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Vorschau – Der Mittwoch (13. Mai) im Landtag:

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Sicherheitsüberprüfungen von Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten

Dem Plenum des Landtags liegt heute Nachmittag ab 13 Uhr in Erster Lesung ein Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (BaySÜG) und weiterer Rechtsvorschriften Drs. 18/7734 vor. Im mittlerweile über 20 Jahre alten Gesetz werden die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen von Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten geregelt. Das Fortschreiten der Informationstechnik macht eine Weiterentwicklung des BaySÜG erforderlich. Zumanderen macht eine wesentliche Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes des Bundes (SÜG) z vom 16. Juni 2017 eine Anpassung notwendig. Im Landesgesetz sollen nun erstmals wesentliche Grundsätze des materiellen Geheimschutzes aufgenommen werden. Die elektronische Form wird zugelassen und die betroffene Person grundsätzlich über das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung unterrichtet. Die in der Sicherheitserklärung geforderten Angaben werden angepasst und dementsprechend auch die von der mitwirkenden Behörde durchzuführenden Maßnahmen. Darüber hinaus wird die Wiederholungsüberprüfung auf alle Überprüfungsarten ausgeweitet und die Aktualisierung aufgewertet. Daneben sieht der Entwurf zahlreiche Aktualisierungen des BaySÜG im Deil vor, die aufgrund der langjährigen Erfahrungen bei seiner Anwendung erforderlich geworden sind.

Windräder: Ausnahmen bei 10H-Regelung

Danach wird, ebenfalls in Erster Lesung, ein gemeinsamer Gesetzentwurf von Freien Wählern und CSU zur Änderung der Bayerischen Bauordnung Drs. 18/7739 aufgerufen. Es sieht zum Gesetz aus dem Jahre 2014 Ausnahmen von der 10H-Abstandsregelung für Windenergieanlagen sowie die Möglichkeit zum Anlagentypwechsel bei Antragstellung vor dem 4.2.2014 vor. Zu letzterem hatte sich nämlich herausgestellt, dass einzelne Genehmigungsverfahren etwa aufgrund von Gerichtsverfahren so lange dauern, dass danach der ursprüngliche Anlagentyp nicht mehr am Markt zu erhalten ist. Da neuere Modelle in der Regel die gleiche Gesamthöhe haben und leiser als die ursprünglich genehmigten Modelle sind, war es häufige Verwaltungspraxis, einen Anlagentypwechsel ohne erneute immissionsschutzrechtliche oder baurechtliche Genehmigung zuzulassen. Diese Praxis, die auch durch Gerichtsentscheidungen untermauert ist, soll nun gesetzlich geregelt werden. Vorgesehen sind Ausnahmen von der 10H-Regelung, wenn die Anlage am selben Standort mit gleicher, geringfügig höherer oder niedrigerer Höhe statt einer anderen Anlage errichtet wurde, die mit Ablauf des 20. November 2014 zwar noch nicht errichtet, aber entweder bereits genehmigt oder genehmigungsfähig war.

Einschränkungen bei Verwendung von Kurbeiträgen aufheben

Abschließend behandelt wird heute ein weiterer Gesetzentwurf von CSU und Freien Wählern. Ein Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes zur Aufnahme einer Regelung zur Kurbeitragsfähigkeit von überregionalen ÖPNV-Leistungen für Gäste Drs. 18/5611 hebt die bestehende gesetzliche Einschränkung auf, dass Kurbeiträge nur für eigene Einrichtungen und Veranstaltungen der kurbeitragsberechtigten Gemeinde verwendet werden können. Damit können die Gemeinden ihren Aufwand anteilig aus dem Kurbeitrag finanzieren, der sich aus dem Angebot von außerhalb der von ihren betriebenen Einrichtungen ergibt. Hierdurch besteht für die Gemeinden die Möglichkeit ein größeres, ggf. auch über das jeweilige Gemeindegebiet hinausgehendes, Kur- und Erholungsangebot zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Investitionen in überregionale ÖPNV-Leistungen, um den geänderten Mobilitätsansprüchen der Kurgäste gerecht zu werden. Zur Initiative war in den vorberatenden Ausschüssen Einstimmigkeit unter den Fraktionen erreicht worden.

Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen und Produkte

Ab cirka 16 Uhr werden die von den Fraktionen zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge aufgerufen. Ein Antrag (7817) der Freien Wähler „Europäische Digitalwirtschaft stärken und gleichzeitig Hetze, Hass und Desinformation im Netz bekämpfen“ geht auf die Ankündigung der EU-Kommission ein, die rund 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie durch eine neue Richtlinie, den „Digital Services Act“, zu ersetzen. Als Ziel hat die EU-KOM formuliert, die Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen, Dienste und Produkte zu verbessern und zu vereinheitlichen, um so den digitalen Binnenmarkt zu vollenden. Die Staatsregierung soll sich hierzu bei Bund und EU für klare Regelungen einsetzen. So soll es etwa europäischen Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-Ups, erleichtert werden, eigene Geschäftsmodelle zu entwickeln und sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten, so dass bestehende Standards insbesondere im Verbraucherschutz dabei nicht abgesenkt werden. Gefordert wird auch, dass die Entscheidung und die Hoheit über Inhalte nicht allein in die Hände von privatwirtschaftlichen Unternehmen gelegt wird. Auch soll in ganz Europa die Bekämpfung von Hass und Hetze („Hate Speech“) und von Desinformation („Fake News“) im Netz unterstützt und die Schulung von Medienkompetenz gestärkt und dadurch die Meinungsfreiheit geschützt und garantiert werden.

AfD: Grundrechts-Einschränkungen durch „Corona“ sofort zurücknehmen

Die AfD fordert, die „Einschränkung der Grundrechte sofort zurück(zu)nehmen!“ (7818). Gemeint sind „die massiven Einschränkungen der im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und in der Verfassung des Freistaates Bayern (BV) garantierten Grundrechte, welche aufgrund der COVID-19 Pandemie verordnet wurden“. Alle Maßnahmen und Verordnungen, deren Umsetzung einen unzulässigen Eingriff in die Freiheits- und Bürgerrechte bedeutet, seien aufzuheben. Im Einzelnen aufgeführt wird beispielsweise die Pflicht der „für die Träger nachweislich gesundheitsschädlichen“ Mund-Nasen-Bedeckung. Sie sei zu streichen. Der Mindestabstand sei vorerst und lediglich als Empfehlung beizubehalten. Allgemeine Kontaktbeschränkungen (mit den §§ 2, 3 und 4) seien komplett zu streichen. Ebenso weiteres – eigentlich alles. Die vollziehende Gewalt sei an Gesetz und Recht gebunden, mithin sei die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen zu prüfen. Mit Infektionsschutzgesetz (BayIfSG) sowie Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen (BayIfSMV) aufgrund der COVID-19-Pandemie greife der Staat in nie gekannter Form und Weise in die Grundrechte des Bürgers ein. Mittlerweile wisse man, dass die COVID-19-Pandemie in Bayern zu keinem Zeitpunkt solch drastische Maßnahmen rechtfertigte.

Finanzierung der Corona-Schutzausrüstung für Rettungsorganisationen

Der Dringlichkeitsantrag (7819) der SPD „Corona-Schutzausrüstung für Rettungsorganisationen und Pflegeeinrichtungen muss finanziert werden!“ will die Finanzierung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 für die Mitarbeitenden in den Rettungsdiensten, der Pflege und den sozialen Diensten unverzüglich sicherstellen. Dafür soll der Freistaat Bayern entweder selbst die Kosten übernehmen oder eine zuverlässige Kostenübernahme bei den Kranken- oder Pflegeversicherungen erwirken. In der Antragsbegründung weist die SPD darauf hin, dass der Freistaat selbst eine quantitativ und qualitativ ausreichende Beschaffung von PSA nicht sicherstellen konnte. Daher hätten die bayerischen Hilfsorganisationen Malteser, Johanniter, Bayerisches Rotes Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund in einer beispiellosen Aktion begonnen, eine zentrale Beschaffung von Schutzmaterial zu organisieren. „Die Hilfsorganisationen sind in einer Notsituation eingesprungen und haben in einer beispiellosen Aktion die Beschaffung von Schutzmaterial organisiert. Dass sie nun auf den Kosten sitzenbleiben, kann nicht sein”, stellt SPD-Fraktionsvorsitzender Horst Arnold fest. Zwar befinden sich die Hilfsorganisationen in Gesprächen mit dem Innenministerium und den Krankenkassen, um eine Finanzierung der bisher bestellten Materialien und eine Liquiditätsunterstützung für die noch zu bestellenden Schutzgüter zu erwirken, doch jede weitere Verzögerung einer klaren Finanzierungszusage bedeutet für die Hilfsorganisationen und ihre Dienste im Land eine Unsicherheit.

FDP: Lohnfortzahlung für Eltern sicherstellen

Die „Lohnfortzahlung für Eltern sicherstellen“ fordert die FDP (7820). Die Staatsregierung solle sich bei Bund und Ländern dafür einsetzen, damit die Entschädigung für ArbeitnehmerInnen, die aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten ihrer Kinder an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert sind, weiterhin nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gewährt wird – auch nachdem die 6-Wochen-Frist bereits abgelaufen ist.

Konsequenzen zu Urteil zu Ankäufen von Staatsanleihen durch die EZB

Der Dringlichkeitsantrag (7821) der CSU „Transparenz der EZB-Politik einfordern – Auswirkungen der Niedrigzinsen für Bürger und Unternehmen stärker in den Blick nehmen“ geht auf die – von der CSU-Fraktion begrüßte – Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Ankäufen von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) ein. Darin stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Beschlüsse wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht von der währungspolitischen Kompetenz der EZB gedeckt seien. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich in diesem Sinne auf Bundesebene weiterhin für eine stärkere Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der europäischen Niedrigzinspolitik für die Bürger und Unternehmen in einer Verhältnismäßigkeitsprüfung der EZB einzusetzen. Daneben wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene und auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass künftig sichergestellt wird, dass der EZB-Rat zu seinen geldpolitischen Beschlüssen (Monetary policy decisions) den Mitgliedstaaten eine ausführliche und nachvollziehbare Dokumentation der zugrundeliegenden Verhältnismäßigkeitsprüfung vorlegt.

Soforthilfe für Solo-Selbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen

Ein „Soforthilfeprogramm für Solo-Selbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen“ (7822) fordern die Grünen. Damit solle deren Existenz gesichert und Liquiditätsengpässe kompensiert werden. Die Betroffenen sollen rückwirkend ab März Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1180 Euro pro Monat als Unternehmerlohn geltend machen können, und zwar unabhängig davon, ob sie bei der Künstlersozialkasse gemeldet sind. Für Corona-Hilfen, die zur Deckung entstehender Betriebskosten gewährt werden, soll als Leitkriterium der Umsatzrückgang und nicht der Liquiditätsengpass gelten. Vom Fitnesstrainer über die freie Journalistin bis zur Fremdenführerin gebe es in Bayern ein Heer von Solo-Selbstständigen. Sie alle litten wie andere UnternehmerInnen unter den coronabedingten Einschränkungen bei der Berufsausübung. Doch wenn es um staatliche Soforthilfen geht, fielen sie allerdings meist hinten runter – und würden angehalten, Arbeitslosengeld II zu beantragen. „Für viele ist das sowohl finanziell als auch mental ein tiefer Fall“, weiß Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen. „Das sind hart arbeitende und oft sehr gut ausgebildete Leute, die in ihren Berufen bis zur Coronakrise erfolgreich waren und jetzt in die Sozialhilfe gedrängt werden.“ Das Ganze sei auch eine „Frage der Würde“.

Antragskette zu „Hate Speech stoppen“

Am Ende der Sitzung kommt noch zum Aufruf eine Antragskette der Grünen zu „Hate Speech stoppen“. Auf Wunsch der Fraktion werden die in den Ausschüssen abgelehnten Anträge im Plenum nochmals behandelt. I – Stark zusammen gegen Hass im Netz Drs. 18/4224, 18/5565 (G); II – Starke Polizei gegen Hass im Netz Drs. 18/4225, 18/5017 (A); III – Starke Justiz gegen Hass im Netz Drs. 18/4226, 18/5566 (A); IV – Starke Betroffene gegen Hass im Netz Drs. 18/4227, 18/6219 (A); V – Starke Schulfamilie gegen Hass im Netz Drs. 18/4228, 18/5693 (A). „Hasskriminalität im Internet ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das uns alle betrifft und sich nur lösen lässt, wenn wir auf vielen Ebenen dagegen vorgehen. Ziel unserer Anträge ist es deshalb, ‚Hate-Speech‘ schon an der Wurzel zu packen und gleichzeitig die gefährlichen Auswüchse zu bekämpfen“, so Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze. „In der Summe wollen wir aus dem Parlament ein starkes Zeichen aussenden, dass Hasskriminalität im Internet niemals geduldet und immer konsequent verfolgt wird. Starke Behörden erhalten die notwendigen Werkzeuge und das Personal, um Hate-Speech-Delikte aufzudecken und Täter zu ermitteln. Und wir stärken die Betroffenen und holen sie heraus aus der Opferrolle: Sie sollen Fälle von Online-Hasskriminalität genauso leicht anzeigen können, wie die Hetzer sie verbreiten können!“

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

13. Mai 2020 um 10:08h

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