weitreichende Maßnahmemöglichkeiten festlegt, wurde im Rekordtempo durch die beteiligten Ministerien zurechtgeschneidert und sollte nach Plänen der Staatsregierung und auch der CSU-Fraktion – zumindest weiten Teilen davon – schon nach seinem Einbringen am letzten Donnerstag im Plenum verabschiedet werden. Dagegen sperrte sich die Opposition, und sie hatte auch die Geschäftsordnung auf ihrer Seite, denn für eine hierfür notwendige Änderung der Geschäftsordnung im Einzelfall wäre hierfür nicht die notwendige Einigkeit aller Fraktionen (oder die notwendigen Stimmen) zustandegekommen.

Eine solche Beschlusslage muss auch für die heutige Verabschiedung des Gesetzes herbeigeführt werden. Dies ist möglich, weil sich die Fraktionen auf einen umfangreichen Änderungsantrag verständigt haben. Mit den entsprechenden Änderungen ist der Gesetzentwurf beschlussreif. Ziel ist – wie in der Problembeschreibung des Gesetzentwurfs formuliert -, „die Handlungsfähigkeit des Gesundheitssystems kurzfristig erhöhen zu können, und zwar erstens in personeller Hinsicht als Kompensation bei Ausfall oder Überlastung von medizinischem oder pflegerischem Personal und zweitens in materialtechnischer Hinsicht mit Blick auf Engpässe bei Produktion, Herstellung oder Verteilung medizinisch benötigter Materialien“.

Eingearbeitet in das mittlerweile bekannte Gesetz mit vorgelegten Änderungsanträgen ((Näheres dazu in Vorschau: Landtag heute (Montag, 23. März)) wurden in der Sitzung des federführenden Ausschusses noch ein paar zusätzliche Initiativen. So hatte die CSU vorgeschlagen, in Bezug auf die an diesem Sonntag anstehenden Stichwahlen zur Kommunalwahl Rechtssicherheit zu schaffen. Die soll nämlich ausschließlich in Form der Briefwahl erfolgen. Das Kommunalwahlgesetz geht jedoch vom Grundsatz her von einem Urnengang aus. Die gesetzliche Festschreibung einer ausschließlich in Briefwahl möglichen Wahl setzt mit Blick auf diesen Sonntag natürlich ein sofortiges Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes – samt Ausrufung des Gesundheitsnotstands – voraus. Zur Beendigung des Gesundheitsnotstands hat die FDP eine zeitliche Befristung bis zum Jahresende vorgeschlagen. Die Änderungsanträge der AfD waren in den vorberatenden Ausschüssen von den anderen Fraktionen als nicht zielführend bzw. sogar kontraproduktiv verworfen worden.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

25. März 2020 um 09:05h

Abgelegt in Heute im Landtag