MAX-Online

Landtag, Kommunen, Regierung, Organisationen

Vorschau – Der Landtag am Dienstag (26. Mai)

kommentieren

Zumindest von den Themen her kehrt in das Landesparlament nach und nach so etwas wie Normalität ein. Gesetzentwürfe abseits von „Corona“ werden eingebracht, Berichte werden gegeben, die Anzahl von Anträgen – wie auch die der Petitionen – weist auf einen gewissen Anstau von Initiativen hin. Die Normalität gilt auch für Atmosphärisches. Zwischen den Regierungsfraktionen scheint es unterschwellig etwas zu knirschen. Aber richtigen Streit gibt es wieder einmal bei der AfD. Wobei es sich eher um ein Erdbeben handeln dürfte. Immerhin haben 12 der 20 AfD-Abgeordneten einen Abwahlantrag gestellt, der die Hälfte des sechsköpfigen Fraktionsvorstands aus ihren Positionen kippen soll. Neben der Fraktionsvorsitzenden Katrin Ebner-Steiner betrifft dies ihren Stellvertreter Ingo Hahn und den stv. Parlamentarischen Geschäftsführer Ferdinand Mang. Dass der Antrag in der morgigen Fraktionssitzung behandelt werden kann, gilt als sicher, für eine Abwahl ist allerdings eine 2/3-Mehrheit notwendig. Ausgang offen. Angeblich geht es nicht oder weniger um die „völkische“ Frage, sondern auch oder vor allem um Antipathien, Unzufriedenheiten oder Machtfragen. Dass „Blut fließen“ könne und man sich vorsichtshalber „Gummistiefel anziehen“ solle im Maximilianeum wird ein Fraktionsmitglied genannt. Abgeordnete aus anderen Fraktionen und nicht nur die wenden sich mit Grausen ab. Solches kann auch die tägliche Arbeit aller im Landtag nicht unbelastet lassen.

Internationale Aufklärung zum Ursprung von „Corona“ gefordert

Unter den heute Nachmittag beginnenden Ausschusssitzungen findet sich eine Initiative des europapolitischen Sprechers der SPD Markus Rinderspacher. Unter dem Antrag (Drs. 18/7854) Transparenz zum Ursprung von COVID-19“ fordert die SPD-Fraktion eine internationale Untersuchung zum Corona-Ursprung. „International ist unbestritten, dass COVID-19 in China seinen Ursprung hat”, so Rinderspacher, „doch wie genau sprang es auf den Menschen über und verbreitete sich?” Die Untersuchung solle einen Beitrag zur wissenschaftlichen Klarheit über den COVID-19-Ursprung leisten und den anhaltenden Spekulationen, falschen und irreführenden Meldungen sowie Verschwörungstheorien entgegenwirken. Die Volksrepublik China habe es versäumt, schnell in den internationalen Austausch über die Ausbreitung des Virus in Wuhan zu treten, kritisiert Rinderspacher. Stattdessen habe das kommunistische Regime bereits früh COVID-19-relevante Inhalte zensiert und die Grundsätze der Pressefreiheit massiv verletzt. So sieht der Sonderbericht des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom April 2020 zur Bewertung der Narrative und Desinformation zur COVID-19-Pandemie u.a. “beträchtliche Belege für verdeckte chinesische Operationen in sozialen Medien.”

Bestand von alten Eisenbahntrassen sichern

Im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr berichtet Staatsministerin Kerstin Schreyer zu den Auswirkungen der Coronakrise und Maßnahmen zur Bewältigung in den Bereichen Wohnen, Bau und Verkehr. Mit einem schon älteren Problem befasst sich ein Antrag der Grünen Trassensicherung vor Entwidmung“ (Drs. 18/7462). Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, zur Trassensicherung stillgelegter und entwidmungsbedrohter Eisenbahnstrecken mit Reaktivierungspotenzial Trassensicherungsverträge mit den betroffenen Eisenbahn-infrastrukturunternehmen abzuschließen. In der Antrags-Begründung weisen die Grünen darauf hin, dass sich die Bahn seit Ende des 2. Weltkriegs aus der Fläche zunehmend zurückgezogen habe. Auf mehr als 15000 Streckenkilometern hätten die Staatsbahnen in beiden deutschen Staaten und die Verantwortlichen nach der Bahnreform den Personenverkehr eingestellt. Eine gegenläufige Entwicklung habe jedoch mit Beginn der 90er Jahre eingesetzt. Immer mehr abgehängte Regionen und Städte hätten darauf gedrängt, wieder an das Eisenbahnnetz angebunden zu werden. Mit der daraufhin erfolgten Änderung der Rahmenbedingungen verfügten Länder und Aufgabenträger über die Instrumente, stillgelegte Strecken wieder zu reaktivieren. Doch das Konstrukt um den planerischen wie technischen Aufwand einer späteren Inbetriebnahme ist kompliziert, insbesondere dann, wenn die Strecke bereits entwidmet wurde. Im Ergebnis, so die Grünen, gebe es überhaupt keinen Bestandsschutz für die Eisenbahninfrastruktur mehr. Um eine spätere Wiederinbetriebnahme einer Bahnstrecke offenzuhalten, sei die Sicherung der vorhandenen Trasse und der Erhalt der Widmung als Eisenbahnstrecke von zentraler Bedeutung. Der Eigentümer einer stillgelegten beziehungsweise ungenutzten Eisenbahninfrastruktur erziele praktisch keine Einnahmen, ihm entstünden aber für die Vorhaltung der Strecke Kosten beispielsweise durch Verkehrssicherungspflichten. Daher sei – verständlicherweise - die Neigung groß, die Infrastruktur endgültig abzubauen und den anfallenden Stahlschrott zu verwerten. Um die Eisenbahninfrastruktur für eine Wiederinbetriebnahme zu sichern, sei deshalb ein Trassensicherungsvertrag bzw. ein Infrastruktursicherungsvertrag mit dem Eigentümer der Bahnanlagen ratsam. Dabei sollten die Konditionen zur Vorhaltung der Anlagen gegen eine Kostenerstattung geregelt werden. Aufgrund der zentralen Bedeutung der Eisenbahninfrastruktur für die öffentliche Daseinsvorsorge (Reaktivierung ist auch Bestandteil des Zukunftskonzepts Bayern-Takt) sei eine systematische Vorgehensweise bei der Trassensicherung auf Landesebene angeraten zu sein und der Freistaat sollte grundsätzlich bereit sein, für das Aufrechterhalten von Strecken Kosten zu übernehmen.

Bessere Genehmigungspraxis für „Urlaub auf dem Bauernhof“

Die Regierungsfraktionen haben einen gemeinsamen Antrag zur Verbesserung der Zukunftsperspektive für Urlaub auf dem Bauernhof (Drs. 18/7736). CSU und Freie Wähler setzen sich hierzu für eine Verbesserung und Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis bei der Genehmigung von Ferienzimmern und -wohnungen auf landwirtschaftlichen Betrieben im Außenbereich ein. „Urlaub auf dem Bauernhof“ sei besonders für Familien attraktiv, da ländliche Gegenden äußerst erholsame Bedingungen bieten und der Umgang mit Tieren und Pflanzen besonders für Kinder einen hohen pädagogischen Wert besitzt. Das Konzept bringt nicht nur den landwirtschaftlichen Betrieben selbst, sondern auch der regionalen Infrastruktur und den ländlichen Räumen viele Vorteile, etwa durch die Stärkung des Tourismus oder die Verhinderung von Leerständen durch Umnutzungen nicht mehr benötigter Gebäude. Letztlich leistet dieses „zweite Standbein“ einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der wertvollen kleinbäuerlichen Struktur in Bayern. Auf Grund der einschränkender Regelungen im Baugesetzbuch seien dem Ausbau mit Ferienzimmern oder -wohnungen jedoch enge Grenzen gezogen. Hintergrund ist, dass der Außenbereich von Bebauung freigehalten und vor Zersiedelung geschützt sein soll. Sollen durch ein Bauvorhaben zusätzliche Betten und Wohnungen realisiert werden, ist das laut Gerichtsentscheid nur möglich, wenn sie als sog. „mitgezogene Betriebsteile“ von der baurechtlichen Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe mitumfasst sind. Da eine Änderung der restriktiven bundesgesetzlichen Regelung derzeit als kaum durchsetzbar angesehen wird, fordern CSU und Freie Wähler duchsetzbare und einheitliche – und zwar für ganz Bayern – Regelungen im Vollzug.

Zahlungsmoral der öffentlichen Hand verbessern

Die Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber ist schlecht. Dies habe eine Konjunkturumfrage der Bayerischen Ingenieurekammer Bau (zwischen dem 16. März und dem 9. April 2020 erhoben) ergeben. Gerade in der derzeitigen Situation, so die Landtags-FDP, sei dies ein inakzeptabler Zustand, denn er verschärfe neben der ohnehin angespannten Liquiditäts- und Solvenzsituation der Unternehmen zusätzlich den Investitions- und Innovationsstau in Bayern. Sie fordert deshalb die Staatsregierung auf, eine Zahlungsmoral-Offensive des Freistaates durch(zu)führen“ (Drs. 18/7839). Dabei sei sicherzustellen, dass der Freistaat den ausstehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber Unternehmen aus der Privatwirtschaft, die unstrittig sind, bis zum 31. Juli 2020 vollständig nachkommt. Sollte der Freistaat seine Rechnungen über diesen Stichtag hinaus nicht termingerecht begleichen, sei der geschädigte Auftragnehmer angemessen zu entschädigen.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

26. Mai 2020 um 10:38h

Abgelegt in Heute im Landtag